Bisher werden Abfälle im gewerblichen Bereich häufig gemischt erfasst, obwohl eine separate Erfassung sinnvoll, umweltschonend und kostengünstiger ist. Die neue Gewerbeabfallverordnung schreibt daher die Getrennthaltung vor und lässt eine gemischte Erfassung nur noch in bestimmten Ausnahmefällen zu.
Ab 1. August 2017 müssen sowohl gewerbliche Siedlungsabfälle, als auch Bau- und Abbruchabfälle separat erfasst werden.
Praktische Beispiele
Die folgenden Beispiele zeigen Ihnen, wie Sie den Abfall in Ihrem Unternehmen/Betrieb trennen können, um die Gewerbeabfallverordnung richtig umzusetzen. In der Regel führt eine bessere und recyclinggerechte Abfalltrennung auch zu Kosteneinsparungen bei der Entsorgung. Auf diese Weise profitieren sowohl die Umwelt als auch Ihr Betrieb von der Gewerbeabfallverordnung.
Hinweis
Wie die Abfallzusammensetzung in Ihrem Unternehmen konkret aussieht, wissen Sie selbst am besten. Die nachfolgenden Beispiele stellen daher nur eine vermutete branchenbezogene Abfallzusammensetzung Ihres Unternehmens dar. Die Darstellungen beziehen sich auf das mögliche Volumen Ihrer Abfälle. Bei einer Darstellung nach Gewichtsanteilen würden schwere Abfälle wie Organik und Altglas wesentlich größere Anteile, als beispielsweise Leichtverpackungen, haben.
Wenn bei Ihnen weitere, als die genannten Abfälle in größerer Menge anfallen, erfassen Sie diese ebenfalls separat.
Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sind grundsätzlich separat zu erfassen. Für sie gelten immer spezielle Entsorgungswege. Sie sind daher im Folgenden nicht genannt.
Verwaltungen und Bürostandorte
So oder ähnlich sieht vermutlich Ihre Abfallzusammensetzung aus:
Trennen Sie Ihre Abfälle daher wie folgt:
PPK-Fraktion: für Altpapier, Pappen, Kartonagen und Kartons.
Papier zur Datenvernichtung: auch Papier, welches Sie zur Datenvernichtung geben, zählt zur PPK Fraktion.
LVP-Fraktion: leere Yoghurtbecher aus Teeküchen, Milchtüten, Verpackungen aus Kunststoff, etc.. Wichtig: bei gewerblichen Anfallstellen dürfen hier keine stoffgleichen Nichtverpackungen (kaputte Eimer, defekte Locher, Schnellhefter aus Kunststoff, etc.) enthalten sein.
Bioabfall: Kaffeefilter, Obstschalen, Teebeutel aus Teeküchen. Abfälle tierischer Produkte, wie z.B. Wurst, Knochen, Fleisch, dürfen nicht in die Biotonne der Stadtreinigung. Werfen Sie diese bitte in den Restmüll.
Abfall zur Vorbehandlung (AzV)-Fraktion: Hierzu zählen z.B. Hygienepapier (Papierhandtücher). Kunststoffe, Holz, Metalle, Aktenordner, Hefter, etc.. Der Abfall zur Vorbehandlung darf keinerlei Bioabfälle / Organik enthalten, ebenso Glas nur, solange dies die Vorbehandlung nicht behindert!
Restmüll: Hygieneartikel (Hygieneeimer aus Damentoiletten), Papiertaschentücher, Kugelschreiber, Textmarker, Putzlappen, Schwämme/Schwammtücher, Zigarettenkippen, Kehricht, zerbrochenes Porzellan, etc..
Glas: Wenn bei Ihnen nur ab und zu Glasflaschen oder andere Gläser anfallen, nutzen Sie für die Entsorgung bitte die Depotcontainer im öffentlichen Raum. Sie brauchen bei geringem Anfall keine eigene Glastonne.
Hotel und Gastronomie
So oder ähnlich sieht vermutlich Ihre Abfallzusammensetzung aus:
Trennen Sie Ihre Abfälle daher wie folgt:
PPK-Fraktion: für Altpapier, Pappen, Kartonagen und Kartons.
LVP-Fraktion: leere Verpackungen aus Kunststoffen, Metallen und Verbunden, z.B. aus der Küche. Wichtig, bei gewerblichen Anfallstellen dürfen hier keine stoffgleichen Nichtverpackungen (kaputte Eimer, kaputtes Besteck, alte Töpfe, etc.) enthalten sein.
Drank: Speise- und Lebensmittelabfälle, Altfett, überlagerte Lebensmittel, Kaffeesatz, etc..
Glas: in Hotellerie und Gastronomie fallen naturgemäß viele Flaschen und Gläser an. Nutzen Sie hierfür eine oder mehrere Glastonnen. Nach Möglichkeit farbgetrennt. Wichtig: Porzellan und Steingut gehören nicht in die Glassammlung. Halten Sie die Glasfraktion auch von sonstigen Verschmutzungen (Restabfall, etc.) frei.
Restmüll: Hygieneartikel (Hygieneeimer aus Damentoiletten), Papiertaschentücher, Kugelschreiber, Textmarker, Putzlappen, Schwämme/Schwammtücher, Zigarettenkippen, Kehricht, zerbrochenes Porzellan, etc..
Abfall zur Vorbehandlung (AzV)-Fraktion: Hierzu zählen z.B. Hygienepapier (Papierhandtücher). Kunststoffe, Metalle, wie alte Töpfe, kaputtes Besteck, Holzverpackungen, Kisten, Einwegpaletten, Aktenordner, etc.. Der Abfall zur Vorbehandlung darf keinerlei Bioabfälle / Organik enthalten, ebenso Glas nur, solange dies die Vorbehandlung nicht behindert!
Textilien: Auch Textilien wie Tischdecken, Bettwäsche, Handtücher sind nach der neuen Gewerbeabfallverordnung (nach Möglichkeit und Menge) getrennt zu erfassen. Sprechen Sie hierzu Ihren Entsorgungsfachbetrieb an. Ggf. ist auch eine Entsorgung über den AzV möglich.
Handel
So oder ähnlich sieht vermutlich Ihre Abfallzusammensetzung aus. Im Lebensmittel-Einzelhandel kann der Anteil an Organik deutlich höher sein.
Trennen Sie Ihre Abfälle daher wie folgt:
PPK-Fraktion: für Altpapier, Pappen, Kartonagen und Kartons.
Abfall zur Vorbehandlung (AzV)-Fraktion: Hierzu zählen z.B. Transport- und Umverpackungen aus Kunststoffen, sonstige Kunststoffe, Folien, Hygienepapier (Papierhandtücher), Metalle, Holzverpackungen, Kisten, Einwegpaletten, Aktenordner, etc.. Der Abfall zur Vorbehandlung darf keinerlei Bioabfälle / Organik enthalten, ebenso Glas nur, solange dies die Vorbehandlung nicht behindert!
Drank: Speise- und Lebensmittelabfälle, überlagerte Lebensmittel, Bioabfälle aus Teeküchen, etc..
Glas: Wenn bei Ihnen nur ab und zu Glasflaschen oder andere Gläser anfallen, nutzen Sie für die Entsorgung bitte die Depotcontainer im öffentlichen Raum. Sie brauchen bei geringem Anfall keine eigene Glastonne.
Restmüll: Hygieneartikel (Hygieneeimer aus Damentoiletten), Papiertaschentücher, Kugelschreiber, Textmarker, Putzlappen, Schwämme/Schwammtücher, Zigarettenkippen, Kehricht, zerbrochenes Porzellan, etc..
Holz: Sollte bei Ihnen Regelmäßig Holz, z.B. von Obstkisten oder Einwegpaletten anfallen, sprechen Sie Ihren Entsorgungsfachbetrieb auf separate Entsorgungsmöglichkeiten an. Bei geringeren Mengen können Sie dies i.d.R. auch über die AzV-Fraktion entsorgen.
LVP: Leichtverpackungen aus Teeküchen und Pausenräumen können Sie über die dualen Systeme entsorgen lassen.
Weitere Branchen
Weitere Branchen, wie Handwerk, produzierendes Gewerbe haben wir hier nicht genannt. Ihre Abfallzusammensetzung unterscheidet sich je nach Art Ihrer Tätigkeit. Sprechen Sie Ihren Entsorgungsfachbetrieb an, dieser hilft Ihnen, Ihre spezielle Abfallzusammensetzung optimal zu trennen, um Kosten zu sparen.
Weitere Informationen
Die Behörde für Umwelt und Energie hat für Erzeuger gewerblicher Siedlungsabfälle ein Faltblatt zusammengestellt. Dieses finden Sie unten zum Download.
Für den Bereich der gewerblichen Siedlungsabfälle finden Sie ein Musterstammdatenblatt für die Abfalldokumentation gemäß § 3 Abs. 3 GewAbfV, ebenfalls unten zum Download.
Ansprechpartner
Herr Ehrengruber
Telefon: 040/428404329
Email: sebastian.ehrengruber@bukea.hamburg.de