Keine Rauferei, sondern brutale Gewalt Gefährliche Körperverletzung
Gefährliche Körperverletzung (Strafgesetzbuch §§ 223 bis 231): Einsatz von Giften, Waffen oder gefährlichem Werkzeug, hinterlistiger Überfall, gemeinschaftlich, lebensgefährdend oder schwere Körperverletzung Schädigung der Sinnesorgane und/oder der Fortpflanzungsfähigkeit, Verlust und/oder Funktionsverlust von Gliedmaßen, Entstellung, Lähmung, Behinderung
Beispielsweise Schlag mit z.B. einem Schlüssel, zwei oder mehrere Schüler schlagen gemeinschaftlich auf einen Mitschüler ein.