Informationen zu Änderungen Ihrer Buchung

Hier finden Sie Informationen dazu, was Sie tun müssen, wenn Sie Änderungen im Rahmen der Betreuung Ihres Kindes wünschen, sich Ihre Einkommensverhältnisse oder andere Daten geändert haben.

FAQ-Änderungen

Welches Formular muss ich ausfüllen, wenn ich den Betreuungsumfang ändern möchte?


Um zusätzliche Betreuungszeiten in der Schulzeit oder den Ferien zu buchen oder Betreuungszeiten abzubestellen, nutzen Sie

Was passiert, wenn sich das Einkommen plötzlich grundlegend verändert?


Sie beantragen dann eine Änderung der Gebühr.

Wenn das Einkommen um mehr als 15 % gestiegen oder gesunken ist, sollten Sie eine Änderung der Gebühr beantragen. Sie können auch bei geringeren Änderungen Ihres Einkommens eine neue Gebühr beantragen. Die Gebühr gilt dann ab dem folgenden Monat und wirkt sich zeitnahe auf die von Ihnen zu zahlende Rate aus.

Müssen die Gebühren weiterhin bezahlt werden, wenn mein Kind nicht mehr in Hamburg zur Schule geht?


Sie zahlen die Gebühr, bis zu dem Tag, an dem Ihr Kind die Schule verlässt. Sie müssen hierzu die Schule über Ihren Umzug informieren und die Verträge mit dem Caterer und Kooperationspartner kündigen Bitte zahlen Sie die bisherigen Raten weiter, bis Sie einen neuen Gebührenbescheid erhalten. Mit dem neuen Gebührenbescheid werden gegebenenfalls zu viel gezahlte Gebühren erstattet.

Welche Fristen gelten, wenn ich Betreuungsleistungen zu- oder abbuchen möchte?


Änderungen werden ab dem übernächsten Quartal wirksam.

Buchungen für Betreuungsleistungen gelten jeweils für ein Schuljahr. Für Rand- und Ferienzeiten können Sie die Buchungen jeweils mit Wirkung zum übernächsten Quartal ändern. Änderungen werden also erst in drei bis sechs Monaten wirksam. Randzeiten können innerhalb des Schuljahres letztmalig bis zum 31.12 geändert werden. Ferienbuchung können Sie letztmalig bis zum 31.03 anpassen.

Was können Sie tun, wenn Sie kurzfristig etwas ändern müssen?


Kurzfristige Änderungen sind nur möglich, wenn die Schule oder der Kooperationspartner zustimmen. Geben Sie in Ihrem Antragsformular das Datum der Änderung und die gewünschten Betreuungsleistungen an. Die Schule oder der Kooperationspartner können dann direkt auf dem Formular zustimmen. Suchen Sie dazu am besten das persönliche Gespräch.

Wann werden die monatlichen Gebühren meiner geänderten Buchung angepasst?


Die Änderung der Gebühr erfolgt frühestens zum übernächsten Monat. Dies hat technische Gründe. Bis Sie einen angepassten Gebührenbescheid erhalten, zahlen Sie bitte die bisherige Gebührenrate weiter.

Was muss ich bei Abbuchungen beachten, wenn ich kein SEPA-Mandat erteilt habe?


Geben Sie bitte Ihre IBAN im Änderungsformular an.

Sollten Sie Betreuungsleistungen abbuchen und kein SEPA-Mandat erteilt haben, ist es wichtig, Ihre IBAN im Änderungsformular anzugeben. Ohne die Angabe der IBAN kann Ihnen eine Gutschrift nicht zeitnah ausgezahlt werden.

Gibt es Betreuungsleistungen, die nicht verändert werden können?


Die Kernzeit (Klassenstufe 1-8) ist nicht veränderbar.

Grundsätzlich können alle gebuchten Betreuungsleistungen außer der Kernzeit bis 16 Uhr verändert werden. In Anspruch genommene Leistungen können nicht rückwirkend abgebucht werden. Dies gilt auch für Ferienwochen oder die Sockelwoche, wenn bereits einzelne Tage in Anspruch genommen wurden.

Wird mir die Gebühr bei einer Abbuchung erstattet?


Die Gebühr für abgebuchte Leistungen wird verrechnet oder erstattet.

In der Regel wird eine geänderte Gebühr mit den restlichen Raten des Schuljahres verrechnet. Sollte eine Verrechnung nicht möglich sein, wird das Geld erstattet. Wenn Sie kein SEPA-Mandat hinterlegt haben, geben Sie bitte Ihre IBAN bei der Abbuchung mit an. Diese wird benötigt, um Ihnen das Geld zu überweisen.

An wen wende ich mich, wenn sich Änderungen an von mir hinterlegten Daten ergeben? (Anschrift, Bankverbindung…)?


Informieren Sie hierzu das Schulbüro der Schule Ihres Kindes. Das Schulbüro aktualisiert Ihre Daten oder erteilt Ihnen weitere Auskünfte.

Sollte ich mich an die Clearingstelle GBS/GTS wenden, um meine Daten ändern zu lassen?


Nein, wenden Sie sich an Ihr Schulbüro. Das Schulbüro aktualisiert Ihre Daten oder erteilt Ihnen weitere Auskünfte.

Ich habe ein neues Bankkonto, benötige ich ein neues SEPA-Mandat?


Ja, Sie müssen ein neues SEPA-Mandat erteilen. Wenden Sie sich dazu an Ihr Schulbüro. Achtung, ein Schreiben der Bank mit Änderung bestehender Einzugsermächtigungen reicht nicht aus.

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