3.4.3 Grundsicherung: Aufstockung

Definition

Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit angerechnetem Einkommen („Aufstockerinnen und Aufstocker“) in Hamburg 2010 bis 2019 nach Altersgruppen

Bedeutung

Der Indikator zeigt auf, wie viele Frauen und Männer von ergänzender Grundsicherung leben. Er gibt Hinweise auf

  • die Armutsrisikoquote,
  • unzureichende Alterssicherung, insbesondere von Frauen,
  • eingeschränkte gesellschaftliche Teilhabe,
  • fehlende Arbeitsmöglichkeiten für erwerbsgeminderte Personen.

Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit angerechnetem Einkommen („Aufstockerinnen und Aufstocker") in Hamburg 2010 bis 2019 nach Altersgruppen

Wird vorhandenes Einkommen angerechnet, kommt der Bezug von zusätzlicher Grundsicherung (Aufstockung) bei Frauen häufiger vor als bei Männern. Die Anzahl der Personen, die Aufstockung erhalten, ist von 2010 bis 2017 sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern stetig gestiegen. Nach einem leichten Rückgang 2018 lagen die Werte für Frauen und für Männer 2019 wieder leicht über dem Niveau von 2017. Die Grafik verdeutlicht außerdem, dass sowohl bei Frauen als auch bei Männern „Aufstockung“ häufiger ältere Menschen ab 65 Jahren in Anspruch nehmen.

Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit angerechnetem Einkommen („Aufstockerinnen und Aufstocker") in Hamburg 2019 nach Altersgruppen

Diese Grafik zeigt für das Jahr 2019, dass sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern mehr ältere Personen ab 65 Jahren mit der Grundsicherung im Alter ihr Einkommen aufstockten als dies jüngere zwischen 18 und 65 Jahren taten. Es wird außerdem deutlich, dass Frauen ab 65 Jahren häufiger aufstocken als Männer ab 65 Jahren (36,0 Prozent im Vergleich zu 30,2 Prozent bei den Männern).

Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit angerechnetem Einkommen („Aufstockerinnen und Aufstocker") in Hamburg 2010 bis 2019 nach Altersgruppen



Davon im Alter
Jahresende
insgesamtvon 18 bis unter 65 Jahren
ab 65 Jahren
weiblich

2010

11.573

2.980

8.593

2011

12.557

3.364

9.193

2012

13.638

3.807

9.831

2013

14.841

4.258

10.583

2014

15.800

4.815

10.985

2015

16.612

5.113

11.499

2016

16.630

5.222

11.408

2017

17.401

5.482

11.919

2018

16.938

5.378

11.560

2019

17.409

5.352

12.057

männlich

2010

9.554

3.369

6.185

2011

10.527

3.814

6.713

2012

11.678

4.335

7.343

2013

12.787

4.835

7.952

2014

14.196

5.533

8.663

2015

15.085

5.860

9.225

2016

15.445

5.995

9.450

2017

16.091

6.185

9.906

2018

15.622

6.072

9.550

2019

16.127

6.003

10.124

insgesamt

2010

21.127

6.349

14.778

2011

23.084

7.178

15.906

2012

25.316

8.142

17.174

2013

27.628

9.093

18.535

2014

29.996

10.348

19.648

2015

31.697

10.973

20.724

2016

32.075

11.217

20.858

2017

33.492

11.667

21.825

2018

32.560

11.450

21.110

2019

33.536

11.355

22.181

Methodischer Hinweis

Dargestellt sind jene Personen, die vom in Hamburg ansässigen Träger am Jahresende Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII, 4. Kapitel) erhalten und bei denen kein Einkommen (wie z. B. Alters- oder Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenversorgung, Betriebsrente, Einkommen von im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen) angerechnet wurde. Die Unterstützten bestritten ihren laufenden Lebensunterhalt praktisch ausschließlich von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Betroffene bis zur Altersgrenze zum Renteneintrittsalter (§41, Abs. 2 SGB XII) erhalten „Grundsicherung bei Erwerbsminderung“, die älteren Betroffenen „Grundsicherung im Alter“.

Datenquelle

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein; Statistik über Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2020.

Bis einschließlich des Berichtsjahres 2014 wurde die Statistik dezentral in den Statistischen Ämtern der Länder geführt, ab Berichtsjahr 2015 zentral vom Statistischen Bundesamt. Ab 2014 tritt an die Stelle von 65 Jahren die höhere Rentenaltersgrenze nach §31 Abs. 2 SGB XII (jedoch nur im Bundesgebiet). 

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