In Betrieben, in denen fetthaltiges Abwasser anfällt, sind nach DIN 1986-100 (Planung und Ausführung von Entwässerungsanlagen) in Verbindung mit DIN 4040-100 Abscheideranlagen für Fette einzubauen und zu betreiben.
Für den Betrieb von Speisewirtschaften wie Restaurants, Imbisse oder Cafés ist in der Regel ein Fettabscheider erforderlich.
Mobile Fettabscheideranlagen dürfen in Gastronomiebetrieben mit festen Standorten nicht eingebaut werden.
Die Auslegung der Fettabscheideranlage ist abhängig von der Art des Betriebes. Auch wenn diese bei der Planung eines Gebäudes noch nicht feststeht, sind für den nachträglichen Einbau eines Fettabscheiders die notwendigen Vorrichtungen und Räumlichkeiten einschließlich der Lüftungsleitungen für eine ausreichende Durchlüftung vorzuhalten!
Die Einleitung von Abwasser aus Fettabscheideranlagen ≤ NS 10 ist der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nach §11a Absatz 3a des Hamburgischen Abwassergesetzes (HmbAbwG) vor Einbau der Anlage schriftlich mitzuteilen (Mitteilungsformular, Erläuterungen s.u. Downloads).
Die Einleitung von Abwasser aus Fettabscheideranlagen > NS 10 bedarf einer Genehmigung nach § 11a HmbAbwG (Antragsformular, Erläuterungen s.u. Downloads).
Nach §15 Absatz 4 HmbAbwG sind Abscheideranlagen durch zugelassene Fachkundige überprüfen zu lassen. Die Technischen Betriebsbestimmungen vom September 2008 enthielten für Fettabscheideranlagen die Regelung, dass die Generalinspektion alle 10 Jahre durchzuführen ist (abweichend von der damals gültigen Norm). Diese Regelung wurde bei der jetzigen Einführung DIN 4040-100:2016 nicht aufgenommen. Damit gilt für Fettabscheideranlagen, die nach dem 27. Juli 2018 genehmigt oder angezeigt wurden, ein Turnus von 5 Jahren für die Generalinspektionen. Für Anlagen vor diesem Stichtag gilt weiterhin ein Turnus von 10 Jahren. Für Fettabscheider, die im Rahmen eines Austausches eingebaut werden, gilt ebenfalls ein 5-Jahres-Turnus. Die Fachkundigenliste finden Sie unter diesem Link:
(Fachkundigenliste).
Die Entleerung und Reinigung der gesamten Abscheideranlage ist mindestens einmal im Monat und die Wartung einmal im Jahr durch einen zugelassenen Fachbetrieb durchführen zu lassen (§ 15 Absatz 2 HmbAbwG):
1. Fachbetriebe für die Entsorgung, Reinigung und Wartung
2. Fachbetriebe nur für die Wartung
Informationen über den notwendigen Einbau einer Fettabscheideranlage erhalten Sie in der
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Abteilung Abwasserwirtschaft
W23 Abwasseranlagen und -betriebe
Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
Ansprechpartner*innen:
Marianne Münster
Tel.: 040 42840-2401
E-Mail: marianne.muenster@bukea.hamburg.de
Martin Stark
Tel.: 040 42840-2438
E-Mail: martin.stark@bukea.hamburg.de
Tim Rieger
Tel.: 040 42840-2540
E-Mail: tim.rieger@bukea.hamburg.de
Dorota Kurpiewska
Tel.: 040 42840-2445
E-Mail: dorota.kurpiewska@bukea.hamburg.de