Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Sonderfall Gemeinsame Erfassung von Kleinmengen

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Liegt Ihr Betrieb in einem Wohngebäude und bei Ihnen fallen nur Abfallmengen an, die denen eines privaten Haushaltes entsprechen, können Sie diese in den dort vorhandenen Wertstoff- und Hausmülltonnen entsorgen.

Gemeinsame Erfassung von Kleinmengen

Ein Sonderfall der Gewerbeabfallverordnung ist die Kleinmengenregelung. In § 5 der Gewerbeabfallverordnung wird unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der gemeinsamen Erfassung von gewerblichen Siedlungsabfällen mit Abfällen aus privaten Haushaltungen eröffnet. Damit ist eine Befreiung von den Pflichten zur getrennten Sammlung und zur Vorbehandlung der gemischt erfassten Abfälle verbunden. Die Regelung richtet sich an Anfallstellen, bei denen nur geringe Mengen an gewerblichen Siedlungsabfällen anfallen, z.B. bei freiberuflichem Tätigen (z.B. Architekten, Anwälte, Steuerberater) oder auch Reisebüros und Versicherungsagenturen, etc. Diese Arbeitsstätten sind häufig auf dem gleichen Grundstück oder sogar in dem gleichen Gebäude wie private Haushaltungen ansässig.

In diesen Fällen dürfen die gewerblichen Abfälle gemeinsam mit den Abfällen aus den privaten Haushalten entsorgt werden. Als Anhaltspunkt, wann eine „geringe Menge“ überschritten ist, können übliche Haushaltsmengen herangezogen werden. Die Gesamtmenge der angefallenen gewerblichen Siedlungsabfälle darf nicht wesentlich über die üblicherweise bei Privathaushalten anfallende Gesamtmenge an Abfällen hinausgehen.

Die gewerblichen Abfälle sind dabei mindestens in dem Umfang getrennt zu sammeln wie die Abfälle aus den privaten Haushalten auf demselben Grundstück. In Hamburg sind dies im Allgemeinen: Papier-, Bio- und Restmülltonne sowie die Wertstofftonne oder der Wertstoffsack.

Auf eine Dokumentation kann in diesen Fällen verzichtet werden. Ebenso entfällt auch die Pflicht zur Aufstellung einer eigenen Pflichtrestmülltonne.

 

Ansprechpartner

Herr Ehrengruber
Telefon: 040/428404329
Email: sebastian.ehrengruber@bukea.hamburg.de

Themenübersicht auf hamburg.de

Anzeige
Branchenbuch