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Förderung Grüner Fassaden An die Wände – fertig – grün!

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Grüne Fassaden werden in Hamburg gefördert, denn sie verheißen Abkühlung im Sommer.

Varianten Lineares Regalsystem

Förderung Grüner Fassaden

Förderung von begrünten Fassaden

Die Hamburger Gründachförderung wird ab Juni 2020 um die Fördermöglichkeiten für Grüne Wände ergänzt. Boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen werden pauschal mit 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Die Zuschüsse gelten für vorbereitende Arbeiten, Rankhilfen, Pflanzen, Pflanzmaßnahmen, Bewässerungssysteme, Fertigstellungspflege sowie die Nebenkosten für eine fachliche Planung und Betreuung. Mit der Förderung werden freiwillige Maßnahmen bis zum Jahr 2024 bezuschusst, die über die Hamburgische Investitions- und Förderbank beantragt und ausgezahlt werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 100.000 € je Bauwerk.

Was wird gefördert?

  • Fassadenbegrünungen an Neu- und Bestandsbauten ab 1.000 € Baukosten
  • Vorbereitende Maßnahmen, soweit sie für die nachfolgende Maßnahme die Voraussetzungen schaffen, wie das Entfernen von Bodenbelägen oder Verlegen von Ver- und Entsorgungsleitungen
  • die Bodenaufbereitung bzw. der Bodenaustausch
  • Rankhilfen, Pergolen
  • Wandgebundene Fassadenbegrünungssysteme ab 10m²
  • Bodengebundene Fassadenbegrünung
  • Kleinkörbe, Kübelbegrünung, soweit sie für eine Fassadenbegrünung notwendig und angemessen sind
  • Pflanzen und Pflanzmaßnahmen
  • Bewässerungssysteme
  • Fertigstellungspflege für zwei Jahre
  • Nebenkosten, die für die fachliche Betreuung der Maßnahmen anfallen, z.B. die Kosten für Planung, Bauleitung, Prüfung oder Beratung (die Aufwendungen dürfen 15% der als förderfähig anerkannten Kosten nicht übersteigen)
  • Eigenleistungen werden bei nachgewiesener Qualifikation als Gärtner, Dachdecker, Garten-, Landschaftsarchitekt/-bauer/Architekt (Gesellenbrief/Diplom/Bachelor/Master) mit bis zu 60 % der Materialkosten gefördert.

In der Veröffentlichung „Handbuch Grüne Wände“ werden für Hamburger Standortverhältnisse geeignete Pflanzen aufgelistet.

Wer von der Förderung profitieren möchte, kann sich kostenlos an die Hamburger Energielotsen oder die Hamburgische Investitions- und Förderbank wenden, die bei allen Fragen zur Förderung berät und beim Antragsverfahren begleitet. Alle Details zur Förderung von Fassadenbegrünung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Weitere Infos und Antragsformulare bei der IFBHH.

Wer kann die Förderung beantragen?

Anträge können von Eigentümerinnen und Eigentümern oder Erbbauberechtigten gestellt werden.

Sie haben Fragen zur Förderung?

Hier beantworten wir Ihnen die häufig gestellten Fragen zur Hamburger Gründachförderung erweitert um begrünte Fassaden.​​​​​​​

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