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Die statistische Erfassung der Anzahl an Fluglärmbeschwerden und der sich über Fluglärm beschwerenden Personen erfolgt gemäß datenschutzrechtlicher Vorgaben getrennt, um eine individuelle Zuordnung von Beschwerden zu Beschwerdeführenden zu vermeiden. Bei der Beschwerdeabgabe ist der Stadtteil bzw. der Ort für die räumliche Zuordnung eine Pflichtangabe. Namentlich erfasst werden kann die Beschwerde aber erst, wenn zusätzlich der Name und die Adresse des Beschwerenden vorliegt.
2021 wurden insgesamt 22.217 Beschwerden erfasst und damit deutlich weniger als im Jahr 2020. Dabei haben 681 Personen ihre Beschwerde namentlich, unter Angabe ihrer Adressdaten abgegeben.

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Im Vergleich zu den Vorjahren ist der Anteil der anonymen Beschwerden erheblich zurückgegangen. In 2019 und 2020 waren über 80 % der Beschwerden anonym, in 2021 hat sich das Verhältnis in etwa umgekehrt, 78 % aller Beschwerden wurden namentlich abgegeben. Eine genaue Auflistung der Anzahl der Beschwerden und Beschwerdeführenden nach Orten und Stadtteilen finden Sie in diesem Dokument.
Regionale Verteilung
Bei der regionalen Zuordnung der Beschwerden wird zwecks höherer Aussagekraft lediglich auf die namentlichen Beschwerden (i. W. „Beschwerden“) eingegangen.
In 2021 wurden 17.276 Beschwerden erfasst, davon kamen 10.270 (59 %) aus Hamburg, 6.687 (39 %) aus Schleswig-Holstein und 319 (< 2 %) aus Niedersachsen.
Die Anzahl der Beschwerde führenden Personen lag 2021 bei 681, davon waren 490 (72%) aus Hamburg, 185 (27 %) aus Schleswig-Holstein und 6 (1%) aus Niedersachen.
Sowohl bei den Beschwerden, als auch bei der Anzahl der Beschwerdeführenden fällt von 2019 auf 2020 ein deutlicher Rückgang auf. In 2021 gab es bei der Anzahl der Beschwerdeführenden einen moderaten Wiederanstieg. Grund für diese Entwicklung ist wahrscheinlich der Wiederanstieg des Flugverkehrs in der 2. Jahreshälfte 2021.
Richtung Norderstedt/Quickborn
Aus dem Kreis Segeberg wurden im Jahr 2021 insgesamt 669 Beschwerden von 68 Beschwerdeführenden (davon 62 aus Norderstedt) eingereicht. Dies sind die wenigsten Beschwerden aus dem direkten Umland, obwohl in/aus Richtung Norderstedt knapp 45 % der Flugbewegungen gingen/kamen. 2019 gab es aus dieser Region 1.649 Beschwerden von 72 Personen.
Im Kreis Pinneberg gab es im Jahr 2021 mit 2.038 ebenfalls weniger Beschwerden als im Jahr 2019 mit 7.591. Die Zahl der Beschwerdeführenden hat sich mit 69 Beschwerdeführenden im Jahr 2021 gegenüber 2019 (141 Beschwerdeführenden) halbiert. Dabei hatte die Stadt Quickborn mit 33 Beschwerdeführenden den größten Anteil.
Richtung Langenhorn/Lemsahl
Eine Beschwerdeanzahl von 117 für den Stadtteil Langenhorn ist angesichts der hohen Fluglärmbelastung (ca. 28 % der Flugbewegungen, bei sehr hohen Lärmpegeln) dort als moderat einzuschätzen, allerdings ist es der Stadtteil mit den meisten Beschwerdeführenden in Hamburg (44). 2019 hatten 99 Personen insgesamt 439 Beschwerden eingereicht.
Aus dem Kreis Stormarn wurden 2021 insgesamt 3.980 Beschwerden von 48 Personen registriert. Die Zahl der Beschwerden sowie Beschwerdeführenden ist auch hier gegenüber 2019 massiv zurückgegegangen: 43.798 Beschwerden von 69 Personen.
Die meisten Beschwerden kamen dabei aus Großhansdorf (3.300) und Bargteheide (410) von zusammen lediglich 9 Personen.
Richtung Niendorf/Blankenese
Die Piste Richtung Niendorf/Blankenese ist mit 24 % der Flugbewegungen die am dritthäufigsten genutzte Piste am Hamburger Flughafen. Aus dem angrenzenden Bezirk Hamburg-Eimsbüttel reichten 89 Personen 319 Beschwerden ein (2019: 229 Beschwerdeführende, 1.036 Beschwerden).
Aus dem Bezirk Altona sind 2021 insgesamt 648 Beschwerden von 77 Personen eingegangen. Im Jahr 2019 waren es hingegen 1.689 Beschwerden von 297 Beschwerdeführenden.
Piste Alsterdorf/Hamm
Die Piste über die Innenstadt wird gemäß der Bahnbenutzungsregelung nur in Ausnahmefällen genutzt. So wurden 2021 und 2019 jeweils nur drei Prozent der Flugbewegungen über diese Piste abgewickelt. Aus den unterhalb der An- und Abflugschneise liegenden Stadtteilen Alsterdorf, Winterhude, Barmbek-Nord, Barmbek-Süd, Eilbek und Hamm beschwerten sich in 2021 insgesamt 149 Personen 420 mal. In 2019 reichten 335 Personen 863 Beschwerden ein.

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Bei der Abgabe einer Beschwerde über Fluglärm sind hinsichtlich der Beschwerdegründe Mehrfachnennungen möglich. Von dieser Möglichkeit machen die Beschwerdeführenden Gebrauch und gaben im Jahr 2021 im Durchschnitt 2,2 Beschwerdegründe (2019: 2,0 Beschwerdegründe) an.
Wie in den beiden Vorjahren waren auch 2021 die meistgenannten Gründe bei den namentlichen Fluglärmbeschwerden die „Häufigkeit der Flugbewegungen“ (66 %) und „Flugzeuge im Einzelfall“ (57 %). Darauf folgt der 2020 neu aufgenommene Beschwerdegrund „Flugroutenabweichung“ mit 26 % (2020: 12 %). Die „Störung der Nachtruhe“ gaben 2021 nur 17 % (2020: 9 %) als Grund an. Im Jahr 2019 stand dieser mit 35 % noch an dritter Stelle.

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Lesen Sie mehr zur Methodik der Datenerhebung und dem Datenschutz in dem Artikel Fluglärmbeschwerden.
Hier zum Vergleich die Beschwerdesituation 2020: