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Planfeststellung Das Planfeststellungsverfahren für den A 7-Abschnitt Schnelsen

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Von der Auslegung bis zur Planfeststellung: Die Schritte des Planfeststellungsverfahrens für die A 7 in Schnelsen.

Der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt Schnelsen wurde im Dezember 2012 gefasst Der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt Schnelsen wurde im Dezember 2012 gefasst

Das Planfeststellungsverfahren für den A 7-Abschnitt Schnelsen

Im Februar 2011 wurde erstmals in einer Veranstaltung in der Grundschule Röthmoorweg die Öffentlichkeit über den Ausbau der A 7 in Schnelsen und die Überdeckelung der Autobahn rund um die Frohmestraße informiert und die nachfolgenden Verfahrensschritte der Planfeststellung und der Bebauungsplanung vorgestellt.

Im Mai 2011 wurde das Planfeststellungsverfahren formal eingeleitet.
Vom 22. August bis 21. September 2011 wurden die Planfeststellungsunterlagen öffentlich ausgelegt, so dass jeder Interessierte und Betroffene Einsicht nehmen und seine Bedenken schriftlich niederlegen konnte. Diese Bedenken wurden am 29. und 30. November 2011 erörtert. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 17. Dezember 2012 gefasst.

Die haushaltsrechtliche Genehmigung (Gesehenvermerk) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) für die freie Strecke wurde im April 2011 erteilt. Das Ergebnis dieser Planungsstufe wird als Vorentwurf bezeichnet, der noch weiterentwickelt und ergänzt werden kann.

Die DEGES hat die Entwürfe für die Brücke Oldesloer Straße, die Lärmschutzwände einschließlich der Portalbauwerke, den Tunnel sowie dessen betriebs- und verkehrstechnische Ausstattung erstellt. Die Entwürfe wurden über die Freie und Hansestadt Hamburg zur Genehmigung an das BMVBS weitergegeben. Der Gesehenvermerk des Bundes wurde Ende Juli 2012 erteilt. Nachdem vom 29. bis 30. November 2011 die Planfeststellungsunterlagen erörtert wurden, erfolgte am 17. Dezember 2012  der Planfeststellungsbeschluss.

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