Die LAGA-Mitteilung 34 enthält Vollzugshinweise zu den folgenden Pflichten und Anforderungen und beantwortet Fragen zum Anwendungsbereich und zur Quotenberechnung der novellierten Gewerbeabfallverordnung:
- Welche Abfälle fallen in den Anwendungsbereich der GewAbfV?
- Getrenntsammlungspflicht sowie deren Ausnahmen,
- Vorbehandlungspflicht und deren Ausnahmen,
- Dokumentationspflichten für Erzeuger und Besitzer von Abfällen,
- Errechnung der Getrenntsammlungsquote,
- Aufbereitungspflicht für bestimmte Bau- und Abbruchabfälle,
- technische und organisatorische Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen sowie Empfehlungen für Aufbereitungsanlagen,
- arbeitsteilige Vorbehandlung - Kaskadenvorbehandlung,
- Berechnung von Sortier- und Recyclingquoten.
- Eigen- und Fremdkontrolle.
Die Umweltministerkonferenz hat am 9. April 2019 der Veröffentlichung der LAGA-Mitteilung 34 "Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung" zugestimmt. Sie finden die Mitteilung unten zum Download oder auf der Internetseite der LAGA.
Am 16. April 2019 wurde die LAGA M34 durch Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger der Freien und Hansestadt Hamburg eingeführt und damit für Hamburg als verbindlich erklärt.
Hier finden Sie alle seit 2015 in Hamburg eingeführten LAGA-Mitteilungen.