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F041 Grundsatzangelegenheiten und Beratung

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F041 Grundsatzangelegenheiten und Beratung

Das Referat Grundsatzangelegenheiten und Beratung bearbeitet zum einen alle anfallenden Fragen zum Vorbeugenden Brandschutz.

Hierzu gehört das Fertigen von Stellungnahmen zu neuen Regelungen im Bau- und Umweltrecht, das Entwickeln und Fortschreiben des Qualitätsmanagements im VB und Nutzbarmachung neuer Verfahren und Erkenntnisse im VB für die Feuerwehr Hamburg, insbesondere ingenieurmäßiger Methoden im VB.

Die Kostenerstattung für die Beratung erfolgt entweder nach individueller Zeiterfassung oder gemäß dem von uns erstellten und von der Auftraggeberseite  akzeptierten Pauschalangebot.

Das zweite Hauptbetätigungsfeld ist die Beratung von Bauherren, Architekten und Brandschutzsachverständigen in allen Fragen des Vorbeugenden Brandschutzes. In diesem Bereich wird Auskunft zum VB u. a. erteilt, bedeutende Bau- und Großprojekte  in Fragen des VB betreut und Brandschutzkonzepte ggf. unter Zuhilfenahme von Brandsimulationsrechnungen für einzelne Objekte erstellt. 


 


Kennzahlen pro Jahr: ca. 1800 Auskünfte sowie ca. 270 Beratungen

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