Bundesverkehrswegeplan-Entwurf:
Die Prioritäten in Hamburg
Im März 2016 wurde der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) der Öffentlichkeit vorgestellt: Der Ausbau des Hamburger Fernstraßennetzes wurde darin überwiegend als „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft. Den Projekten der Hansestadt wird damit eine hohe Bedeutung beigemessen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg und die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hatten 2013 eine Vielzahl an Bauvorhaben zur Prüfung eingereicht. Im Planentwurf 2030 wurden diese im Einzelnen wie folgt priorisiert:
Fest disponierte Vorhaben (FD):
A 26-West (einschließlich Teilabschnitt A 7)
A 7 (Anschlussstelle Othmarschen bis zur Landesgrenze Schleswig-Holstein)
Vordringlicher Bedarf (VB):
A 26-Ost (von A 7 bis A 1)
A 1 (von AD HH-Südost bis AD Stillhorn)
Vordringlicher Bedarf, Engpassbeseitigung (VB-E):
A 7 Hochstraße Elbmarsch
A 23 (AD Nordwest bis Landesgrenze)
Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*):
A 1 (von AD Stillhorn bis Landesgrenze)
Zur Erläuterung: Der Bundesverkehrswegeplan und seine Kategorien
Um den Erhalt und Ausbau von Fernstraßen, Schienen und Wasserstraßen langfristig besser planen
und die Mittel zielgerecht verteilen zu können, ordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Bauvorhaben der Länder im BVWP in Dringlichkeitskategorien ein. Die Zuordnung erfolgt anhand von Leitfragen: Ist ein Projekt notwendig, um den künftigen Verkehr zu bewältigen? Ist es gesamtwirtschaftlich sinnvoll? Welche Auswirkungen hat es auf Umwelt- und Naturschutz? Und ist es überregional bedeutsam?
Jedes Projekt wird auf Basis der differenzierten Bewertung in eine der Dringlichkeitskategorien eingestuft:
Vordringlicher Bedarf (VB) und Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung (VB-E)
Vorhaben mit der Dringlichkeitsstufe VB/VB-E sollen bis zum Jahr 2030 umgesetzt bzw. begonnen werden. Als VB-E gekennzeichnet sind Fernstraßenprojekte, die in der Regel ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen und dabei die Umwelt möglichst gering belasten. Sie tragen in besonderem Maße zur Beseitigung von Verkehrs-Engpässen bei.
Vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung (VB-E)
Diese neuen Ausbauprojekte befinden sich überwiegend in einem frühen Planungsstadium. Ebenfalls in den Vordringlichen Bedarf eingestuft wurden Projekte mit hoher Bedeutung für die Raumordnung oder den Städtebau sowie Projekte, die sich auf sanierungsbedürftige Fahrbahnen und Brücken konzentrieren.
Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*):
Diesen Projekten wird ein grundsätzlicher Bedarf zugeschrieben. Ihr Investitionsvolumen überschreitet jedoch die bis 2030 zur Verfügung stehenden Mittel des Bundes. Die Länder können mit der Projektplanung für die Maßnahmen beginnen.
Fest disponierte Vorhaben (FD):
Bereits laufende bzw. sogenannte fest disponierte (FD) Vorhaben, wie etwa der sechs- bzw. acht-spurige Ausbau der A 7 vom Elbtunnel bis Bordesholm, werden so schnell wie möglich fertiggestellt. Sie sind Teil des bisherigen Bundesverkehrswegeplans.
Die Fernstraßen-Projekte in Hamburg und der Metropolregion:
A 7 | 8-spuriger Ausbau der Hochstraße Elbmarsch, südlich des Elbtunnels
Die Hochstraße Elbmarsch ist mit rund vier Kilometern eine der längsten Straßenbrücken Deutschlands und spielt für die internationale Verkehrsachse A 7 und die Anbindung der Hamburger Hafens eine zentrale Rolle - nicht zuletzt wegen ihrer Nähe zum Elbtunnel. Das Ziel: mit dem Ausbau soll auch dieser letzte Hamburger A 7-Abschnitt acht Spuren erhalten, um den Verkehrsfluss deutlich zu verbessern. Die rund 40 Jahre alte Brücke soll weitgehend erhalten und der Zwischenraum zwischen den Fahrbahnen für die Verbreiterung genutzt werden. Dem Ausbau dieser wichtigen Verkehrsachse wird ein herausragendes Nutzen-Kosten-Verhältnis attestiert.
A 23 | 6-spuriger Ausbau zwischen Pinneberg und dem Autobahndreieck HH-Nordwest
Die Anmeldung der länder-übergreifenden Maßnahme erfolgte in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein. Zunächst sollen die Seitenstreifen für den Verkehr frei gegeben werden – eine Voraussetzung für den geplanten Ausbau.
A 26-Ost | 4-spuriger Neubau zwischen A 7 (Autobahnkreuz Hamburg-Süderelbe) und A 1 (Autobahndreieck Stillhorn)
Die geplante neue Verbindung der A 7 mit der A 1 wird als A 26-Ost (früher: Hafenquerspange) bezeichnet. Sie ist die Weiterführung der A 26, die südlich der Elbe in Niedersachsen verläuft und soll den Nordwesten Deutschlands und den Hamburger Hafen mit den nach Osten und Nordosten führenden Autobahnen A 24 und A 20 verbinden.
A 1 | 8-spuriger Ausbau auf Hamburger Gebiet
Die A 1 ist in Hamburg bereits heute stark ausgelastet. Da das Verkehrsaufkommen weiter steigen soll, plant die Stadt Hamburg eine Erweiterung der A 1 um zwei zusätzliche Spuren im zentralen Abschnitt zwischen dem künftigen Autobahndreieck mit der A 26 in Stillhorn und dem Autobahndreieck HH-Südost (A 25). Das Vorhaben umfasst die Erneuerung der Norderelbbrücke sowie die Anpassung des Autobahnkreuzes HH-Süd.