Eingangsuntersuchung neu ankommender Flüchtlinge
In der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) werden Flüchtlinge im Rahmen von Gesundheitsuntersuchungen nach Paragraf 62 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) auf übertragbare Krankheiten untersucht.
Die Gesundheitsuntersuchung umfasst eine Befragung unter anderem nach Allergien, Schwangerschaft und (chronischen) Krankheiten sowie eine körperliche Untersuchung mit Fokus auf infektiöse Erkrankungen durch einen Arzt oder eine Ärztin. Dazu wird der Impfstatus überprüft und ggf. Impfungen zur Schließung von Impflücken angeboten. . Im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung nach § 62 AsylVfG werden auch die Atmungsorgane geröntgt, mit der eine Tuberkulose-Erkrankung festgestellt werden kann.
Die Gesundheitsuntersuchung einschließlich Röntgenuntersuchung findet grundsätzlich in der Anlaufstelle der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) statt. Die Röntgenuntersuchungen werden dort durch die Tuberkulosebekämpfungsstelle des Gesundheitsamtes im Bezirksamt Hamburg-Mitte vorgenommen.
Weitere medizinische Versorgung von Flüchtlingen
Flüchtlinge haben auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) grundsätzlich Zugang zur allgemeinen medizinischen Versorgung im ambulanten und stationären Bereich. Asylbewerberinnen und Asylbewerber können nach der leistungsrechtlichen Ersterfassung und Anmeldung bei der AOK Bremen/Bremerhaven zur Behandlung akuter Erkrankungen die niedergelassenen Ärzte Hamburgs aufsuchen. Dies ermöglicht eine freie Wahl des behandelnden Arztes unter allen kassenärztlich zugelassenen Praxen. Hamburg war neben Bremen bundesweit Vorreiter dieses Versorgungsmodells.
Allgemeinmedizinische Sprechstunden in Erstaufnahmeeinrichtungen
Die gesundheitliche Versorgung der Flüchtlinge stellt die Stadt und ihre medizinischen Einrichtungen vor eine große Herausforderung. Um die Krankenhäuser und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zu entlasten, wird in den Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) eine allgemeinmedizinische Basisversorgung angeboten.
Psychologische und psychotherapeutische Betreuung
Zur Feststellung und Behandlung etwaiger akuter psychischer Störungen bei Flüchtlingen können alle Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung in Hamburg sowie alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen konsultiert werden.
Etabliert hat sich die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern mit Fachabteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie und Erstaufnahmeeinrichtungen. So bieten einzelne Krankenhäuser vor Ort in Erstaufnahmeeinrichtungen regelmäßig psychiatrische Sprechstunden ihrer Institutsambulanzen (PIA) an. Die Zuweisung in die fachärztlichen Sprechstunden erfolgt in der Regel durch vor Ort tätige Allgemeinmediziner/-innen beziehungsweise durch den dortigen Sozialdienst oder die in einzelnen Erstaufnahmeeinrichtungen tätigen Psychologen/-innen beziehungsweise psychologischen Psychotherapeuten/-innen.
Für minderjährige und junge volljährige Flüchtlinge steht mit der Flüchtlingsambulanz am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf ein spezialisiertes Hilfeangebot zur Behandlung von Traumafolgen zur Verfügung. Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung als Träger der Hamburger Erstversorgungseinrichtungen für unbegleitete Minderjährige hat Kooperationsvereinbarungen mit den Hamburger Kinder- und Jugendpsychiatrien geschlossen, um bei Bedarf schnelle psychiatrische Hilfe sicherzustellen.
Centra, das Koordinierende Zentrum für traumatisierte Geflüchtete, bietet qualifizierte, traumaspezifische Beratung und Behandlung an. Dabei wird eng mit vielen anderen Angeboten für Geflüchtete zusammengearbeitet. Fortbildungen, Supervision und intensive Netzwerkarbeit sollen dazu beitragen, die Trauma-Kompetenz des gesamten Hilfesystems weiter zu erhöhen und so das Spektrum von Angeboten für Betroffene zu erweitern.