Der Themenbereich Partizipation umfasst Indikatoren, die eine Repräsentanz von Frauen in Entscheidungsfunktionen, in (politischen) Führungspositionen sowie Führungspositionen in Forschung und Lehre abbilden. Darüber hinaus wird anhand der Darstellung alters- und geschlechtsspezifischen Wahlbeteiligungs- und Wahlverhaltens aufgezeigt, wie sich der Einfluss von Frauen auf die Gestaltung der politischen Landschaft in Deutschland und Europa auswirkt.
Je mehr Frauen auf erfolgreichen Plätzen der Kandidatinnen- und Kandidatenlisten der einzelnen Parteien zu finden sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einer Mandatierung. In der Repräsentationsforschung wird diesbezüglich auch die Ansicht vertreten, dass mit erhöhter Repräsentation von bestimmten Bevölkerungsteilen auch die Interessen der jeweiligen Gruppen in demokratischen Aushandlungsprozessen stärkere Berücksichtigung finden.
In Hamburg lässt sich hinsichtlich einer angemessenen Repräsentation von Frauen in politischen Gremien eine positive Entwicklung verzeichnen: 46,3% der Abgeordneten des Parlaments sind nach der letzten Bürgerschaftswahl 2020 weiblich.
Auch konnten seit der Verabschiedung des Hamburgischen Gremienbesetzungsgesetzes, des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes und entsprechender Frauenförderpläne in den Behörden, Hochschulen und öffentlichen Unternehmen in diesen Bereichen Fortschritte erzielt werden.
Jedoch weist beispielsweise die Verteilung von Frauen und Männern auf Professuren und bei der Besoldung unterschiedlicher Lehrstühle nach wie vor ein deutliches Missverhältnis aus. Für eine tatsächliche gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an den Entscheidungsinstanzen und Schlüsselfunktionen unserer Gesellschaft ist es demnach offenbar noch immer ein weiter Weg.
Hinweis
Die Ergebnisse der Wahlen zu den Bezirksversammlungen im Jahr 2019 sowie der Hamburgischen Bürgerschaft in 2020 wurden aufgrund einer entsprechenden Entscheidung des Landeswahlleiters erstmals nicht mehr nach Frauen und Männern ausgewiesen.
Das geltende Wahlrecht sieht die Erhebung des Datums „Geschlecht“ der jeweiligen sich bewerbenden Personen nicht vor. Für die Wahldurchführung wird dieses Datum auch nicht benötigt. Die Daten wurden daher im Rahmen einer Behördenabfrage beim federführenden Bezirk und bei der Bürgerschaftskanzlei ermittelt und nachträglich eingepflegt.