Der Ende letzten Jahres erlassene Planfeststellungsbeschluss für den Bau der neuen Autobahn A26 West hat nun Bestandskraft. Nachdem zwei Klagen eingereicht worden waren und man sich diesbezüglich nunmehr außergerichtlich geeinigt hat, steht dem Bau rechtlich nichts mehr im Wege. Mit dem Bau kann begonnen werden, sobald die Baufreigabe des Bundes vorliegt. >> mehr
Der Ende letzten Jahres erlassene Planfeststellungsbeschluss für den Bau der neuen Autobahn A26 West hat nun Bestandskraft. Nachdem zwei Klagen eingereicht worden waren und man sich diesbezüglich nunmehr außergerichtlich geeinigt hat, steht dem Bau rechtlich nichts mehr im Wege. Mit dem Bau kann begonnen werden, sobald die Baufreigabe des Bundes vorliegt. >> mehr
Am Montag, 21. Januar 2019 wird der Planfeststellungsbeschluss in den Bezirksämtern Hamburg-Mitte, Harburg und Bergedorf zur Einsicht ausgelegt. Gleichzeitig starten die ersten vorbereitenden Arbeiten zur Bauvorbereitung.
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 21.12.2018 hat die Hamburger Planfeststellungsbehörde den Bauabschnitt 4 des Neubaus der A 26 (West) genehmigt. In dem vorangegangenen Planfeststellungsverfahren, in dem am Ende zahllose Einwendungen und Stellungnahmen zu bewältigen waren, wurden die Planungen entsprechend den Ergebnissen der öffentlichen Beteiligung mehrfach geändert und insbesondere um umfangreiche Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen ergänzt. >> mehr
Seit 2019 wird StadtRAD weiter ausgebaut, und Sie konnten sich hier bis zum 28.1.2018 daran beteiligen! Die über 4000 Vorschläge wurden sorgfältig ausgewertet. Den Ergebnisbericht finden Sie hier!
Der LBV ist verantwortlich für die Kundenversorgung mit Führerscheinen, Fahrzeug-Zulassungs-Dokumenten, Ausnahmen vom Straßenverkehrsrecht, für das Verkehrs-Management inkl. der Parkraum-Bewirtschaftung, das Fahrzeug-Flotten-Management sowie die zugehörige Entwicklung der Elektromobilität.
Der LBV ist verantwortlich für die Kundenversorgung mit Führerscheinen, Fahrzeug-Zulassungs-Dokumenten, Ausnahmen vom Straßenverkehrsrecht, für das Verkehrs-Management inkl. der Parkraum-Bewirtschaftung, das Fahrzeug-Flotten-Management sowie die zugehörige Entwicklung der Elektromobilität.
Der Landesbetrieb Straßen Brücken und Gewässer (LSBG) ist der zentrale Dienstleister für den öffentlichen Raum und das Infrastrukturvermögens der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Der LSBG ist zugleich Berater, Vermittler, Bedarfs- und Realisierungsträger.
Der Landesbetrieb Straßen Brücken und Gewässer (LSBG) ist der zentrale Dienstleister für den öffentlichen Raum und das Infrastrukturvermögens der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Der LSBG ist zugleich Berater, Vermittler, Bedarfs- und Realisierungsträger.