3.1.1 Arbeitszeitmodelle

Definition

Frauen und Männer in Vollzeit- und Teilzeitarbeit in Hamburg 2011 bis 2020 

Bedeutung

Der Indikator zeigt die Verteilung von Frauen und Männern auf Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügige Arbeitsverhältnisse auf. Er gibt Hinweise auf 

  • diskontinuierliche Erwerbsverläufe bei Frauen,
  • die Schwierigkeit einer wirtschaftlich unabhängigen Lebensführung von Frauen aufgrund ihres hohen Anteils an Teilzeit- und geringfügiger Beschäftigung,
  • unzureichende Altersvorsorge insbesondere bei Frauen,
  • die möglicherweise geringere Wahrscheinlichkeit für Frauen, eine Führungsposition zu erreichen.

Arbeitszeitmodelle in Hamburg 2011 bis 2020

Sowohl bei Frauen als auch bei Männern ist Vollzeitarbeit das überwiegende Arbeitszeitmodell, auch wenn diese Form der Erwerbsarbeit zwischen 2011 und 2020 zurückgegangen ist (Frauen: fünf Prozentpunkte; Männer: vier Prozentpunkte). Dafür erfuhr die Teilzeitbeschäftigung einen Anstieg um acht (Frauen) bzw. fünf (Männer) Prozentpunkte. Der Anteil der geringfügig beschäftigten Männer blieb in den letzten Jahren relativ konstant und lag 2020 bei sieben Prozent. Bei den Frauen fiel dieser Anteil von elf auf neun Prozent. Im Jahr 2020 bestand der Hauptunterschied zwischen Frauen und Männern darin, dass der Anteil der Vollzeitarbeit bei den Frauen 33 Prozentpunkte niedriger war als bei den Männern. Frauen arbeiteten häufiger in Teilzeitarbeit (30 Prozentpunkte mehr als die Männer).

Hinweis: Abweichungen zu 100 durch Rundungen.

Arbeitszeitmodelle der Beschäftigten in Hamburg 2011 bis 2020


FrauenMänner
JahrVollzeitTeilzeitGeringfügig beschäftigtVollzeitTeilzeitGeringfügig beschäftigt

in Prozentin Prozent

2011

54,6

33,0

12,4

86,1

6,6

7,3

2012

52,8

36,7

10,5

86,0

7,8

6,2

2013

51,5

37,5

10,9

85,3

8,1

6,5

2014

51,1

37,4

11,5

83,7

8,4

8,0

2015

50,1

37,5

12,4

83,6

9,3

7,1

2016

50,4

38,1

11,5

84,2

8,7

7,1

2017

50,1

38,8

11,1

83,4

9,7

6,9

2018

49,1

39,4

11,5

81,2

10,9

8,0

2019

49,4

39,9

10,8

80,9

10,9

8,2

2020

49,2

41,4

9,3

81,8

11,2

7,0

Methodische Hinweise

Die Vierteljährliche Verdiensterhebung umfasst das Produzierende Gewerbe und den Dienstleistungsbereich. Sie wird als Stichprobenerhebung durchgeführt. Grundsätzlich werden Betriebe mit zehn und mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einbezogen. Für ausreichende Repräsentativität der Ergebnisse werden in ausgewählten Wirtschaftszweigen auch Betriebe mit fünf und mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern befragt. Für Einheiten der Wirtschaftsabschnitte „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung“ sowie „Erziehung und Unterricht“ werden die Merkmale aus der Personalstandstatistik und aus Tarifangaben geschätzt.

In der Vierteljährlichen Verdiensterhebung werden die Anzahl der vollzeit-, teilzeit- und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ihre bezahlten Arbeitsstunden (nicht von geringfügig Beschäftigten) und ihre Bruttoverdienstsummen erfragt. Auszubildende sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Altersteilzeit werden nicht einbezogen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten als teilzeitbeschäftigt, wenn ihre regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt. 

Datenquelle

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein; Vierteljährliche Verdiensterhebung für Hamburg der Jahre 2011 bis 2020 im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich (Abschnitte B bis S der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008))

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