Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit angerechnetem Einkommen („Aufstockerinnen und Aufstocker“) in Hamburg 2010 bis 2019 nach Altersgruppen
Bedeutung
Der Indikator zeigt auf, wie viele Frauen und Männer von ergänzender Grundsicherung leben. Er gibt Hinweise auf
die Armutsrisikoquote,
unzureichende Alterssicherung, insbesondere von Frauen,
eingeschränkte gesellschaftliche Teilhabe,
fehlende Arbeitsmöglichkeiten für erwerbsgeminderte Personen.
Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit angerechnetem Einkommen („Aufstockerinnen und Aufstocker") in Hamburg 2010 bis 2019 nach Altersgruppen
Wird vorhandenes Einkommen angerechnet, kommt der Bezug von zusätzlicher Grundsicherung (Aufstockung) bei Frauen häufiger vor als bei Männern. Die Anzahl der Personen, die Aufstockung erhalten, ist von 2010 bis 2017 sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern stetig gestiegen. Nach einem leichten Rückgang 2018 lagen die Werte für Frauen und für Männer 2019 wieder leicht über dem Niveau von 2017. Die Grafik verdeutlicht außerdem, dass sowohl bei Frauen als auch bei Männern „Aufstockung“ häufiger ältere Menschen ab 65 Jahren in Anspruch nehmen.
Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit angerechnetem Einkommen („Aufstockerinnen und Aufstocker") in Hamburg 2019 nach Altersgruppen
Diese Grafik zeigt für das Jahr 2019, dass sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern mehr ältere Personen ab 65 Jahren mit der Grundsicherung im Alter ihr Einkommen aufstockten als dies jüngere zwischen 18 und 65 Jahren taten. Es wird außerdem deutlich, dass Frauen ab 65 Jahren häufiger aufstocken als Männer ab 65 Jahren (36,0 Prozent im Vergleich zu 30,2 Prozent bei den Männern).
Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit angerechnetem Einkommen („Aufstockerinnen und Aufstocker") in Hamburg 2010 bis 2019 nach Altersgruppen
Davon im Alter
Jahresende
insgesamt
von 18 bis unter 65 Jahren
ab 65 Jahren
weiblich
2010
11.573
2.980
8.593
2011
12.557
3.364
9.193
2012
13.638
3.807
9.831
2013
14.841
4.258
10.583
2014
15.800
4.815
10.985
2015
16.612
5.113
11.499
2016
16.630
5.222
11.408
2017
17.401
5.482
11.919
2018
16.938
5.378
11.560
2019
17.409
5.352
12.057
männlich
2010
9.554
3.369
6.185
2011
10.527
3.814
6.713
2012
11.678
4.335
7.343
2013
12.787
4.835
7.952
2014
14.196
5.533
8.663
2015
15.085
5.860
9.225
2016
15.445
5.995
9.450
2017
16.091
6.185
9.906
2018
15.622
6.072
9.550
2019
16.127
6.003
10.124
insgesamt
2010
21.127
6.349
14.778
2011
23.084
7.178
15.906
2012
25.316
8.142
17.174
2013
27.628
9.093
18.535
2014
29.996
10.348
19.648
2015
31.697
10.973
20.724
2016
32.075
11.217
20.858
2017
33.492
11.667
21.825
2018
32.560
11.450
21.110
2019
33.536
11.355
22.181
Methodischer Hinweis
Dargestellt sind jene Personen, die vom in Hamburg ansässigen Träger am Jahresende Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII, 4. Kapitel) erhalten und bei denen kein Einkommen (wie z. B. Alters- oder Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenversorgung, Betriebsrente, Einkommen von im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen) angerechnet wurde. Die Unterstützten bestritten ihren laufenden Lebensunterhalt praktisch ausschließlich von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Betroffene bis zur Altersgrenze zum Renteneintrittsalter (§41, Abs. 2 SGB XII) erhalten „Grundsicherung bei Erwerbsminderung“, die älteren Betroffenen „Grundsicherung im Alter“.
Datenquelle
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein; Statistik über Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2020.
Bis einschließlich des Berichtsjahres 2014 wurde die Statistik dezentral in den Statistischen Ämtern der Länder geführt, ab Berichtsjahr 2015 zentral vom Statistischen Bundesamt. Ab 2014 tritt an die Stelle von 65 Jahren die höhere Rentenaltersgrenze nach §31 Abs. 2 SGB XII (jedoch nur im Bundesgebiet).