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Übersicht Was tun bei rechtsextremen Hass im Netz?

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Sie haben rechtsextreme Inhalte im Netz entdeckt? Das können Sie tun:

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Was tun bei rechtsextremen Hass im Netz? Eine Übersicht

1. Melden

Melden Sie die Inhalte dem jeweiligen Netzwerk/Seitenbetreiber. In der Regel gibt es dafür eine entsprechende Funktion. Hier finden Sie eine Anleitung zum Melden von Beiträgen in den Sozialen Medien.

2. Sichern

Bei Hass im Netz wird mitunter die Grenze der Meinungsfreiheit überschritten. In diesem Fall lohnt es sich, Anzeige zu erstatten. Dazu sollten Sie wie folgt zunächst Beweise sichern:

  1. Notieren Sie die Internetadresse (URL) des Posts und des Profils der Urheberin/des Urhebers sowie Datum und Uhrzeit des Posts.
  2. Fertigen Sie Screenshots vom Inhalt, dem Kommentarverlauf sowie vom Profil der Person an, die das Hassposting erstellt hat. Die Screenshots sollten wenn möglich auch Datum und Uhrzeit des Hasspostings abbilden.
  3. Dokumentieren Sie, wann und von wem der Post entdeckt wurde.

3. Blockieren

Blockieren Sie die Person mithilfe der „Block“-Funktion. Die Postings der Person werden Ihnen dann nicht mehr angezeigt.

4. Löschen

Nachdem Sie alle Informationen gesichert haben, können Sie die Inhalte löschen, sofern Sie die Rechte dazu haben.

Grundsätzlich gilt: Wenn durch Hate Speech die Rechte anderer verletzt und dadurch die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten werden (zum Beispiel Beleidigung, Bedrohung, Volksverhetzung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten), ist dies strafbar und sollte daher konsequent von Ihnen angezeigt werden!

Hier können Sie Strafanzeige erstatten:

Weitere Möglichkeiten

  • Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH)
    Sie können rechtsextreme Inhalte im Netz auch der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) melden. Die MA HSH prüft Internet- und Rundfunkangebote auf Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV). Sie wirkt auf die Löschung gesetzeswidriger Inhalte hin und setzt sich – auch in Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden – für eine Ahndung der Verstöße ein.
  • Projekt OHNe Hass der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
    Um zu erreichen, dass im Bereich der digitalen Hasskriminalität mehr Strafanzeigen erstattet werden und die diesbezügliche Strafverfolgung effektiviert wird, hat das Projekt OHNe Hass unter anderem den Online-Dienst „Hasskriminalität im Internet melden“ entwickelt, mit dem jeder Hasspostings digital unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft  anzeigen kann. Hier finden Sie weitere Informationen.

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