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Der Hafengeburtstag gilt als öffentliche Veranstaltung im Sinne des Gesetzes und das Waffenverbot umfasst neben Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Gegenstände u. a. auch Messer, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte (mit Ausnahme von amtlich zugelassenen Reizstoffsprühgeräten).
Das Verbot gilt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und darüber hinaus im Bereich des ÖPNV - dementsprechend auch für die An- und Abreise zur Veranstaltung.
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