3.4.4 Regelleistung nach Asylbewerberleistungsgesetz

Definition

Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Hamburg 2010 bis 2019 nach Kontinent der Staatsangehörigkeit

Bedeutung

Der Indikator zeigt die Verteilung der Anspruchsberechtigung auf zugewanderte bzw. geflüchtete Frauen und Männern auf. 

Er gibt Hinweise auf

  • Integrationshemmnisse,
  • besonders eingeschränkte Teilhabemöglichkeiten.

Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Hamburg 2010 bis 2019

Die Abbildung veranschaulicht den starken Anstieg der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfen nach dem AsylbLG durch die erhöhte Zuwanderung an Geflüchteten ab 2013 sowohl bei der Anzahl der Frauen als auch bei der der Männern (Linien). Der Frauenanteil nahm in dieser Zeit signifikant ab (Säulen), was sich durch den im Vergleich zu den Frauen überproportionaler Anstieg bei den männlichen Leistungsempfängern in den Jahren 2013 bis 2015 erklären lässt. Seit 2015 steigt der Frauenanteil wieder stetig an.

Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Hamburg 2010 bis 2019 nach Kontinent der Staatsangehörigkeit

Im Jahresverlauf zeigt sich, dass die Mehrheit der Personen, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, eine asiatische Staatsbürgerschaft* besitzt. In den Jahren 2013 bis 2015 gab es hier auch den größten Anstieg, gefolgt von einem Anstieg der Leistungsempfängerinnen und -empfänger mit europäischer und afrikanischer Staatsbürgerschaft, wobei auch hier deutlich wird, dass vor allem Männer einen starken Anstieg bei den Empfängern von Leistungen nach dem AsylbLG verzeichneten.

Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Hamburg 2019 nach Kontinent der Staatsangehörigkeit

Bei asiatischer* (64,1 Prozent), afrikanischer (61,9 Prozent) Staatsangehörigkeit und insbesondere bei Staatenlosigkeit, ungeklärter Herkunft oder ohne Angabe (72,5 Prozent) bewegte sich die Anteile der Männer an den Leistungsempfängerinnen und -empfängern nach dem AsylbLG im Jahr 2019 deutlich über den Anteilen der Frauen. Empfängerinnen und Empfänger aus Europa* hielten sich in etwa die Waage. Bei Unterstützten aus Amerika lag der Anteil männlicher Hilfebezieher bei 55,4 Prozent. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Gruppe mit amerikanischer Staatsbürgerschaft im Jahr 2019 mit insgesamt nur 157 Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach dem AsylbLG die kleinste war.

Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Hamburg 2010 bis 2019 nach Kontinent der Staatsangehörigkeit



davon Kontinent der Staatsangehörigkeit
Jahresende
insgesamtEuropaAfrikaAmerikaAsienstaatenlos, ungeklärt, ohne Angabe
weiblich

2010

2.905

994

368

37

1.386

120

2011

3.000

992

405

36

1.448

119

2012

3.254

1.165

438

38

1.516

97

2013

3.913

1.541

423

42

1.778

129

2014

4.827

1.920

520

40

2.187

160

2015

7.679

2.353

574

10

4.551

191

2016

6.228

1.519

521

23

4.034

131

2017

4.156

1.362

445

21

2.230

98

2018

4.134

1.270

506

30

2.238

90

2019

3.761

1.105

538

70

1.973

75

männlich

2010

3.878

1.129

784

32

1.633

300

2011

3.999

1.128

799

23

1.736

313

2012

4.384

1.338

812

24

1.941

269

2013

5.391

1.761

883

31

2.422

294

2014

7.445

2.264

1.226

29

3.471

455

2015

15.377

2.746

1.780

17

10.267

567

2016

11.238

1.675

1.291

13

7.841

418

2017

7.540

1.472

1.053

12

4.685

318

2018

7.069

1.416

1.025

39

4.311

278

2019

5.904

1.222

874

87

3.523

198

insgesamt

2010

6.783

2.123

1.152

69

3.019

420

2011

6.999

2.120

1.204

59

3.184

432

2012

7.638

2.503

1.250

62

3.457

366

2013

9.304

3.302

1.306

73

4.200

423

2014

12.272

4.184

1.746

69

5.658

615

2015

23.056

5.099

2.354

27

14.818

758

2016

17.466

3.194

1.812

36

11.875

549

2017

11.696

2.834

1.498

33

6.915

416

2018

11.203

2.686

1.531

69

6.549

368

2019

9.665

2.327

1.412

157

5.496

273

Methodischer Hinweis

Dargestellt sind die Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) jeweils am Jahresende. Hierbei handelt es sich um eine Sozialleistung zur Sicherstellung der laufenden Lebensführung für ausländische Personen, die zum Erhebungszeitpunkt (noch) nicht als politisch verfolgt anerkannt waren. Werden diese ggf. später als politisch verfolgt anerkannt, erhalten sie bei Bedürftigkeit regelmäßig Leistungen nach SGB II („Hartz IV“) und sind in der Asylbewerberleistungsstatistik nicht (mehr) enthalten. 

* Bei der Betrachtung der Staatsbürgerschaft gilt für Europa „einschließlich Russland und Türkei“ und für Asien „ohne Russland und Türkei, einschließlich Australien/Ozeanien/Antarktis. 

Unter Russland ist die Russische Föderation zu verstehen.

Datenquelle

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein; Asylbewerberleistungsstatistik 2020


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