Alles zu Gebühren und Ermäßigungen

Hier erhalten Sie Antworten auf Fragen zu Gebühren, zu möglichen Ermäßigungen und zum Abrechnungsverfahren.

FAQ-Gebühren

Wo finde ich eine Übersicht zu den Gebühren?


(Stand:  6. Dezember 2021 14:00  Uhr)

Eine Übersicht zu den Gebühren finden Sie hier.

Welche Ermäßigungen gibt es bei den Ganztagsgebühren?


(Stand:  6. Dezember 2021 14:00  Uhr)

Ermäßigungen sind möglich aufgrund:

  • der Einkommenshöhe
  • der Familiengröße
  • einer BuT-Leistungsberechtigung (s.a. Frage 6)
  • der Geschwisterkindregelung (s.a. Frage 4)

Gibt es Ermäßigungen für das Mittagessen?


(Stand:  6. Dezember 2021 14:00  Uhr)

Für alle BuT-Leistungsberechtigte ist das Mittagessen in allen Klassenstufen kostenlos.

Bis Klassenstufe 4 gibt es außerdem Ermäßigungen aufgrund von:

  • Einkommenshöhe
  • Familiengröße
  • Geschwisterkindregelung

Was ist die Geschwisterkindregelung?


(Stand:  6. Dezember 2021 14:00  Uhr)

Aufgrund der Geschwisterkindregelung wird nur für das jüngste Kind die volle Gebühr gezahlt. Wenn dieses kostenpflichtig betreut wird, zahlen Sie für das zweite Kind ein Drittel der Gebühr. Für jedes weitere betreute Kind zahlen Sie nur ein Fünftel der Gebühr. Dabei ist egal, ob die Betreuung in einer Kita, bei einer Tagesmutter oder in der Schule erfolgt.

Welche Gebühr zahle ich höchstens?


(Stand:  28. September 2022 11:00  Uhr)

Sie zahlen monatlich höchstens 207 € (jährlich 2484 €) je Kind.

Wer ist nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) leistungsberechtigt?


(Stand:  6. Dezember 2021 14:00  Uhr)

Sie sind berechtigt, wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II)
  • Sozialhilfe und Grundsicherung (SGB XII)
  • Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
  • Kinderzuschlag (BKGG)
  • Wohngeld (WoGG)
  • Heim- und Pflegekinder nach dem SGB VIII
  • Berufsausbildungshilfe oder Ausbildungsgeld (SGB III)
  • Unterhaltsbeitrag im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG)
  • Berufsausbildungsförderung (BaFöG)

Welche Ermäßigungen erhalten BuT-Leistungsberechtigte?


(Stand:  6. Dezember 2021 14:00  Uhr)

  • Kostenloses Mittagessen
  • 6 Wochen kostenlose Ferienbetreuung
  • Gebührenermäßigung für alle kostenpflichtigen Betreuungsleistungen
  • kostenlose Betreuungsleistungen in der Vorschulklasse (VSK)
  • Übernahme der Kosten für Ausflüge

Weitere Informationen finden Sie hier.

Warum sind für Vorschulkinder andere Gebühren fällig?


(Stand:  6. Dezember 2021 14:00  Uhr)

Die Gebühren für die Nachmittagsbetreuung sind den Elternbeiträgen der Kita angeglichen.

Was ist die Rechtsgrundlage für die Gebühren?


Fallen für die Ganztagsbetreuung zwischen 13 bis 16 Uhr (Kernzeit) Gebühren an?


(Stand:  6. Dezember 2021 14:00  Uhr)

Grundsätzlich nein, außer in der Vorschule.

Müssen BuT-Leistungsberechtigte Gebühren in der Vorschule zahlen?


(Stand:  6. Dezember 2021 14:00  Uhr)

Nein, für BuT-Leistungsberechtigte sind alle Betreuungsleistungen in der Vorschule kostenlos.

Ich möchte den Jahresbetrag gerne in einer Zahlung leisten oder zum 15. eines Monats überweisen. Ist das möglich?


(Stand:  6. Dezember 2021 14:00  Uhr)

Nein. Bitte zahlen Sie jeweils zum 1. des Monats den im Gebührenbescheid genannten Betrag. So sind Ihre Zahlungen nachvollziehbar und Sie geraten nicht in Zahlungsrückstand.

Müssen die Gebühren weiterhin bezahlt werden, wenn mein Kind nicht mehr in Hamburg zur Schule geht?


(Stand:  6. Dezember 2021 14:00  Uhr)

Sie zahlen die Gebühr nur noch für den Zeitraum, in dem Sie die Betreuung nutzen. Sie müssen hierzu die Schule über Ihren Umzug informieren und die Verträge mit dem Caterer und Kooperationspartner kündigen. Sie erhalten dann einen neuen Gebührenbescheid. Bis dahin zahlen Sie bitte die bisherigen Raten weiter.

Wann werden die monatlichen Gebühren meiner geänderten Buchung angepasst?


(Stand:  6. Dezember 2021 14:00  Uhr)

Die Änderung der Gebühr erfolgt frühestens zum übernächsten Monat. Dies hat technische Gründe. Bis Sie einen angepassten Gebührenbescheid erhalten, zahlen Sie bitte die bisherige Gebührenrate weiter.

Wird mir die Gebühr bei einer Abbuchung erstattet?


(Stand:  6. Dezember 2021 14:00  Uhr)

Die abbestellte Leistung wird verrechnet oder erstattet.
In der Regel wird die überschüssige Gebühr mit den restlichen Raten des Schuljahres verrechnet. Sollte eine Verrechnung nicht möglich sein, wird das Geld erstattet. Wenn Sie kein SEPA-Mandat hinterlegt haben, geben Sie bitte Ihre IBAN bei der Abbuchung mit an. Diese wird benötigt, um Ihnen das Geld zu überweisen.

Themenübersicht auf hamburg.de

Anzeige
Branchenbuch