Informationen rund um die Anmeldung Ihres Kindes zum Ganztag

Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihr Kind für die Teilnahme am Ganztag an Hamburger Schulen anzumelden.

FAQ-Ganztag

Welche Kinder können am Ganztag teilnehmen?


(Stand:  25. November 2021 14:00  Uhr)

Alle Kinder unter 14 Jahren.

Alle Kinder können an Ihren Schulen für den Ganztag angemeldet werden. Es besteht bis zum 14. Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an den Hamburger Schulen.

Wo kann ich mein Kind zum Ganztag anmelden?


(Stand:  25. November 2021 14:00  Uhr)

Im Schulbüro Ihrer Schule.

Das Anmeldeformular erhalten Sie in Ihrer Schule (im Schulbüro) oder im Internet unter:
Für den Ganztag anmelden

Wie kann ich mein Kind zum Ganztag anmelden?


(Stand:  25. November 2021 14:00  Uhr)

• Anmeldung GBS (Formular GT 1a)

• Anmeldung GTS – VSK bis Klasse 4 (Formular GT 1b)

• Anmeldung weiterführende Schule Klassen 5 bis 8 (Formular GT 1c)

Sie erhalten die Formulare auch in Papierform in Ihrem Schulbüro.

Wo bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen der Formulare?


(Stand:  3. Dezember 2021 14:00  Uhr)

Informationen zum Ausfüllen des Formulars finden Sie:

Welche Fristen gelten für die Anmeldung?


(Stand:  3. Dezember 2021 14:00  Uhr)

Sie können Ihr Kind im Zeitraum von Februar bis Mai für das kommende Schuljahr anmelden. Spätestens bis zum 31.05. des Jahres muss das Anmeldeformular beim Schulbüro eingegangen sein. Später eingegangene Anmeldungen werden erst zum jeweils übernächsten Quartal wirksam, außer die Schule bzw. der Kooperationspartner stimmen einer früheren Aufnahme zu.

Warum gibt es eine Frist für die Anmeldung?


(Stand:  3. Dezember 2021 14:00  Uhr)

Um den Personalbedarf für die Betreuung Ihrer Kinder rechtzeitig planen zu können.

Die Schulen und Kooperationspartner müssen das kommende Schuljahr und den Personalbedarf planen, um eine verlässliche Betreuung zu gewährleisten. Die Anmeldungen sind die Grundlage der Personalbedarfsplanung.

Wann beginnt die Ganztagsbetreuung im Schuljahr?


(Stand:  3. Dezember 2021 14:00  Uhr)

Sie beginnt am ersten Tag nach den Sommerferien.
Bis zum Tag der Einschulung können Kinder mit gültigem Kita-Gutschein weiter in der Kita betreut werden.

An wie vielen Tagen kann/muss mein Kind an der Ganztagsbetreuung teilnehmen?


(Stand:  3. Dezember 2021 14:00  Uhr)

Ihr Kind kann an bis zu fünf Tagen in der Woche teilnehmen.
Sobald Sie Ihr Kind für die Ganztagsbetreuung in einer GBS-Schule anmelden, muss es an mindestens drei Tagen in der Woche teilnehmen. An teilgebundenen oder gebundenen GTS-Schulen wird der verpflichtende Umfang von der jeweiligen Schule festgelegt.

Kann die Betreuung in den Randzeiten flexibel gebucht werden?


(Stand:  3. Dezember 2021 14:00  Uhr)

Generell werden die Betreuungszeiten für das ganze Schuljahr gebucht. Unter Berücksichtigung der Fristen können Randzeiten zum übernächsten Quartal zu- oder abgebucht werden. Kurzfristige Änderungen sind nur in Absprache mit der Schule bzw. dem Kooperationspartner möglich und gelten dann für mindestens einen Monat.

Wie ist die Betreuung an den Gymnasien geregelt?


(Stand:  3. Dezember 2021 14:00  Uhr)

Gymnasien betreuen die Kinder bei Bedarf bis 16 Uhr.
Für die Ferien- und Randzeiten organisieren die Gymnasien eine Betreuung, in der Regel an einer umliegenden Grundschule. Die Anmeldung hierfür erfolgt an Ihrer Schule. Mit der Buchungsbestätigung wenden Sie sich anschließend an die betreuende Schule.

Ist es möglich ausschließlich die Frühbetreuung zu buchen?


(Stand:  3. Dezember 2021 14:00  Uhr)

Ja.

Kann ich mein Kind für einzelne Tage in der Woche für eine Randbetreuungszeit anmelden und die Gebühr dadurch anteilig bezahlen?


(Stand:  3. Dezember 2021 14:00  Uhr)

Die Gebühr ist in jedem Fall voll zu bezahlen. In Absprache mit der Schule bzw. dem Kooperationspartner ist eine Betreuung in der Randzeit auch nur für zwei Tage möglich.

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