Frauen und Männer in Vollzeit- und Teilzeitarbeit in Hamburg 2011 bis 2020
Bedeutung
Der Indikator zeigt die Verteilung von Frauen und Männern auf Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügige Arbeitsverhältnisse auf. Er gibt Hinweise auf
diskontinuierliche Erwerbsverläufe bei Frauen,
die Schwierigkeit einer wirtschaftlich unabhängigen Lebensführung von Frauen aufgrund ihres hohen Anteils an Teilzeit- und geringfügiger Beschäftigung,
unzureichende Altersvorsorge insbesondere bei Frauen,
die möglicherweise geringere Wahrscheinlichkeit für Frauen, eine Führungsposition zu erreichen.
Arbeitszeitmodelle in Hamburg 2011 bis 2020
Sowohl bei Frauen als auch bei Männern ist Vollzeitarbeit das überwiegende Arbeitszeitmodell, auch wenn diese Form der Erwerbsarbeit zwischen 2011 und 2020 zurückgegangen ist (Frauen: fünf Prozentpunkte; Männer: vier Prozentpunkte). Dafür erfuhr die Teilzeitbeschäftigung einen Anstieg um acht (Frauen) bzw. fünf (Männer) Prozentpunkte. Der Anteil der geringfügig beschäftigten Männer blieb in den letzten Jahren relativ konstant und lag 2020 bei sieben Prozent. Bei den Frauen fiel dieser Anteil von elf auf neun Prozent. Im Jahr 2020 bestand der Hauptunterschied zwischen Frauen und Männern darin, dass der Anteil der Vollzeitarbeit bei den Frauen 33 Prozentpunkte niedriger war als bei den Männern. Frauen arbeiteten häufiger in Teilzeitarbeit (30 Prozentpunkte mehr als die Männer).
Hinweis: Abweichungen zu 100 durch Rundungen.
Arbeitszeitmodelle der Beschäftigten in Hamburg 2011 bis 2020
Frauen
Männer
Jahr
Vollzeit
Teilzeit
Geringfügig beschäftigt
Vollzeit
Teilzeit
Geringfügig beschäftigt
in Prozent
in Prozent
2011
54,6
33,0
12,4
86,1
6,6
7,3
2012
52,8
36,7
10,5
86,0
7,8
6,2
2013
51,5
37,5
10,9
85,3
8,1
6,5
2014
51,1
37,4
11,5
83,7
8,4
8,0
2015
50,1
37,5
12,4
83,6
9,3
7,1
2016
50,4
38,1
11,5
84,2
8,7
7,1
2017
50,1
38,8
11,1
83,4
9,7
6,9
2018
49,1
39,4
11,5
81,2
10,9
8,0
2019
49,4
39,9
10,8
80,9
10,9
8,2
2020
49,2
41,4
9,3
81,8
11,2
7,0
Methodische Hinweise
Die Vierteljährliche Verdiensterhebung umfasst das Produzierende Gewerbe und den Dienstleistungsbereich. Sie wird als Stichprobenerhebung durchgeführt. Grundsätzlich werden Betriebe mit zehn und mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einbezogen. Für ausreichende Repräsentativität der Ergebnisse werden in ausgewählten Wirtschaftszweigen auch Betriebe mit fünf und mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern befragt. Für Einheiten der Wirtschaftsabschnitte „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung“ sowie „Erziehung und Unterricht“ werden die Merkmale aus der Personalstandstatistik und aus Tarifangaben geschätzt.
In der Vierteljährlichen Verdiensterhebung werden die Anzahl der vollzeit-, teilzeit- und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ihre bezahlten Arbeitsstunden (nicht von geringfügig Beschäftigten) und ihre Bruttoverdienstsummen erfragt. Auszubildende sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Altersteilzeit werden nicht einbezogen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten als teilzeitbeschäftigt, wenn ihre regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt.
Datenquelle
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein; Vierteljährliche Verdiensterhebung für Hamburg der Jahre 2011 bis 2020 im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich (Abschnitte B bis S der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008))