Im gesamten Streckenabschnitt werden aktive Lärmschutzmaßnahmen in unterschiedlichen Ausführungen erforderlich. 7.000 Meter Lärmschutzwände werden neu gebaut und ein vorhandener Lärmschutzwall auf der Westseite angepasst. Die Lärmschutzwände werden 2,70 Meter entfernt vom Fahrbahnrand errichtet. Davor werden Betonschutzwände aufgestellt. Durch die Verbreiterung der Fahrbahn ist es erforderlich, die Böschung des Lärmschutzwalles mit Gabionen – mit Steinen gefüllte Drahtkörbe – abzufangen. In zwei Abschnitten sind Lärmschutzwände im Mittelstreifen erforderlich. Die einkragenden Lärmschutzwände erreichen Höhen bis zu 8,50 Meter.
Im Abschnitt Schnelsen belaufen sich die aktiven Lärmschutzmaßnahmen auf:
- 0,55 Kilometer Lärmschutztunnel
- 6.0 Kilometer Lärmschutzwände
- 1.0 Kilometer Lärmschutzwand zwischen den Richtungsfahrbahnen im Mittelstreifen
- 0,3 Kilometer Lärmschutzwall
- 3,5 Kilometer lärmarme, offenporige Fahrbahnoberfläche (Flüsterasphalt = OPA)
- 0,55 Kilometer Lärmschutztunnel
BILDERGALERIE-CONTAINER-LÄRMSCHUTZ-SCHNELSEN


