
Kostenverteilung Ausbau und Lärmschutz A 7 (Bild: BSW)
Der Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen wie der der A 7 wird generell aus dem Bundeshaushalt finanziert. Voraussetzung dafür ist die Einordnung der Maßnahme in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans. Im Falle der A 7 ist dies für alle drei Abschnitte gegeben. Den gesetzlich erforderlichen Lärmschutz trägt deshalb ebenfalls der Bund.
Hamburg beteiligt sich an den Kosten für die ergänzenden Deckelabschnitte, die über den reinen Lärmschutz hinaus einen städtebaulichen Nutzen haben. Berechnungen zufolge liegt der städtische Anteil bei voraussichtlich 150 Millionen Euro Investitionskosten. Dazu kommen etwa 17 Millionen Euro für die Planung. Die städtischen Flächen im Umfeld der lärmberuhigten Autobahn werden für den Wohnungsbau entwickelt. Dadurch wird der Hamburger Haushalt um voraussichtlich 167 Millionen Euro entlastet.
Der Abschnitt Schnelsen sowie der nördliche Teil des Abschnittes Stellingen bis zur Betriebswendeschleife Niendorfer Gehege werden als Bestandteil eines Öffentlich-Privaten Partnerschaftsprojektes durch einen privaten Träger ausgebaut und betrieben.