HAFENGEBURTSTAG HAMBURG 2026

Waffenverbot auf dem Veranstaltungsgelände sowie im ÖPNV

Der § 42 WaffG regelt das Verbot zum Führen von Waffen und Messern auf öffentlichen Veranstaltungen.

Eine durchgestrichene Waffe und ein durchgestrichenes Messer als Symbol für ein Verbot
Hamburg Messe und Congress

Der § 42 WaffG regelt das Verbot zum Führen von Waffen und Messern auf öffentlichen Veranstaltungen. Der Hafengeburtstag gilt als öffentliche Veranstaltung im Sinne des Gesetzes und das Waffenverbot umfasst neben Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Gegenstände u. a. auch Messer, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte (mit Ausnahme von amtlich zugelassenen Reizstoffsprühgeräten). Das Verbot gilt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und darüber hinaus im Bereich des ÖPNV - dementsprechend auch für die An- und Abreise zur Veranstaltung.

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