Grenze des Plangebietes
Der Änderungsbereich liegt im Stadtteil Bergedorf unmittelbar südöstlich angrenzend an die Justizvollzugsanstalt Billwerder (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 611).
Zweck und Bedeutung der Planaufstellung
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Neubau der Jugendanstalt Hamburg am Standort der JVA Billwerder geschaffen werden.
Vorgesehener Planinhalt
Die bisher als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellten Flächen soll zukünftig als „Flächen für den Gemeinbedarf“ und "Grünflächen" dargestellt werden.
Die Größe des Änderungsbereiches beträgt etwa 7,5 ha.
Parallele Änderungsverfahren
Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt parallel zum Senatsbebauungsplan Billwerder 31. Das Landschaftsprogramm wird entsprechend geändert.
Bisherige Verfahrensschritte
Die Öffentliche Plandiskussion hat am 3. Februar 2020 stattgefunden.
Die Änderung des Flächennutzungsplans hat in der Zeit vom 19. Oktober 2020 bis einschließlich 20. November 2020 öffentlich ausgelegen.