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Engagementförderung Förderrichtlinien Freiwilliges Engagement

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Maßnahmen der Engagementstrategie ermöglichen die Unterstützung für lokale und hamburgweite Freiwilligenprojekte.

Förderrichtlinien Freiwilliges Engagement

Das freiwillige Engagement in Hamburg ist bunt und vielfältig. Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des Engagements wurden im Rahmen der Hamburger Engagementstrategie zwei Förderrichtlinien zur finanziellen Unterstützung eines breiten Spektrums an Freiwilligenprojekten eingerichtet:


Mit diesen Richtlinien sollen das Engagement im Sozialraum gestärkt sowie Austausch und Vernetzung im freiwilligen Engagement gefördert werden. Als förderfähige Anliegen gelten zum Beispiel Maßnahmen zur Unterstützung, Würdigung und Weiterentwicklung des Engagements, aber auch Projekte zur Förderung der Integration sowie Maßnahmen zur Förderung digitaler Kompetenzen und Angebote.

Kapitelübersicht

Förderrichtlinie Freiwilliges Engagement in den Bezirken

Seit Januar 2021 stellt die Sozialbehörde über die Hamburger Bezirksämter erneut Projektmittel zur Förderung des freiwilligen Engagements zur Verfügung

Die von der Sozialbehörde in Abstimmung mit den Bezirksämtern erarbeitete Förderrichtlinie Freiwilliges Engagement in den Bezirken (PDF; 200 KB) ersetzt die bis dahin gültige Förderrichtlinie Forum Flüchtlingshilfe.

Die Förderrichtlinie ermöglicht weiterhin finanzielle Unterstützung unter Berücksichtigung lokaler Bedarfe und Gegebenheiten. Inhaltlich wurde jedoch der Kreis der Förderberechtigten erweitert und umfasst nun die gesamte Hamburger Engagementlandschaft mit ihren unterschiedlichen Engagementformen.

Zu den förderfähigen Projektausgaben zählen zum Beispiel Sachkosten, Ausgaben der Öffentlichkeitsarbeit, Honorare und Raummieten.

Einzelpersonen, Initiativen und Vereine können Förderungen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro über die jeweiligen Bezirksämter beantragen.

Die Antragstellung und Prüfung der Voraussetzungen erfolgt beim Sozialraummanagement der jeweils zuständigen Bezirksämter. Aktuelle Ansprechpersonen finden Sie auf der Webseite der Koordination des freiwilligen Engagements in der Flüchtlingshilfe.

Die Förderrichtlinie Freiwilliges Engagement in den Bezirken mit den grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Förderung finden Sie als PDF-Version (barrierefrei) im untenstehenden Downloadbereich.

Kapitelübersicht

Förderrichtlinie Gesamtstädtische Projekte des freiwilligen Engagements

Neben den Freiwilligenprojekten in den Hamburger Bezirken, ermöglicht die Hamburger Engagementstrategie der Sozialbehörde auch hamburgweite Freiwilligenprojekte im Rahmen der Förderrichtlinie Gesamtstädtische Projekte des freiwilligen Engagements (PDF, 150 KB) zu unterstützen.

Freiwilligenprojekte und -initiativen, deren Aktivitäten sich auf das gesamte Stadtgebiet beziehen oder zumindest ohne erkennbaren bezirklichen Schwerpunkt agieren, können über die Förderrichtlinie unterstützt werden.

Zu den förderfähigen Projektausgaben zählen zum Beispiel Sachkosten, Ausgaben der Öffentlichkeitsarbeit, Personalkosten, Honorare und Raummieten.

Einzelpersonen, Initiativen und Vereine können Förderungen in Höhe von 5.000 bis 30.000 Euro pro Jahr beantragen. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe bis zu 230.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.

Förderanträge für 2024 sind spätestens bis zum 31. August 2023 (postalischer Eingang bei der Sozialbehörde) zu stellen. Sofern nach Bearbeitung weitere Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, kann die Sozialbehörde das Antragsverfahren, befristet bis spätestens zum 29. Februar 2024, erneut öffnen. Darüber würde gegebenenfalls an dieser Stelle informiert werden.

Die Antragstellung und Prüfung der Voraussetzungen erfolgt bei der Sozialbehörde.

Insbesondere wenn die Anzahl der eingegangenen vollständigen und die Voraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllenden Anträge die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigt, erfolgt eine Auswahl und Bewertung der Projekte und Maßnahmen. Hierzu werden diejenigen im Projekt enthaltenen Bestandteile berücksichtigt, die unmittelbar der Förderung des freiwilligen Engagements dienen, wie z.B. folgende: 

  • Das Projekt arbeitet überwiegend mit freiwillig Engagierten.
  • Das Projekt unterstützt die Beratung und Begleitung der freiwillig Engagierten.
  • Das Projekt enthält Formen der Anerkennung für freiwillig Engagierte (z.B. Urkunden, Infoveranstaltungen).
  • Mit dem Projekt sollen freiwillig Engagierte neu gewonnen werden.
  • Das Projekt kooperiert mit Organisationen des freiwilligen Engagements.

Die Antragsformulare können im Downloadbereich am Ende dieser Seite heruntergeladen werden.

Die Formulare müssen vollständig ausgefüllt und anschließend ausgedruckt und handschriftlich unterzeichnet werden.

Die ausgefüllten, unterschriebenen Antragsformulare senden Sie bitte an die Sozialbehörde an:

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Amt für Arbeit und Integration, ESF-Verwaltungsbehörde
- Projekt- und Zuwendungssteuerung, AI 44 –
Hamburger Straße 47
22083 Hamburg

Das Referat steht für Rückfragen per Telefon oder Email zur Verfügung.

E-Mail: referatai44@soziales.hamburg.de
Tel.: (040) 428 63 3645

Die Förderrichtlinie Gesamtstädtische Projekte des freiwilligen Engagements mit den grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Förderung finden Sie als PDF-Version (barrierefrei) im nachfolgenden Downloadbereich.

Bitte beachten Sie: Derzeit wird eine ergänzende Förderrichtlinie zur Stärkung des freiwilligen Engagements in der Flüchtlingshilfe erarbeitet. Die Sozialbehörde wird über das weitere Verfahren, insbesondere über das Inkrafttreten der Förderrichtlinie und die Antragsfristen, auf dieser Website informieren.

Weiterer Hinweis: Generelle Informationen auch zu anderen Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei der Beratungsstelle Engagement Dock, die seit Anfang 2022 Hamburger Initiativen, Projekten und Vereinen etc. Hilfestellung bei Antragsverfahren leistet. 


Themenübersicht auf hamburg.de

Engagementstrategie unterer Bereich 1

Engagementstrategie unterer Bereich 2

Engagement in Hamburg: Themen im Überblick

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