Zertifizierung Entsorgungs - Fachbetriebe
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht vor, dass sich Entsorgungsunternehmen zum Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen können (§ 56 KrWG). Näheres zum Verfahren regelt neben dem Kreislaufwirtschaftsgesetz die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).
Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit Technische Hinweise
Für die Einstufung von Abfällen als gefährlich oder nicht gefährlich nach der Einleitung des Abfallverzeichnisses der AVV in Verbindung mit Anhang III der Abfall-RahmenRL ist bei Abfallarten mit sog. Spiegeleinträgen die Kenntnis der Konzentrationen einstufungsrelevanter gefährlicher Einzelverbindungen sowie sonstiger gefahrenrelevanter Eigenschaften, die sich nicht aus den Stoffgehalten ableiten lassen, erforderlich.
Entsorgung Hinweise zur Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen
Seit 2017 regelt die „Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung“ (POP-Abfall-ÜberwV) den Umgang und die Nachweisführung zu bestimmten POP-haltigen Abfällen.