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Flüchtlingskinder Anspruch auf Kindertagesbetreuung

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Grundsätzlich besteht für Kinder aus Asylbewerber- und Flüchtlingsfamilien ein Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung nach § 24 SGB VIII. 

Flüchtlingskinder und ihre Familien - Kitas Kindertagespflege Hamburg

Kita-Kapitäne

In Hamburger Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) für Flüchtlinge werden, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen, sogenannte Halboffene Kinderbetreuungsangebote für drei- bis sechsjährige Kinder eingerichtet. Diese bieten Kindern im Umfang von vier Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche ein kindgerechtes Umfeld und Eltern zum Beispiel Gelegenheit, ihre behördlichen Angelegenheiten zu regeln. 

Eine auf Kontinuität angelegte Bildungsarbeit im Sinne der Kita-Bildungsempfehlungen ist nicht beziehungsweise nur eingeschränkt möglich, da der Aufenthalt der Kinder in der EA nur ein vorübergehender ist und die Kinder gegebenenfalls nicht regelmäßig oder auch nur zeitweise an den Angeboten teilnehmen. Die Maßnahmen der Halboffenen Kinderbetreuung entsprechen daher nicht den Regelangeboten von Kitas.

Kinder haben erst einen Anspruch auf eine den Rechtsanspruch erfüllende Kindertagesbetreuung, wenn sie die zentrale Aufnahmeeinrichtung verlassen haben, spätestens aber nach sechs Monaten.

Das Recht unterscheidet zwar grundsätzlich zwischen Flüchtlingen und Asylbewerbern, dies gilt aber nicht für den Kita-Besuch. Vom Zeitpunkt der Aufnahme in eine Folgeunterkunft haben Kinder ab dem ersten Geburtstag bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Für den zeitlichen Umfang dieses Anspruchs gelten für Kinder dieselben Grundsätze wie für andere Kinder, dass heißt, die tägliche Besuchszeit richtet sich individuell nach dem Bedarf des Kindes nach Bildung, Erziehung und Betreuung und dem Bedarf der Erziehungsberechtigten nach Unterbringung ihres Kindes.

  • In Hamburg besteht Anspruch auf eine täglich fünfstündige Betreuung mit Mittagessen in einer Kita beziehungsweise in der Kindertagespflege bis zu fünfundzwanzig Stunden wöchentlich. Seit dem 1. August 2014 ist diese Grundbetreuung beitragsfrei.
  • Darüber hinaus besteht in Hamburg für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt ein Rechtsanspruch auf eine Betreuung bis zu zwölf Stunden täglich in der Kita bzw. in Tagespflege, wenn die Eltern berufstätig sind, studieren oder eine berufliche Aus- oder Weiterbildung durchlaufen, an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilnehmen oder - einen Deutsch-Sprachkurs für Migrantinnen und Migranten oder einen Integrationskurs besuchen.
  • Wenn die Voraussetzungen vorliegen, können Flüchtlingskinder einen Kita-Gutschein für eine mehr als täglich fünfstündige Betreuung, zum Beispiel aufgrund eines dringlichen sozial bedingten oder pädagogischen Betreuungsbedarfs, oder einen Kita-Gutschein mit Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Auch Kinder von Asylbewerber/innen und Flüchtlingen sind aufgefordert, am Vorstellungsverfahren für Viereinhalbjährige gemäß § 42 Abs. 1 des Hamburger Schulgesetzes teilzunehmen. 
  • Flüchtlingskinder und Jugendliche sind auch für das Bildungs- und Teilhabepaket leistungsberechtigt.
  • Kinder ohne gültigen Aufenthaltstitel können, unabhängig von ihrem derzeitigen und zukünftigen Aufenthaltsstatus, Zugang zu frühkindlichen Bildungsangeboten in der Kita über die Zentrale Information und Beratung für Flüchtlinge gGmbH (Flüchtlingszentrum Hamburg) erhalten. 
  • Familien haben von Anfang an Anspruch auf ärztliche Versorgung, so dass die Kita im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung des Kindes in der Kita grundsätzlich wie gewohnt verfahren kann. Zudem werden alle Asylbewerber/innen unmittelbar nach Ankunft auf ansteckende Erkrankungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) hin untersucht. Wenn ein Asylbewerberkind oder ein Mitglied seiner Familie, mit dem es zusammenlebt, aktuell eine in § 34 Abs. 1 und 2 IfSG genannte ansteckende Erkrankung hat, ist es, wie andere Kinder auch, vorübergehend vom Kitabesuch ausgeschlossen.

Weitere Informationen:


Als Vorlage für diesen Artikel diente die Veröffentlichung des Bayrischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration: Asylbewerberkinder und ihre Familien in Kindertageseinrichtungen - Informationen für Kindertageseinrichtungen in Bayern, Autorinnen: Dr. Sigrid Lorenz & Dr. Monika Wertfein, Staatsinstitut für Frühpädagogik, München2015.

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