Checkliste „Übergriffe gegen Beschäftigte an Schulen“
Beratungsstelle Gewaltprävention, Hamburger Straße 129, 22083 Hamburg Geschäftszimmer: Tel.: 42863-7020
Sofortmaßnahmen
Information der betroffenen Beschäftigten an die Schulleitung
Sofortige vorläufige Suspendierung der Schülerin / des Schülers durch die Schulleitung (§ 49 Abs. 9 HmbSG)
Klären, ob die / der Beschäftigte sich in der Schule oder im Umfeld bedroht fühlt. Angebot von
■ Schutzmaßnahmen
■ Freistellung
■ Beratung (durch Beratungsstellen)
Dokumentation des Vorfalls
Einschalten anderer Institutionen
Formlose Meldung des Vorfalls an die Schulaufsicht und an den Opferlotsen
■ Bei Bedarf Beratung der Schulleitung durch die Beratungsstelle Gewaltprävention
■ Angebot eines Gesprächs in der Beratungsstelle für die betroffenen Beschäftigten
Prüfen, ob evtl. eine polizeiliche Anzeige gestellt werden muss. *
Meldung des Vorfalls als Dienst- oder Arbeitsunfallmeldung in der BSB
■ Alfons Schiller (V421-1) , Tel.: 428 63 – 3642 / Dina Botschenkow (V421-2), Tel.: 428 63 – 2391
Pädagogische und Ordnungsmaßnahmen gegenüber Täter bzw. Täterin
Normen- und hilfeverdeutlichendes Gespräch mit dem Schüler / der Schülerin durch Schulleitung und / oder Polizei, Beratungsstellen
Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen
Empfehlung: Keine Teilnahme der betroffenen Beschäftigten an Klassenkonferenz nach § 49
Bleibt der Schüler bzw. die Schülerin an der Schule
■ Normenverdeutlichung
■ Tatausgleichsverfahren zwischen Geschädigten und Verursachenden
■ öffentliche Wiedergutmachung
Offener und offensiver Umgang mit den Regeln der Schule und den Konsequenzen für Täter bzw. Täterin
Entscheidungen und Rückkehr in den Alltag für die Betroffenen
Einleitung des Prozesses der Rückkehr in den Alltag. Dabei muss das Empfinden der betroffenen Beschäftigten bzw. des betroffenen Beschäftigten berücksichtigt werden.
■ Gespräch über Unterstützungsangebote
■ Position gegenüber dem Schüler / der Schülerin klären
Gesprächsangebote zur Nachsorge für betroffene Beschäftigte
■ durch Schulleitung / Beratungslehrkräfte:
■ eventuell Verweis auf externe Beratungseinrichtungen
■ durch den Opferlotsen (Nachfrage ca. 10 – 14 Tage nach Meldung des Vorfalls)
*Dies ist insbesondere auch dann zu prüfen, wenn nicht Schülerinnen / Schüler den Übergriff begangen haben.