Das Verfahren
Wenn Ausweispapiere fehlen, muss eine Alterseinschätzung vorgenommen werden. Wie in allen Bundesländern beginnt dieses Verfahren auch in Hamburg mit einem persönlichen Gespräch, das zwei erfahrene Sozialpädagogen durchführen. Ein/e Dolmetscher/in ist anwesend.
Alle Jugendlichen, die ohne Zweifel das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden in Obhut genommen. Bestehen Zweifel an der Minderjährigkeit, darf keine Inobhutnahme vorgenommen werden.
Einschätzung des Alters
Ergibt sich bei der ärztlichen Alterseinschätzung eine Altersspanne, so wird immer das jüngste Alter dieser Spanne zugrunde gelegt. Die Teilnahme an den einzelnen Untersuchungsschritten der medizinischen Alterseinschätzung ist freiwillig. Findet zumindest das Röntgen statt und führt dies zu der Einschätzung, dass der junge Mensch zum Beispiel zwischen 17 und 19 Jahre alt ist, wird er als 17-Jährige/r in Obhut genommen.
Dieses Verfahren wird seit über 15 Jahren in Hamburg angewendet. In einem anderen Bundesland wäre dieser junge Mensch nicht als Minderjähriger aufgenommen worden, weil das Aufnahmegespräch mit Zweifeln an der Minderjährigkeit endete.
Wirkt der Betroffene nicht hinreichend mit und kann dadurch keine gutachterliche Aussage getroffen werden, kann die Inobhutnahme abgelehnt werden.
Antrag des Betroffenen
Nach aktueller Rechtslage (Paragraf 42 f SGB VIII) können Zweifel auch auf Antrag des Betroffenen durch Mitwirkung an einer medizinischen Alterseinschätzung ausgeräumt werden, wobei alle beiden Teile (Inaugenscheinnahme und Röntgen) abgelehnt werden können. Allerdings kann dann keine gutachterliche Aussage getroffen werden.