3.4.2 Grundsicherung: Vollbezug

Definition

Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ohne angerechnetes Einkommen („Vollbezug") in Hamburg 2010 bis 2019 nach Altersgruppen

Bedeutung

Der Indikator zeigt auf, wie viele Frauen und Männer ausschließlich von Grundsicherung leben. 

Er gibt Hinweise auf

  • die Armutsrisikoquote,
  • fehlende Alterssicherung, verstärkt bei Frauen,
  • eingeschränkte gesellschaftliche Teilhabe.

Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ohne angerechnetes Einkommen („Vollbezug") in Hamburg 2010 bis 2019 nach Altersgruppen

Beim „Vollbezug von Grundsicherung“ sind die Unterschiede zwischen Frauen und Männern nicht stark ausgeprägt. Betrachtet man die Entwicklung seit 2010, waren die Frauen bis 2015 bei den Leistungsempfängerinnen und -empfängern in der Überzahl, seit 2016 erhalten hingegen mehr Männer als Frauen Grundsicherung im Vollbezug. 2019 erreichte sowohl die Anzahl der Frauen (6.157) als auch der Männer (6.547) den jeweiligen Höchstwert des Betrachtungszeitraumes.

Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ohne angerechnetes Einkommen („Vollbezug") in Hamburg 2019 nach Altersgruppen

Bei den unterstützten Frauen waren die mindestens 65-Jährigen (25,6 Prozent aller Hilfeempfängerinnen und -empfänger mit Vollbezug) stärker vertreten als die 18 bis unter 65-Jährigen (22,9 Prozent). In Bezug auf die Männer war es umgekehrt; hier entfielen auf die jüngere Gruppe der „Grundsicherung bei Erwerbsminderung“ 30,3 Prozent, auf die älteren Personen der „Grundsicherung im Alter“ dagegen nur 21,3 Prozent.

Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ohne angerechnetes Einkommen („Vollbezug") in Hamburg 2010 bis 2019 nach Altersgruppen



davon im Alter
Jahresendeinsgesamtvon 18 bis unter 65 Jahrenab 65 Jahre
weiblich

2010

4.259

2.062

2.197

2011

4.327

2.133

2.194

2012

4.328

2.181

2.147

2013

4.394

2.218

2.176

2014

4.530

2.359

2.171

2015

4.650

2.361

2.289

2016

4.622

2.367

2.255

2017

4.720

2.375

2.345

2018

5.877

2.692

3.185

2019

6.157

2.905

3.252

männlich

2010

4.134

2.521

1.613

2011

4.215

2.585

1.630

2012

4.245

2.641

1.604

2013

4.340

2.741

1.599

2014

4.497

2.908

1.589

2015

4.622

2.946

1.676

2016

4.746

3.023

1.723

2017

4.804

3.051

1.753

2018

6.168

3.541

2.627

2019

6.547

3.845

2.702

insgesamt

2010

8.393

4.583

3.810

2011

8.542

4.718

3.824

2012

8.573

4.822

3.751

2013

8.734

4.959

3.775

2014

9.027

5.267

3.760

2015

9.272

5.307

3.965

2016

9.368

5.390

3.978

2017

9.524

5.426

4.098

2018

12.045

6.233

5.812

2019

12.704

6.750

5.954

Methodischer Hinweis

Dargestellt sind jene Personen, die vom in Hamburg ansässigen Träger am Jahresende Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII, 4. Kapitel) erhalten und bei denen kein Einkommen (wie z. B. Alters- oder Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenversorgung, Betriebsrente, Einkommen von im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen) angerechnet wurde. Die Unterstützten bestritten ihren laufenden Lebensunterhalt praktisch ausschließlich von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Betroffene bis zur Altersgrenze zum Renteneintrittsalter (§41, Abs. 2 SGB XII) erhalten „Grundsicherung bei Erwerbsminderung“, die älteren Betroffenen „Grundsicherung im Alter“. 

Datenquelle

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein; Statistik über Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2020.
Bis einschließlich des Berichtsjahres 2014 wurde die Statistik dezentral in den Statistischen Ländern der Länder geführt, ab Berichtsjahr 2015 zentral vom Statistischen Bundesamt. Ab 2014 tritt an die Stelle von 65 Jahren die höhere Rentenaltersgrenze nach §31 Abs. 2 SGB XII (jedoch nur im Bundesgebiet). 

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