Die Haltung von gefährlichen Tieren wildlebender Arten birgt Risiken. Immer wieder gibt es Vorfälle, bei denen Halterinnen und Halter verletzt werden oder die Tiere entweichen und damit auch Dritte gefährdet werden. Das Gefahrtiergesetz regelt die Haltung gefährliche Tiere in Hamburg und leistet einen Beitrag, um die Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.
Halterinnen und Halter von gefährlichen Tieren müssen eine Erlaubnis zur Haltung ihrer Tiere beantragen. Können Sie ihre Zuverlässigkeit, notwendige Kenntnisse sowie die sichere und geeignete Unterbringung ihres Tieres oder ihrer Tiere nachweisen, wird ihnen eine Haltungsgenehmigung erteilt. Verstöße gegen Erlaubnispflicht und Haltungsverbot können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Links
- Hamburgisches Gefahrtiergesetz (HmbGefahrtierG)
- Durchführungsverordnung zum Hamburgischen Gefahrtiergesetz
- Liste der gefährlichen Tiere nach § 1 Absatz 1 des HmbGefahrtierG (pdf-Datei, 250 kb)
- Anmeldung gefährlicher Tiere in Hamburg