Landesprüfungsamt: Vereinbaren Sie einen Termin mit uns!
Das Landesprüfungsamt vergibt ab sofort nur noch Termine für Beratungen und individuelle Angelegenheiten. Generelle Öffnungszeiten bestehen nicht mehr. Für die Terminvergabe wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Sachbearbeiterin / Ihren Sachbearbeiter. Wer für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte der Übersicht (bitte hier klicken). Notwendige Unterlagen reichen Sie bitte in amtlich beglaubigten Kopien per Post ein. (PDF, 83,6 KB)
Am 1. Januar 2020 ist das Pflegeberufegesetz in Kraft getreten. Damit wurde der einheitliche Berufsabschluss „Pflegefachfrau / -mann“ eingeführt. Die Ausbildung ist ganzheitlich angelegt, sodass nach dem Abschluss alle Altersgruppen in allen Bereichen versorgt werden können.
Podologinnen und Podologen werden therapeutisch tätig. Ihre Arbeit unterscheidet sich damit erheblich von der eines Fußpflegers, der nur kosmetisch am Fuß arbeiten darf.
Sie haben Ihre Berufsurkunde oder/und das Zeugnis über die staatliche Abschlussprüfung verloren? Hier erhalten Sie Informationen zur Beantragung einer Ersatzausfertigung.