Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

F046 GEKV Das Referat Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Luftbildauswertung bei Kampfmittelverdacht

Luftkrieg über Hamburg

Hamburg gehört - insbesondere wegen des Marine-Schiffbaus, der Öl- und Rüstungsindustrie sowie wichtiger infrastruktureller Knotenpunkte - zu den am stärksten bombardierten Städten im Zweiten Weltkrieg. Insgesamt gingen bei über 200 strategischen Luftangriffen zwischen Mai 1940 und April 1945 etwa 107.000 Spreng-, 300.000 Phosphorbrand- und 3 Millionen Stabbrandbomben auf das gesamte Stadtgebiet nieder. Die schwersten Schäden entstanden  durch die sieben Angriffswellen der Operation Gomorrha im Spätsommer 1943, bei denen teilweise bis zu 1.000 schwere Bomber der Royal Air Force und der US Army Air Force koordiniert ihre Bombenlast über dem Stadtgebiet abwarfen. Aufgrund einer hohen  Blindgängerquote besteht noch heute die Gefahr auf nicht detonierte Kampfmittel zu stoßen.

                                                
Hamburg nach dem Krieg

Luftbildauswertung

Deshalb ist es gemäß des § 6 Abs. 1 KampfmittelVO  verpflichtend vor Eingriffen in den Baugrund eine Auskunft bei der GEKV einzuholen, ob für den betroffenen Baubereich ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel besteht. Die GEKV greift hierfür auf rund 30.000 Luftbildaufnahmen aus dem Bestand der National Collection of Aerial Photography in Edinburgh sowie dem National Archive in Washington, DC zurück. Jedes verfügbare Bildpaar wird stereoskopisch ausgewertet um einen konkreten Verdacht auf Kampfmittel zu identifizieren. Ergänzend werden zahlreiche Kriegsfolgedokumentationen analysiert.

                                                   
Am Arbeitsplatz
                                                                                

Weiteres Vorgehen

Ausgewiesene Verdachtsflächen können anschließend von registrierten Firmen gemäß § 10 Abs. 2 KampfmittelVO mit Hilfe geeigneter Maßnahmen nach der TA-KRD Hamburg 2017 systematisch untersucht werden. Sollten diese Firmen auf Kampfmittel stoßen, werden diese durch den Kampfmittelräumdienst F045 begutachtet und gegebenenfalls entschärft.

Über uns

F046 ist ein Teil der Abteilung „Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz“ der Feuerwehr Hamburg und untersteht somit der Behörde für Inneres und Sport. Aufgrund der stetig wachsenden Stadt und der damit einhergehenden Bautätigkeit werden inzwischen pro Jahr etwa 10.000 Anträge auf Gefahrenerkundung/Luftbildauswertung sowie Prüfung des Verdachtsflächenkatasters gestellt und über 600 Freigabeberichte registrierter Unternehmen mit insgesamt 450.000 m² überprüft.

Aktuelle Informationen

Die Durchlaufzeit einer Gefahrenerkundung / Luftbildauswertung beträgt in der Regel vier Wochen.

Alternativ zur Antragstellung können sie eine Sondierung (systematisches Absuchen) nach § 8 Abs. 1 KampfmittelVO beauftragen. Das Durchführen dieser Maßnahme ist auch ohne vorherigen Antrag nach § 6 Abs. 1 KampfmittelVO zulässig. 

Zu beachten ist, dass es sich hierbei nicht um eine sogenannte „baubegleitende Sondierung“ handeln darf, sondern tatsächlich um Maßnahmen nach § 8 Abs. 1 KampfmittelVO.

Das aktuelle Register geeigneter Unternehmen nach § 10 Abs. 2 KampfmittelVO finden sie unter: www.hamburg.de/feuerwehr/kampfmittelraeumdienst

Auskünfte über die Kampfmittelbelastung stellen immer den aktuellen Kenntnisstand dar. Sollten Sie bereits eine ältere Gefahrenerkundung/Luftbildauswertung vorliegen haben, so können Sie über unseren Onlinedienst „Kampfmittelbelastung: Neue Informationen abfragen“ prüfen, ob neue Informationen vorliegen, die zu einer veränderten Einstufung führen können:
https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=InfKampfMB

Weitere Erläuterungen zu diesem Onlinedienst finden Sie in den „FAQ – Fragen und Antworten zum Online-Dienst“ im Download-Bereich.

Kontaktmöglichkeiten

Feuerwehr Hamburg
Referat Gefahrenerkundung / Kampfmittelverdacht (GEKV)
Billhorner Deich 96
20539 Hamburg

Telefon: 040 / 428 51 4115
E-Fax: 040 / 4279 51029
E-Mail: gekv@feuerwehr.hamburg.de

Empfehlungen

Themenübersicht auf hamburg.de

Anzeige
Branchenbuch