Erst die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt Sie, den Beruf unter dieser geschützten Berufsbezeichnung auszuüben. Eine Erlaubnisurkunde wird daher bei Aufnahme einer Beschäftigung benötigt.
Für folgende Gesundheitsfachberufe ist die Sozialbehörde zuständige Stelle:
- Altenpfleger/in (PflBG)
- Anästhesietechnische/r Assistent/in
- Diätassistent/in
- Ergotherapeut/in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in (PflBG)
- Hebamme/ Entbindungspfleger (HebG alte Fassung)
- Hebamme (HebG neue Fassung – EU)
- Logopäde / Logopädin
- Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in
- Medizinisch-technische/r Laborassistent/in
- Medizinisch-technische/r Radiologie-Assistent/in
- Medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik
- Notfallsanitäter/in
- Operationstechnische/r Assistent/in
- Orthoptist/in
- Pflegefachfrau / Pflegefachmann
- Pharmazeutisch-technische /r Assistent/in
- Physiotherapeut/in
- Podologin / Podologe
Grundsätzlich kann Ihnen die Erlaubnis erteilt werden, wenn Ihre Ausbildung der entsprechenden deutschen gleichwertig ist, wenn Sie über gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, gesundheitlich für den Beruf geeignet und zuverlässig sind.
*Hinweis: Seit dem 1. Januar 2022 werden alle Anträge, die ehemals für die Berufe Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in und Altenpfleger/in gestellt werden, als Pflegefachmann / Pflegefachfrau bearbeitet.
Hinweise zu Anpassungsmaßnahmen
Eine Anmeldung zu einer Kenntnis- oder Eignungsprüfung ist derzeit nur möglich, wenn dem Praxisträger wo die praktische Prüfung stattfindet ein aktueller Nachweis über eine vollständige Impfung oder eine Genesung vorgelegt wurde.
Einen Anpassungslehrgang können Sie nur absolvieren, wenn dem jeweiligen Träger ein aktueller Nachweis über eine vollständige Impfung oder eine Genesung vorgelegt wurde. Für mehr Informationen dazu setzen Sie sich bitte mit dem jeweiligen Träger in Verbindung.
Nähere Auskünfte erteilt
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
E-Mail: anerkennung-gesundheitsfachberufe@soziales.hamburg.de
Einheitlicher Ansprechpartner Anerkennung: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_Beruf
Siehe auch: Übersichtsseite Ansprechpersonen für Fachberufe im Gesundheitswesen
Wichtiger Hinweis zur Antragstellung
Bitte nutzen Sie für die Antragstellung ausschließlich die ausfüllbare DEUTSCHE oder ENGLISCHE Fassung des Antrages!
Die weiteren Übersetzungshilfen (siehe unten) dienen ausschließlich der Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages. Aktueller Hinweis: Zusätzlich steht jetzt auch eine Übersetzungshilfe in ukrainischer Sprache zur Verfügung: Інформація про процедуру визнання здобутої кваліфікаційної освіти в медичній сфері за кордоном (PDF)