Eine Lücke wird geschlossen. Mit dem Landesprogramm sollen Maßnahmen finanziert werden, die durch das gesetzliche Lärmschutzprogramm des Flughafens nicht abgedeckt werden können. Dazu stellt die Umweltbehörde einen Betrag von 1.5 Mio. € bereit. Die Förderung ist bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) zu beantragen.
Voraussetzung ist, dass bereits früher ein Antrag nach dem 9. Fluglärmschutzprogramm auf Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen beim Flughafen erfolglos war. Anlass: Aufgrund der insgesamt 8 dB Minderung nach § 5 Abs. 3 der 2. Fluglärmschutzverordnung sind bei der Beurteilung des Objekts im Ergebnis keine baulichen Maßnahmen bzw. nur der Einbau von Lüftern als erforderlich angesehen worden. Dieser Personenkreis wurde direkt angeschrieben.
Betroffen sind Gebäude in der Tagschutzzone 1 und/oder der Nacht-Schutzzone (Lärmschutzbereich nach Fluglärmgesetz) in einem Radius größer 1.3 km um das Startbahnkreuz.

Sie sind nicht dabei? Prüfen Sie selbst.
Wie?
Anhand der interaktiven Karte Lärmschutzbereich Flughafen Hamburg oder anhand der unten beigefügten Straßenlisten: Liegt Ihre Wohnung Ihr Haus in der Tagschutzzone 1 und/oder Nachtschutzzone?
Wenn Nein, keine Förderung.
Wenn Ja, haben Sie schon mal einen Antrag am Flughafen gestellt?
Wenn Nein, können Sie das nachholen. Mit den Antragsunterlagen Schallschutzmaßnahmen unter https://www.hamburg.de/fluglaerm/143630/laermschutzprogramm-start/.
Das Ergebnis: Es werden keine Maßnahmen durch den Flughafen gefördert?
Dann Antrag bei der IFB stellen.