Anhaltspunkte für Gefährliche Körperverletzung (Strafgesetzbuch §§ 224):
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
Checkliste/Handlungsempfehlungen bei gefährlicher Körperverletzung
Sofortmaßnahmen
- Einschreiten der Lehrkräfte oder - Notruf 110 -
- Schutz des Geschädigten sicherstellen (siehe Checkliste Opferschutz)
- Sofortige Information an Schulleitung, Klassenleitung und Polizei (zuständige Polizeiwache oder - bei Gefahr im Verzug - Tel. 110)
- Information der Sorgeberechtigten (Geschädigter, Tatverdächtiger)
- Grenzziehung und Konfrontation durch SL, evtl. Suspendierung
- Information der Sorgeberechtigten (der/des Tatverdächtigen, der/des Geschädigten)
Einschaltung wichtiger Institutionen
- Meldung des Vorfalls durch das Gewaltmeldeformular an Polizei, Schulaufsicht, ReBBZ und Beratungsstelle Gewaltprävention oder an das BZBS (Beratungszentrum berufliche Schulen)
Erzieherische und Ordnungsmaßnahmen
- Einleitung von Erziehungsmaßnahmen und schulischen Ordnungsmaßnahmen nach §49 HmbSG
- Aspekte: Vorsätzlichkeit der Tat, Reue der Täter/-innen
- zusätzliche pädagogische Auflage (ausgesprochen durch die Klassenkonferenz)
Rückkehr in den Alltag
- Integration und Unterstützung des Opfers gewährleisten (Beratungsdienst, ggf. BeOS-Fachkraft oder ReBBZ hinzuziehen)
- Mit Zustimmung des Opfers: Anbahnung eines geeigneten Gesprächsformates, aber keines Tatausgleichsgespräches
- Bearbeitung des Vorfalls in der Schulgemeinschaft (Klasse, Elternbrief usw.)
- Integration und fachliche Begleitung der Täter
Beachten Sie auch unsere Hinweise auf unserer Seite zum Opferschutz
Weitere Informationen bei der
Beratungsstelle Gewaltprävention:
Hamburger Straße 129
22083 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 63 - 7020