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Notruf per SMS-Fax SMS-Nothilfeersuchen für Hörgeschädigte

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In Hamburg können Notfälle auch als Kurztextnachricht (SMS) an die Leitstellen von Feuerwehr und Polizei gemeldet werden. 

Abbildung einer Hand die eine Kurztextnachricht (SMS) in ein Mobiltelefon eintippt

SMS-Nothilfeersuchen für Hörgeschädigte

Falls sie als hörgeschädigte Person einen Notfall melden wollen, können sie dies mit einer Kurztextnachricht (SMS) an die Leitstellen von Feuerwehr und Polizei machen. 

In dem unten als Download bereitgestellten Merkblatt wird ihnen erklärt, wie sie als hörgeschädigte Person auf diesem Wege Kontakt zur Feuerwehr oder zur Polizei aufnehmen und Hilfe alarmieren können. 


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