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Koalitionsvertrag Gesundes Hamburg

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Gesundheit: Regierungsziele im Koalitionsvertrag 2020

Krankenhäuser

Hamburg ist die Gesundheitsmetropole des Nordens. Die gute Versorgung wird weiterausgebaut. Die Krankenhausinvestitionen werden auch in dieser Legislaturperiode auf dem bundesweit höchsten Niveau (Fördermittel je Einwohner*in) stabilisiert. Ziel der Krankenhausinvestitionen ist immer die Modernisierung der Strukturen und damit auch die Entlastung des Krankenhauspersonals. Bei den Investitionen wird ein höherer Anteil von Einbettzimmern sowie eine verbesserte IT-Sicherheit der Krankenhäuser berücksichtigt. 

Mit dem Neubau des AK Altona wird eines der modernsten Krankenhäuser Deutschlands errichtet und zu einem Gesundheitszentrum für den Stadtteil gemacht. Diese Investition geht nicht zu Lasten anderer Krankenhäuser, sondern wird zusätzlich finanziert. Die Nachnutzung des bisherigen Gebäudes muss so gestaltet werden, dass sie wirtschaftlich tragfähig ist.

Die Einhaltung bundesweiter Personalstandards und Arbeitsschutzvorschriften in den Krankenhäusern wird sichergestellt. Wir setzen uns dabei insbesondere für eine angemessene Personalausstattung im Nachtdienst ein. Die Frage der Personalausstattung in der Psychiatrie wird im Gemeinsamen Bundesausschuss bewegt.

Ferner werden zusätzliche Vorgaben für die technische und personelle Ausstattung bei bestimmten Behandlungen geschaffen und die Einhaltung einer guten Hygienepraxis kontrolliert. Die Versorgung von Menschen mit Assistenzbedarf wird zu einem Schwerpunkt bei der Fortschreibung des Krankenhausplans gemacht. An allen Krankenhäusern werden Stationsapotheker*innen vorgeschrieben, die die medikamentöse Behandlung unterstützen und kontrollieren. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen werden zu würdiger Betreuung Schwerstkranker und Sterbender angehalten. Durch eine Rechtsverordnung wird die Unabhängigkeit, Professionalität und Patientenorientierung des Beschwerdemanagements der Krankenhäuser sichergestellt. Durch bedarfsgerecht in der Stadt verteilte neue „Integrierte Notfallzentren“ (INZ) an Krankenhäusern wird dafür gesorgt, dass Patient*innen schneller und entsprechend ihres Behandlungsbedarfs in Notfällen versorgt werden. Die Leitstelle der Feuerwehr mit der Nummer 112 und der ärztliche Bereitschaftsdienst 116 117 werden in einer Notfallleitstelle zusammengeführt.

Aktionsplan "Gesunde Geburt"

Die neue Fachkommission "Gesunde Geburt" mit Vertreter*innen der Geburtskliniken, der Krankenkassen, der Ärzt*innenkammer Hamburg, der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft, des Hebammenverbandes Hamburg, der Berufsverbände der Frauen- und Kinderärzte, einer Elterninitiative sowie der Gesundheits- und Sozialbehörde berät über die Arbeitsbedingungen und Verbesserungsmöglichkeiten in der Geburtshilfe sowie die Versorgung mit Hebammenleistungen im gesamten Stadtgebiet. Dabei wird auch die personelle Situation in den Hamburger Kreißsälen in den Blick genommen werden, um allen Gebärenden in den entscheidenden Phasen der Geburt eine 1:1-Betreuung durch eine Hebamme anbieten zu können. Hierbei werden die vorhandenen Kapazitäten der Geburtshilfe sowie deren Ausbaupotenziale in den Hamburger Kliniken berücksichtigt, um eine bestmögliche Versorgung von Schwangeren im gesamten Stadtgebiet zu gewährleisten. Dabei wird auch die Schaffung eines weiteren Geburtshauses geprüft, um dem Grundsatz der freien Wahl des Geburtsortes gerecht zu werden. Die personelle Ausstattung der Geburtshilfen und Frühgeborenenstationen verbessern wir durch noch mehr Aus- und Weiterbildung. Wir setzen uns für eine Senkung der Kaiserschnittrate ein.

Die Empfehlungen der Fachkommission "Gesunde Geburt" fließen in die qualitätsorientierte Krankenhausplanung ein, die Selbstbestimmung von Frauen achtet. Auch die Versorgung von Familien in der Zeit des Wochenbetts soll hierbei in den Blick genommen werden, insbesondere für Stadtteile, in denen es keine oder kaum Hebammen gibt. 

Hebammenausbildung

Die Zahl der Geburten ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Auch die Zahl der Hebammen ist gestiegen. Hebammen und Entbindungspfleger sind eine sehr wichtige Unterstützung vor, während und nach der Geburt, und Eltern haben ein Recht auf eine Hebamme. Dennoch müssen Schwangere in Hamburg oft sehr lange suchen, um eine freie Hebamme als Geburtshelferin oder für die Nachsorge zu bekommen. 

Umso wichtiger ist es, Hebammen und Entbindungspfleger in Hamburg stärker zu fördern. Wir setzen uns dafür ein, dass Hebammen mehr Anerkennung für ihren Beruf bekommen und setzen die geplante Akademisierung des Berufs in Hamburg konsequent um. Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften und das UKE werden zukünftig einen dualen, praxisintegrierenden Bachelor-Studiengang für Hebammen in Hamburg anbieten. Damit sind in Hamburg die Weichen für eine moderne Hebammenausbildung mit jährlich 60 Studienanfänger*innenplätzen gestellt. Der Studienbeginn wird ab dem Wintersemester 2020/2021 starten. Langfristiges Ziel ist es, die Hebammenwissenschaft in Lehre und Forschung durch die Qualifizierung von Hochschullehrer*innen, die Schaffung eines Masterstudienganges und Promotionsmöglichkeiten voranzutreiben. 

Hebammen in stark unterversorgten Stadtteilen

Auch nach der Geburt wollen wir Familien optimal in dieser besonderen Lebensphase begleiten. Um die Ansiedlung von Hebammen in stark unterversorgten Stadtteilen Hamburgs zu fördern, prüfen wir eine Niederlassungsprämie wie sie bspw. Bayern eingeführt hat. Gemeinsam mit dem Hebammenverband wollen wir Maßnahmen verabreden, wie wir das Angebot der Geburtsvorbereitung und Nachsorge für werdende und junge Eltern verbessern können. Dazu erweitert Hamburg sein Internetportal für die Hebammensuche per Mausklick und unterstützt Hebammen, die bereit sind, in Familieneinrichtungen der Stadt Mütter und ihre Kinder zu betreuen. Auch die Unterstützung und Begleitung von jungen Familien durch Babylots*innen und „Frühe Hilfen“ bauen wir deshalb aus. Wichtige Angebote wie die Schreibaby-Beratungsstelle werden wir bedarfsgemäß weiterentwickeln.

Psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung

Wir werden  die  psychiatrische  und   psychotherapeutische Versorgung  in  Hamburg weiter verbessern. In der psychiatrischen Versorgung brauchen wir bedarfsgerechte stationäre Versorgung für Schwerstkranke und mehr sektorenübergreifende Behandlungsangebote. Die Verzahnung von stationärer und ambulanter Therapie werden wir verbessern, so dass Patient*innen nach einem stationären Aufenthalt nicht erneut unversorgt sind. Hierzu zählt auch die Implementierung einer evidenzbasierten, aufsuchenden Akutversorgung in Hamburg durch so genannte Crisis Resolution Teams an allen Standorten der Klinken. Der Sprachmittler*innenpool, der bereits knapp 60 Sprachen für die psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung von Menschen nicht deutscher Herkunft abdeckt, wird verstetigt und weitere Qualifikationsmaßnahmen und Supervision für die Sprachmittler*innen angeboten.

Damit psychisch kranke Menschen in einer akuten Krise in Hamburg verlässliche Hilfe erhalten, werden wir ein außerhalb der Sprechstundenzeiten erreichbares psychiatrisches Krisentelefon einrichten, dass eng mit den Diensten und Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung zusammenarbeitet. Nach einer Laufzeit von drei Jahren werden das Krisentelefon evaluiert und der mögliche Bedarf für ein zusätzliches Kriseninterventionsteam bewertet. Außerklinische und aufsuchende Behandlungsansätze bei psychiatrischen Erkrankungen (u. a. Home Treatment) werden wir stärken. Daneben werden wir eine kostenfreie App für die erste Hilfe in der akuten Krise fördern.

Wir setzen uns für mehr Informationen über psychische Erkrankungen und Akzeptanz von Menschen mit psychischer Erkrankung und gegen Stigmatisierung ein. Zur Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Menschen in Hamburg werden bezirkliche Netzwerke etabliert. Über die verbindliche Kooperation aller im Umgang mit psychisch kranken Menschen involvierten Akteure, der behördlichen Stellen sowie der professionellen Versorgungseinrichtungen, wird sichergestellt, dass Patient*innen im sozialpsychiatrischen Kontext entsprechend der individuellen Hilfebedarfe versorgt werden. Im Rahmen von Fallkonferenzen werden die Maßnahmen und Angebote individuell koordiniert.

Zwangseinweisung und Zwangsmaßnahmen

Zwangseinweisungen in die Psychiatrie und Zwangsmaßnahmen während der Aufenthalte werden wir durch mehr ambulante und aufsuchende Angebote so weit wie möglich vermeiden. Wenn es zur Anwendung von Zwangsmaßnahmen kommt, sind diese so kurz und so wenig traumatisierend wie möglich durchzuführen. Nachbesprechungen, auch mit den Angehörigen, sind grundsätzlich durchzuführen. Effektiven Rechtsschutz in diesem äußerst sensiblen Bereich gewährleistet die in Hamburg bereits erfolgte Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Richter*innenvorbehalt bei Zwangsmaßnahmen mit obligatorischer persönlicher Anhörung der Betroffenen. 

Betroffene sollen einen Anspruch auf zeitnahe Sprachmittlung haben und sich niedrigschwellig – auch über eine Kontaktmöglichkeit zur Aufsichtskommission nach dem Hamburgischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten – beschweren können. Sicherheitsdienste in der Psychiatrie müssen die Ausnahme bleiben und entsprechend geschult sein. 

Unterbringung für schwerst psychisch Kranke 

Wir wollen unterschiedlich ausgerichtete Einrichtungen schaffen, um den Mangel an hochstrukturierten, geschlossenen Unterbringungsmöglichkeiten für schwerst psychisch Kranke zu beheben. Mit geeigneten Trägern der Sozialpsychiatrie wollen wir dezentral weitere geeignete Plätze für Menschen, auch mit entsprechendem Unterbringungsbeschluss schaffen. 

Wir werden die vorhandene Bettenkapazität der forensischen Klinik erhöhen, um dem Behandlungsbedarf von Maßregelvollzugspatient*innen gerecht zu werden.

Prävention

Im Rahmen des „Pakt für Prävention“ werden auch Projekte und Programme für die psychosoziale Gesundheit zielgruppenspezifisch fortentwickelt. Wir setzen uns dafür ein, dass mehr Angebote an Soziotherapie in Hamburg von den Krankenkassen finanziert werden. 

Versorgung von Obdachlosen

In den Einrichtungen der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe finden regelmäßig psychiatrische Sprechstunden statt. Diese werden wir stärker mit den zuständigen Sektorkliniken vernetzen.  Zudem brauchen wir eine engere Kooperation der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe mit psychiatrischen Versorgungsangeboten Wir wollen erreichen, dass psychisch kranke Obdachlose nach stationären Aufenthalten in einer Klinik verlässlich in geeignete Wohneinrichtungen oder Unterkünfte vermittelt werden. Wir wollen, dass das Entlassungsmanagement aller Hamburger Plankrankenhäuser Kooperationen zur Weitervermittlung in Wohnraum eingeht, um Entlassungen in die Obdachlosigkeit zu vermeiden. Die Fachstelle für Wohnungslosenhilfe wird insbesondere bei einer anstehenden Entlassung von obdachlosen Menschen aus einer psychiatrischen Akutstation zur Vermittlung in geeigneten Wohnraum bzw. in eine geeignete Unterkunft aktiv und pflegt eine verbindliche Kooperation mit den Sozialdiensten der Krankenhäuser.

Ambulante Versorgung

Alle rechtlichen Möglichkeiten werden ausgeschöpft, um die ambulante medizinische Versorgung entsprechend des Bevölkerungswachstums auszubauen und in allen Stadtteilen eine gute Versorgung insbesondere mit Kinder- und Hausärzten sicher zu stellen. Die barrierefreie Gestaltung von Arztpraxen wird durch eine Beratungsstelle im Kompetenzzentrum „Barrierefrei leben“ gefördert. 

In jedem Bezirk wird zunächst in einem sozial besonders heterogenen Stadtteil ein Interdisziplinäres Stadtteilgesundheitszentrum (ISGZ) eingerichtet, in dem Sozialberatung und Gesundheitsversorgung verbunden und möglichst im Kontext bereits bestehender sozialräumlicher Angebote und Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Als Träger eines ISGZ werden geeignete Vereine oder gemeinnützige Körperschaften mit Sitz in Hamburg ausgewählt. Zum Angebot gehört eine moderne Form der „Gemeindeschwester“, mindestens eine Haus- bzw. Kinderarztpraxis, ein Angebot für Prävention und Gesundheitsförderung und eine Sozialberatung. Die Projektförderung dient zudem der Förderung lokaler Gesundheitskompetenz unter besonderer Beachtung der vulnerablen Bevölkerungsgruppen. Perspektivisch sollen in den Zentren Gesundheitslots*innen und Fallmanager*innen tätig werden, um in besonderen Bedarfsfällen Hilfen und Behandlungen zu koordinieren. Darüber hinaus arbeitet das Zentrum in einem lokalen Netzwerk eng zusammen mit weiteren Arztpraxen und anderen Gesundheitsberufen, Pflegeeinrichtungen, der Verbraucherberatung, sozialen Initiativen und dem Bezirksamt. 

Anpassung des Hamburgischen Kammergesetzes

Um eine einseitige Renditeorientierung ohne ausreichende medizinische Indikation in fachgruppengleichen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und bei Gesundheitsdienstleistungen gewerblicher Anbieter*innen auszuschließen, wollen wir prüfen, ob und wie das Hamburgische Kammergesetz entsprechend angepasst werden kann. Insbesondere die Voraussetzungen für die Berufsausübung als Gesellschafter*in einer juristischen Person des Privatrechts werden im Sinne des Patientenschutzes präzisiert. 

Öffentlicher Gesundheitsdienst

Die Corona-Pandemie hat auch die Bedeutung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) deutlich hervorgehoben. Wir sorgen dafür, dass durch angemessene Bezahlung der öffentliche Gesundheitsdienst konkurrenzfähig z. B. mit dem Krankenhausbereich ist. Der öffentliche Gesundheitsdienst wird über die temporäre Verstärkung während der Corona-Pandemie hinaus dauerhaft personell gestärkt. In Zukunft wird der ÖGD bedarfsgerecht personell weiterentwickelt. Dabei orientieren wir uns an der Bevölkerungsentwicklung in Hamburg, insbesondere an der Zahl der Kinder und Jugendlichen sowie der alten Menschen. 

Die Gesundheitsämter engagieren sich verstärkt für Prävention und Gesundheitsförderung in Kitas. Gemeinsam mit den Krankenkassen werden in Grundschulen mit besonderen Herausforderungen (KESS 1 oder 2) Gesundheitspräventionskräfte zur Verfügung gestellt.

Impfungen

In Hamburg wird der Impfstatus von Kindern bereits heute regelhaft bei der Aufnahme in eine Kita erhoben, dokumentiert und im weiteren Verlauf aktualisiert. Daneben müssen aber auch die Impfquoten und das Infektionsgeschehen bei Erwachsenen verstärkt in den Blick genommen werden. Denn die größten Impflücken sind bei den jungen Erwachsenen zu verzeichnen. In der Hausarztpraxis, aber auch im Rahmen von betriebsärztlichen Untersuchungen soll zukünftig der Impfstatus von Beschäftigen routinemäßig abgefragt und ggf. eine fehlende Impfung nachgeholt werden. Auch die Möglichkeit, dass Eltern bei Vorsorge- und Impfterminen in der Kinderarztpraxis ihren eigenen Impfstatus überprüfen und auffrischen lassen können, wollen wir bekannter machen. Darüber hinaus könnten Impferinnerungen helfen, die Notwendigkeit von Schutzimpfungen in der Allgemeinbevölkerung bekanntzumachen. Die Impfkampagnen zu Grippe- und Masernschutzimpfungen werden wir fortsetzen. 

Schwangerschaftskonfliktberatung

Durch eine bessere personelle Ausstattung der Schwangerschaftsberatungsstellen werden wir dem stark gestiegenen Bedarf insbesondere nach Beratung zu sozialen Hilfen in der Schwangerschaft Rechnung tragen, die in der Regel nur in den Beratungsstellen und nicht in den Arztpraxen stattfindet. 
Frauen sollen über ihren Körper selbst bestimmen. Dafür brauchen sie bestmögliche Information. Wir sind gemeinsam der Auffassung, dass der § 219a aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden muss. 

Fachkräfte in Medizin und Pflege sichern 

Die Zahl der Ausbildungsplätze in der Pflegeausbildung wird weiter gesteigert und die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsberufen wird gesichert. Für die Bereiche Podologie und Massage/Medizinische*r Bademeister*in wird ebenfalls eine Schulgeldbefreiung angestrebt. Dabei ist die angekündigte bundesweite Lösung einer landeseigenen Übergangslösung vorzuziehen. Voraussetzung ist, dass die Umsetzung in einem angemessen Zeitrahmen bis Ende 2021 erfolgt. 

Der Start der neuen Pflegeausbildung stellt eine große Chance für die Fachkräftegewinnung in der Pflege dar. Die bisherigen Maßnahmen zur Bewerbung und Bekanntmachung der Ausbildung werden beibehalten und jeweils zu Beginn jedes Ausbildungsjahres verstärkt. Um die Abbrecher*innenquote bei der Pflegeausbildung zu senken bzw. vermeidbaren Abbrüchen vorzubeugen, sollen gemeinsam mit den Pflegeschulen und den Arbeitgeber*innen in der Pflege neue Konzepte erarbeitet werden, um Pflegeschüler*innen frühzeitig bei aufkommenden Problemen in der Ausbildung zu unterstützen. Dabei soll die kontinuierliche Praxisbegleitung der angehenden Pflegekräfte durch eine fachliche Bezugsperson im Fokus stehen. Mit der „Allianz für Pflege“ sollen die Arbeitsbedingungen in der Pflege zusammen mit Pflegearbeitgeber*innen verbessert werden.

Entsprechend der bundesgesetzlichen Regelungen wollen wir bis zu zehn Prozent der Medizinstudienplätze für künftige Hausärzt*innen und/oder den öffentlichen Gesundheitsdienst reservieren. Mitarbeiter*innen im Gesundheits- und Pflegewesen werden berufsbegleitend weiter qualifiziert; die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird beschleunigt. Um Versorgung und Pflege kultursensibel gestalten zu können, wird die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Migrationshintergrund gezielt gefördert.

Zur Stärkung der Pflegeberufe soll gemeinsam mit den Pflegeberufsverbänden, der Hamburger Pflegeschulen und der akademischen Pflegeausbildung in Hamburg die Möglichkeit einer erneuten Vollbefragung aller Hamburger Pflegekräfte zur Gründung einer Landespflegekammer beraten werden. Im Vorfeld der Befragung sollen Informationsveranstaltungen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern durchgeführt werden. Dabei muss insbesondere auch über die damit verbundenen Rechte und Pflichten (Pflichtmitgliedschaft) informiert werden. Im Falle eines positiven Votums der Hamburger Pflegekräfte für eine Landespflegekammer wird eine entsprechende Anpassung im Hamburgischen Kammergesetz (HmbKG) vorgenommen und eine Anschubfinanzierung für die Gründungsphase der Pflegekammer vereinbart. Die langfristige Finanzierung ist aus einkommensabhängig gestaffelten Mitgliedsbeiträgen der Kammermitglieder zu bestreiten.

Drogen, Sucht und Glücksspiel

Die Versorgung Suchtkranker ist eine wichtige Aufgabe der Stadt, die vor dem Hintergrund des Bevölkerungswachstums stets überprüft und an die Bedarfe angepasst werden muss. Tarifsteigerungen werden refinanziert, so dass der Personalbestand und der Umfang des Angebots in den Einrichtungen dauerhaft gesichert sind.  Die Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe sowie der Prävention und Gesundheitsförderung werden auskömmlich finanziert.

Die erfolgreiche Arbeit der Suchtberatungsstellen, Drogenkonsumräume und Präventionsangebote wird weiter unterstützt und, wo nötig, ausgebaut. 

Der Neubau des Abrigado in Harburg wird so geplant, dass die räumliche und personelle Ausstattung den Anforderungen im Umgang mit der zuletzt angewachsenen Zielgruppe der Konsumierenden entspricht. Zusätzlich wird eine konsumtolerante Notschlafstelle im Süderelberaum eingerichtet. Darüber hinaus werden wir die Situation in St. Pauli weiter beobachten und bewerten. Die Erfahrung mit der verstärkten Sozialarbeit inklusive des mobilen Spritzentauschs werden wir dabei berücksichtigen.

Drogenabhängige, die ihre Sucht überwinden wollen, brauchen dabei Hilfe. Den drohenden Engpass bei der Versorgung mit Substituten durch Verrentungen von substituierenden Ärzt*innen wollen wir im Dialog mit der Kassenärztlichen Vereinigung verhindern. Wir setzten uns dafür ein, dass die in der Coronakrise neu eingerichtete niedrigschwellige Substitutionsambulanz auf geeignete Weise dauerhaft gesichert werden kann.

Wir sorgen dafür, dass die Klient*innen weiterhin ausreichende Angebote im Bereich der „Psychosozialen Betreuung Substituierter“ (PSB) erhalten. 

Die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Suchtprävention wird intensiviert. Im Modell „FreD plus“ (Frühe Intervention erstauffälliger Drogenkonsumenten) vermitteln Polizei und Jugendhilfe junge Konsument*innen illegaler Drogen innerhalb von höchstens 72 Stunden in die Suchtberatung. Maßnahmen der Suchthilfe ersetzen Strafmaßnahmen. 

Wir prüfen die Einführung eines Projekts im Bereich "Safer Clubbing" und die Möglichkeit zu individuellen chemischen Analysen von illegalen Drogen, um Gesundheitsrisiken durch Verunreinigungen und Überdosierungen zu reduzieren.

An den gesetzlichen Regulierungen für Spielhallen und Vermittlungsstellen von Sportwetten, insbesondere dem Verbot von Mehrfachkonzessionen und den geltenden Abstandsregeln, halten wir fest. Sobald mit einem neuen Glücksspielstaatsvertrag der Länder die Grundlage für den Vollzug des Hamburgischen Ausführungsgesetzes gelegt ist, werden alle Wettbüros entsprechend der Vorgaben überprüft. Für mehr Spieler*innenschutz werden wir den Anschluss an eine bundesweite Sperrdatei auch für Spielhallen und Wettbüros in Hamburg prüfen.

Passivrauchen

Der Passivraucher*innenschutz wird auf öffentliche Räume wie z. B. Haltestellen ausgeweitet. Am Hamburger Flughafen werden die Raucher*innenkabinen gemäß der Passivraucher*innenschutzverordnung nachgerüstet. E-Zigaretten und Shishas werden rechtlich den klassischen Tabakprodukten gleichgestellt. Das angekündigte bundesweite Werbeverbot für Tabakprodukte ab 2022 und für E-Zigaretten ab 2023 wird den kommenden Vertragsverhandlungen der Freien Hansestadt Hamburg für Außenwerbung zugrunde gelegt. Sollte sich die angekündigte Bundesregelung erneut verzögern, wird spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit bis 31.12.2023 jede Form der Außenwerbung für Zigaretten, E-Zigaretten und andere Inhalationsprodukte in Hamburg ausgeschlossen. Wir nehmen E-Inhalationsprodukte in das Hamburger Passivraucher*innenschutzgesetz auf. Bereits beim ersten Verstoß gegen das Passivraucher*innenschutzgesetz soll zukünftig ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Hamburg setzt sich weiterhin für ein bundesweites Rauchverbot im Auto ein, wenn Kinder oder Schwangere an Bord sind. 

Aktive Teilhabe und gute Pflege im Alter 

Wir wollen die generationenübergreifende, gesellschaftliche Teilhabe für ältere Menschen sichern. Die Programme zur Förderung innovativer Senior*innenarbeit werden weiterentwickelt und bei Bedarf gestärkt.  Dabei werden wir berücksichtigen, dass die Bedürfnisse und Notwendigkeiten abhängig von der Sozialstruktur und sonstigen Angeboten im Sozialraum unterschiedlich sind. Das Ehrenamt in der offenen Senior*innenarbeit wird sowohl qualitativ als auch quantitativ stärker unterstützt. Der Hausbesuch zum 80. Geburtstag wird dauerhaft in allen Bezirken durchgeführt und bedarfsentsprechend weiter entwickelt.
Mit unserem Demografiekonzept sind wir auch im internationalen Maßstab vorbildlich und wollen uns mit anderen Metropolen austauschen und vernetzen. Das Demografiekonzept entwickeln wir im Sinne einer age-friendly City weiter zu einem quartiersorientierten Aktionsplan, der behördenübergreifend umgesetzt wird. Das neu etablierte kleinräumige Demografiemonitoring liefert dabei die Datengrundlage für räumliche Aktionsschwerpunkte. Im Fokus sollen barrierefreies Wohnen und Mobilität, die Nahversorgung sowie die gesundheitliche und pflegerische Versorgung im Stadtteil stehen. Onlineplattformen und Treffpunkte im Stadtteil sollen zur besseren Vernetzung von Nachbarschaftshilfen beitragen.

Mit dem Programm „Wohnen bleiben im Quartier“ wird die Entstehung von neuen Wohnformen gefördert, die lebenslanges Wohnen in lebendigen Nachbarschaften auch bei Pflegebedürftigkeit ermöglichen. Zusätzlich werden Wohngemeinschaften im Alter und technische Unterstützung bei Hilfebedarf finanziell gefördert. Zudem setzen wir uns auf Bundesebene dafür ein, dass digitale Assistenzsysteme in der Pflege und für altersgerechtes Wohnen in der Pflegeversicherung besser berücksichtigt werden. Wir wollen uns gegenüber den Krankenkassen dafür einsetzen, dass das erfolgreiche Hamburger Innovationsfondsprojekt Netzwerk GesundAktiv (NWGA) für den Bezirk Eimsbüttel verstetigt und auf weitere Standorte, bevorzugt in Kooperation mit geriatrischen Institutsambulanzen, ausgeweitet wird.

Pflegerische Versorgung

Für unvorhersehbaren Pflegebedarf wird ein Pflegenotruf mit einem Pflegenotdienst geschaffen, der zu jedem Zeitpunkt in der Lage ist, notfallmäßig auftretenden ambulanten Pflegebedarf zu decken. Zusätzlich wird eine weitere spezielle Einrichtung für Kurzzeitpflege geschaffen, die zehn Prozent ihrer 40 Plätze für kurzfristige Notfälle reserviert. Außerdem werden zusätzliche Kurzzeitpflegeplätze an Krankenhäusern und in Pflegeheimen geschaffen, die insbesondere für alte Menschen nach einer Krankenhausbehandlung zur Verfügung stehen. Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird durch die Ausbildung von Pflegelots*innen in Betrieben gefördert. Zur Entlastung der Pflegebedürftigen wird sich Hamburg auf Bundesebene für eine solidarische Pflegereform einsetzen, so dass insbesondere die Eigenanteile bei den Pflegeleistungen gesenkt und eingefroren werden.

Die Qualität von Pflegeeinrichtungen und -diensten wird durch die Wohn-Pflege-Aufsicht, den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und mit Angehörigenbefragungen ständig überprüft. Die Ergebnisse werden im „Pflegekompass“ so veröffentlicht, dass sich Pflegebedürftige und Angehörige schnell über passende Einrichtungen informieren können Wir sorgen dafür, dass Hamburgs stationäre Pflegeheime sehr individuell auf die Bedürfnisse der Bewohner*innen eingehen. Dazu gehören die Themen kultursensible Pflege und geschlechtliche Vielfalt. Diese Themen werden in den Pflegekompass aufgenommen. In der Rahmenplanung der pflegerischen Versorgungsstruktur 2025 wird ein eigener Schwerpunkt auf die Zielgruppe LSBTI* gelegt. Die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Menschen mit LSBTI-Identitäten wird in das Curriculum der generalistischen Pflegeausbildung aufgenommen. Spezielle Weiterbildungen von Pflegekräften in diesem Bereich werden unterstützt.

Die Pflege-Engagement Verordnung wird evaluiert, um einen möglichst niederschwelligen Zugang zu unterstützenden Leistungen bei Pflegebedürftigkeit durch die Servicestelle Nachbarschaftshilfe sicherzustellen. Dabei werden auch die Bedarfe pflegebedürftiger Kinder, Jugendlicher und jung Erwachsener berücksichtigt. An den Hamburger Pflegestützpunkten sollen die Beratungsangebote für pflegende Angehörige ausgeweitet werden. An einem der Pflegestützpunkte wird der Themenschwerpunkt „Kinder und Jugendliche in der Pflege“ etabliert, um Kinder, die Verantwortung in der Pflege von Angehörigen (häufig von erkrankten Eltern) übernehmen, gezielt zu unterstützen. Die Beratungsangebote für pflegende Angehörige werden bedarfsgerecht ausgebaut. Informationen für Familien mit pflegebedürftigen Kindern sollen auch Teil des Beratungsangebotes sein. 

Im Landespflegeausschuss wird eine angemessene Vertretung von pflegenden Angehörigen vorgesehen.

Die rechtlichen und ehrenamtlichen Betreuungsangebote werden stärker gefördert und unterstützt. Dazu wird das Betreuungswesen bei der Justizbehörde konzentriert.

Arbeitsschutz

Den Arbeitsschutz werden wir entsprechend der neuen gesetzlichen Vorgaben des Bundes zu mehr betrieblichen Kontrollen so ausstatten, dass diese zügig erfüllt werden können. Wir unterstützen die Schaffung einer bundesgesetzlichen Grundlage zur Veröffentlichung der Ergebnisse der Arbeitsschutzkontrollen. Bis dahin wird Hamburg eine freiwillige Veröffentlichung ermöglichen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen werden beim Erkennen von Faktoren für psychische Belastungen am Arbeitsplatz unterstützt. Dazu wird ein digitales Informationssystem aufgebaut, aus dem Beschäftigte und Arbeitgeber*innen Informationen und Maßnahmen ableiten können. Die Beratungsstelle „Perspektive Arbeit und Gesundheit“ (PAG) wird dauerhaft gefördert. Durch Betriebspartnerschaften wird außerdem die Zusammenarbeit kleiner Betriebe in einem Quartier in Sicherheits- und Gesundheitsfragen gefördert.

Wirksamer Verbraucher*innenschutz

Die Bürger*innen in Hamburg werden wir auch künftig regelmäßig in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Hamburg e. V. zu ihren Problemen und Einschätzungen befragen und die Ergebnisse im „Verbraucherschutz-Pegel“ veröffentlichen und zur Verbesserung des Verbraucher*innenschutzes nutzen. Wir fördern nachhaltig die Arbeit der Verbraucherzentrale, damit diese für alle Menschen zugänglich ist, und die Verbraucher*innen seriöse Informationen für ihre Entscheidung und Unterstützung gegen unlauteren Wettbewerb erhalten. Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Hamburg werden wir dafür sorgen, dass auch in möglichst vielen Schwerpunktstadtteilen Vor-Ort-Beratungen erfolgen. Wir werden uns für eine Stärkung von Verbraucher*innenrechten im Internet einsetzen. Gleichzeitig müssen digitale Zugänge zu Beratungsleistungen gestärkt werden. Deshalb fördern wir ein Projekt „Digitale Verbraucher*innenzentrale“, um Verbraucher*innenschutz im Rahmen der Digitalisierung zeitgemäß weiterzuentwickeln. Hierfür wird die Finanzierung der Verbraucherzentrale verstärkt.  

Lebensmittelsicherheit 

Wir setzen uns für gesündere Lebensmittel und mehr Transparenz ein: durch die Kennzeichnung von Zucker, Fett und Salz in Lebensmitteln (Lebensmittelampel „Nutri-Score“), insbesondere für Kinder durch weniger Zucker in Lebensmitteln und durch die Veröffentlichung der Ergebnisse der amtlichen Kontrollen der Lebensmittelbetriebe. In erster Linie setzen wir auf eine Stärkung des „Hamburger Hygienesiegels“ für besonders gute Betriebe, damit sich jede*r Bürger*in vor einem Gaststättenbesuch über die Kontrollergebnisse informieren kann. Wir erproben eine klare Kennzeichnung von Speisen in verschiedenen öffentlichen Kantinen, die es Verbraucher*innen ermöglicht, u. a. in Bezug auf Gesundheit, Produktionsbedingungen, Umwelt und Tierwohlstandards eine informierte Wahl zu treffen. 

Zur Steigerung der Wertschätzung von Lebensmitteln und zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung werden wir den Dialog mit den betroffenen Branchen, Expert*innen und Initiativen mit dem Ziel konkreter Vereinbarungen fortsetzen.

Wir setzen uns mit einer Bundesratsinitiative für eine verpflichtende Kennzeichnung der Aufzucht- und Haltungsbedingungen bei tierischen Produkten ein. Die Kennzeichnung soll stufenweise von der Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards bis hin zur ökologischen Tierhaltung unterscheiden. Gentechnisch veränderte Lebensmittel müssen weiterhin gekennzeichnet werden. Das in Europa bewährte Prinzip des vorsorgenden Verbraucher*innenschutzes wird nicht angetastet.

Wirtschaftlicher Verbraucher*innenschutz

Beim wirtschaftlichen Verbraucher*innenschutz setzen wir auch auf eine Verbesserung der Rechte. So treten wir für eine bundesrechtliche Regelung in Form von Auskunftsansprüchen und einem Negativkatalog von nutzbaren Daten beim so genannten Scoring-Verfahren, etwa vor Kreditvergaben, ein.

Hamburg setzt sich auf Bundesebene dafür ein, im Zivilrecht die Nachhaltigkeit, etwa durch Verlängerung der Gewährleistungsfristen, zu fördern um damit vorzeitigem Verschleiß zu reduzieren und die Langlebigkeit von Produkten zu steigern.

Verbraucher*innenschutz im Internet

Für Internetnutzer*innen ist es in der Regel nicht nachvollziehbar, wie die Ergebnisse bei der Nutzung von Suchmaschinen, Rankings und ähnlichem zustande kommen. Auf der anderen Seite werden durch Algorithmen immer mehr Daten über die Nutzer*innen gesammelt und diese bei der Erstellung von Angeboten (auch beim Preis) genutzt. Um informierte und selbstbestimmte Entscheidungen zu ermöglichen, halten wir es für erforderlich, dass die wesentlichen Kriterien, aufgrund derer Algorithmen entscheiden, leicht erkennbar sind. Hamburg wird sich auf nationaler und europäischer Ebene nachdrücklich für die Schaffung gesetzlicher Regelungen einsetzen, durch welche die Verwender*innen von Algorithmen zu mehr Transparenz (insbesondere zur Offenlegung der wesentlichen Kriterien, die in den Algorithmus einfließen) verpflichtet werden.

Musterfeststellungsklage

Hamburg wird sich für die Weiterentwicklung der Musterfeststellungsklage hin zu einem starken Kollektivrechtsschutz im Zivilprozessrecht einsetzen, der es niedrigschwellig und in zweckdienlicher Weise ermöglicht, gemeinsam zu klagen und dabei auch einen Leistungstitel zu erstreiten. 

Fin- und Legal-Techs

Im Bereich der Verbraucher*innenpolitik bieten Legal-Techs große Chancen. Dabei handelt es sich um juristische Onlineverfahren, die ohne großen Aufwand digital Beschwerden bündeln und an entsprechende Stellen herantragen. Ähnlich wie bei den Fin-Techs werden wir diese Entwicklung in Hamburg wohlwollend begleiten.

Marktüberwachung 

Der Hamburger Senat wird den Vollzug der Marktüberwachung auch vor dem Hintergrund der Funktion des Hamburger Hafens als Warendrehscheibe für Importe in die EU/als EU-Außengrenze behördenübergreifend dahingehend prüfen, ob (Teil)Aktivitäten gebündelt und Zuständigkeiten neugeregelt werden können.

Tierschutz 

Hamburg setzt sich für die Eindämmung der Massentierhaltung ein und unterstützt ein verpflichtendes Tierwohl-Label. Die Einhaltung besonders hoher Tierhaltungsstandards in Hamburger Betrieben wird gefördert. Anbieter*innen von Hochzeitstauben werden auf entsprechende Zulassung und Einhaltung der Standards geprüft. Die Koalitionspartner setzen sich für eine Verstärkung des Tierschutzes auch bei Tierdarbietungen ein. Sie halten in diesem Zusammenhang den Einsatz von Wildtieren in Zirkussen für kritisch und werden sich auf Bundesebene für die Umsetzung der Bundesratsinitiative (Drs. 78/16) zum Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten einsetzen. Wir werden bis 2024 die Bestimmungen für Veranstaltungen, die durch die FHH ausgerichtet oder ausgeschrieben werden, so anpassen, dass auf die Präsentation lebender Tiere verzichtet wird, sofern deren Vorführung gewerbsmäßig stattfindet.
Der illegale Online-Tierhandel ist weit verbreitet und aufgrund von Anonymität und fehlender Rückverfolgbarkeit ein großes Problem. Mit einer Aufklärungskampagne wird gegen den illegalen Welpenhandel vorgegangen. Tiere werden häufig ohne Achtung von Tierschutzstandards gehandelt und befinden sich in einem schlechten Gesundheitszustand. Die Koalitionspartner werden sich auf Bundesebene für ein Verbot für den anonymen Verkauf von Tieren einsetzen.
 Die Sicherung des Tierwohls muss auch in der Landwirtschaft und Nutztierhaltung gewährleistet werden. Die Koalitionspartner werden sich dafür einsetzen, dass nicht kurative Eingriffe grundsätzlich reduziert bzw. nicht mehr betäubungsfrei angewendet werden und dementsprechend auf Bundesebene abstimmen. Wir unterstützen die Initiative zur Begrenzung der Schlachttiertransportzeiten. Die Koalitionsparteien bekennen sich zu einer flächengebundenen und tiergerechten Nutztierhaltung als wichtigem Bestandteil einer nachhaltigen Landwirtschaft.

Hamburg schöpft alle Möglichkeiten aus, um Tierversuche zu vermeiden. Den Schutz von Tieren wollen wir auf allen Ebenen voranbringen, durch Aufklärung der Verbraucher*innen ebenso wie durch staatliches Handeln. Den Hamburger Forschungspreis für Alternativen zu Tierversuchen werden wir weiterhin regelmäßig vergeben. Im Rahmen der Forschungsförderung unterstützen wir gezielt die tierversuchsfreie Forschung. Ziel ist es, die Investitionen in humanbasierte Forschungsmethoden systematisch und dauerhaft zu steigern. Hierzu wollen wir die Potenziale von Stammzellmodellen als Ersatz für Tiermodelle sowie die Kombination mit innovativen Algorithmen und anderen Möglichkeiten der Digitalisierung weiter heben und entwickeln. Wir fördern aus Hamburg heraus den Ersatz und die mittelfristige Abschaffung der regulatorischen Testungen an Tieren. Ziel ist, die bislang vorgeschriebenen standardisierten Tierversuche zur Zulassung von Medikamenten perspektivisch durch tierversuchsfreie Methoden zu ersetzen. Dazu richtet Hamburg eine Professur für das Fachgebiet Refinement, Reduction, Replacement (3R-Verfahren) am UKE ein, bündelt die wissenschaftliche Expertise und setzt sich im Bund sowie im europäischen Kontext ein. 

Die konsequente Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht werden wir kritisch begleiten. 

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