Die Beteiligung der Feuerwehr soll bei besonderen baulichen Anlagen, bei denen die allgemein gültigen Regeln des Brandschutzes nicht ausreichen, sowie die Abweichungen von Brandschutzvorschriften sicherstellen, dass der Brandschutz ausreichend berücksichtigt wird. Hierzu fertigt das Referat F 042 gutachterliche Stellungnahmen auf Anforderungen der zuständigen Behörde an.
Zu:
- Baugenehmigungsverfahren nach HBauO
- Zustimmungsverfahren nach HBauO
- Verfahren nach BImSchG
- Konzessionsverfahren und Genehmigungsverfahren nach SprengG für Pyrotechnik in Versammlungsräumen
- Großveranstaltungen, soweit sie Versammlungsstätten, Versammlungsräume, Stadien usw. betreffen
Kennzahlen pro Jahr: ca. 1700 Stellungnahmen, ca. 20 Widerspruchsverhandlungen