Die Feuerwehr Hamburg wirkt mit, um die in der Hamburgischen Bauordnung verankerten Schutzziele (§ 17 HBauO) bezüglich des Brandschutzes sicherzustellen. Hierzu wird die Feuerwehr sowohl gutachterlich für Andere als auch prüfend, überwachend und sichernd in eigener Zuständigkeit tätig. Der Vollzug aller Maßnahmen ist, ausgenommen zur Abwehr einer akuten Gefahr, grundsätzlich Aufgabe der zuständigen Behörde; das ist in der Regel die Bauaufsicht.
Zu den Aufgaben der Feuerwehr gehören insbesondere:
- Beratende Tätigkeit
- Mitwirkung im Genehmigungsverfahren
- Brandverhütungsschau / Feuersicherheitliche Überprüfung
- Überwachende und sichernde Tätigkeit (u. a. Brandsicherheitswachen in Theatern)
- Kampfmittelräumdienst
- Gefahrenerkundung / Kampfmittelverdacht
Hier finden sie einige Merkblätter.