4.1.1 Alleinerziehende

Definition

Alleinerziehende Frauen und Männer 2010 bis 2019 in Hamburg

Bedeutung

Der Indikator zeigt die Verteilung der Sorgearbeit bei nicht zusammenlebenden Elternpaaren auf. Er gibt Hinweise auf 

  • die Ungleichverteilung der Sorgearbeit auf Frauen,
  • diskontinuierliche Erwerbsverläufe,
  • Erfordernis eines flexiblen Angebots auch höher qualifizierender Berufsausbildungen in Teilzeit,
  • unzureichende Altersvorsorge.

Alleinerziehende in Hamburg 2010 bis 2019

Die Abbildung veranschaulicht, dass die meisten Alleinerziehenden Frauen sind. Mit teilweise fast dem Zehnfachen (2010) liegen Frauen als Alleinerziehende deutlich über dem Anteil der Männer (Linien). Im Zeitvergleich wird ersichtlich, dass sich dies in den letzten zehn Jahren nicht wesentlich verändert hat. So verdeutlichen die Säulen, dass 2010 90 Prozent der Alleinerziehenden weiblich sind, im Jahr 2019 waren es 86 Prozent, wobei im Jahr 2019 die absolute Zahl der Alleinerziehenden nicht nur bei den Männern sondern auch bei den Frauen stark zugenommen hat. 
Die Werte in der Tabelle enthalten Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren sowie mit erwachsenen Kindern. 

Alleinerziehende (in 1.000) in Hamburg 2010 bis 2019

JahrFrauenMännerinsgesamt

2010

65

7

72

2011

63

8

71

2012

63

9

72

2013

61

9

70

2014

62

8

70

2015

62

8

70

2016

56

9

65

2017

56

8

64

2018

54

8

62

2019

61

10

71

Methodischer Hinweis

Die Daten stammen aus dem Mikrozensus, einer monatlichen Haushaltsbefragung der Bevölkerung am Hauptwohnsitz mit einer Ein-Prozent-Stichprobe, die auf der Grundlage der Bevölkerungszahlen des Zensus (Volkszählung) die Ergebnisse auf die gesamte Bevölkerung hochrechnet. Bis 2010 werden die Ergebnisse der Volkszählung 1987 fortgeschrieben. Mit Fertigstellung des Zensus 2011 sind die daraus resultierenden Bevölkerungszahlen die neue Grundlage, woraus sich eine Einschränkung der Vergleichbarkeit der Daten zwischen 2009 und 2010 sowie 2011 und 2019 ergibt.

Die amtliche Statistik definiert Alleinerziehende primär als Mütter oder Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. -partner mit mindestens einem ledigen Kind gleich welchen Alters in einem Haushalt zusammenleben. Unerheblich ist dabei, wer im juristischen Sinn für das Kind sorgeberechtigt ist. Im Vordergrund steht im Mikrozensus vielmehr der aktuelle und alltägliche Lebens- und Haushaltszusammenhang. Aus diesem Grund wird auch nicht zwischen leiblichen, Stief-, Pflege- und Adoptivkindern unterschieden. 

Datenquelle

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein; Mikrozensus 2011 bis 2020

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