Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ohne angerechnetes Einkommen („Vollbezug") in Hamburg 2010 bis 2019 nach Altersgruppen
Bedeutung
Der Indikator zeigt auf, wie viele Frauen und Männer ausschließlich von Grundsicherung leben.
Er gibt Hinweise auf
die Armutsrisikoquote,
fehlende Alterssicherung, verstärkt bei Frauen,
eingeschränkte gesellschaftliche Teilhabe.
Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ohne angerechnetes Einkommen („Vollbezug") in Hamburg 2010 bis 2019 nach Altersgruppen
Beim „Vollbezug von Grundsicherung“ sind die Unterschiede zwischen Frauen und Männern nicht stark ausgeprägt. Betrachtet man die Entwicklung seit 2010, waren die Frauen bis 2015 bei den Leistungsempfängerinnen und -empfängern in der Überzahl, seit 2016 erhalten hingegen mehr Männer als Frauen Grundsicherung im Vollbezug. 2019 erreichte sowohl die Anzahl der Frauen (6.157) als auch der Männer (6.547) den jeweiligen Höchstwert des Betrachtungszeitraumes.
Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ohne angerechnetes Einkommen („Vollbezug") in Hamburg 2019 nach Altersgruppen
Bei den unterstützten Frauen waren die mindestens 65-Jährigen (25,6 Prozent aller Hilfeempfängerinnen und -empfänger mit Vollbezug) stärker vertreten als die 18 bis unter 65-Jährigen (22,9 Prozent). In Bezug auf die Männer war es umgekehrt; hier entfielen auf die jüngere Gruppe der „Grundsicherung bei Erwerbsminderung“ 30,3 Prozent, auf die älteren Personen der „Grundsicherung im Alter“ dagegen nur 21,3 Prozent.
Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ohne angerechnetes Einkommen („Vollbezug") in Hamburg 2010 bis 2019 nach Altersgruppen
davon im Alter
Jahresende
insgesamt
von 18 bis unter 65 Jahren
ab 65 Jahre
weiblich
2010
4.259
2.062
2.197
2011
4.327
2.133
2.194
2012
4.328
2.181
2.147
2013
4.394
2.218
2.176
2014
4.530
2.359
2.171
2015
4.650
2.361
2.289
2016
4.622
2.367
2.255
2017
4.720
2.375
2.345
2018
5.877
2.692
3.185
2019
6.157
2.905
3.252
männlich
2010
4.134
2.521
1.613
2011
4.215
2.585
1.630
2012
4.245
2.641
1.604
2013
4.340
2.741
1.599
2014
4.497
2.908
1.589
2015
4.622
2.946
1.676
2016
4.746
3.023
1.723
2017
4.804
3.051
1.753
2018
6.168
3.541
2.627
2019
6.547
3.845
2.702
insgesamt
2010
8.393
4.583
3.810
2011
8.542
4.718
3.824
2012
8.573
4.822
3.751
2013
8.734
4.959
3.775
2014
9.027
5.267
3.760
2015
9.272
5.307
3.965
2016
9.368
5.390
3.978
2017
9.524
5.426
4.098
2018
12.045
6.233
5.812
2019
12.704
6.750
5.954
Methodischer Hinweis
Dargestellt sind jene Personen, die vom in Hamburg ansässigen Träger am Jahresende Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII, 4. Kapitel) erhalten und bei denen kein Einkommen (wie z. B. Alters- oder Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenversorgung, Betriebsrente, Einkommen von im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen) angerechnet wurde. Die Unterstützten bestritten ihren laufenden Lebensunterhalt praktisch ausschließlich von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Betroffene bis zur Altersgrenze zum Renteneintrittsalter (§41, Abs. 2 SGB XII) erhalten „Grundsicherung bei Erwerbsminderung“, die älteren Betroffenen „Grundsicherung im Alter“.
Datenquelle
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein; Statistik über Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2020. Bis einschließlich des Berichtsjahres 2014 wurde die Statistik dezentral in den Statistischen Ländern der Länder geführt, ab Berichtsjahr 2015 zentral vom Statistischen Bundesamt. Ab 2014 tritt an die Stelle von 65 Jahren die höhere Rentenaltersgrenze nach §31 Abs. 2 SGB XII (jedoch nur im Bundesgebiet).