
Die Feuerwehr Hamburg ändert ihr Schutzziel! War in der Vergangenheit das Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in verschiedene Risikoklassen eingeteilt – so wird zukünftig, bezogen auf die Ergebnisse aus dem Strategiepapier 2010, der sogenannte „kritische Wohnungsbrand“ als Maßstab für eine bedarfsgerechte Vorhaltung herangezogen.
Das Schutzziel ist zeitlich und personell in zwei Komponenten gegliedert:
- Ein Erstangriff der Feuerwehr soll innerhalb einer „Hilfsfrist 1“ von 8 Minuten (nach der Alarmierung) mit 10 Funktionen erfolgen, um eine Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen zu können.
- Eine Unterstützungseinheit soll innerhalb einer „Hilfsfrist 2“ von 13 Minuten mit weiteren 6 Funktionen an der Einsatzstelle eintreffen. Diese ist zur Unterstützung bei der Menschenrettung, zur Brandbekämpfung, zur
Entrauchung sowie zur Eigensicherung der Einsatzkräfte erforderlich.

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