3.4.4 Regelleistung nach Asylbewerberleistungsgesetz
3.4.4 Regelleistung nach Asylbewerberleistungsgesetz
Definition
Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Hamburg 2010 bis 2019 nach Kontinent der Staatsangehörigkeit
Bedeutung
Der Indikator zeigt die Verteilung der Anspruchsberechtigung auf zugewanderte bzw. geflüchtete Frauen und Männern auf.
Er gibt Hinweise auf
Integrationshemmnisse,
besonders eingeschränkte Teilhabemöglichkeiten.
Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Hamburg 2010 bis 2019
Die Abbildung veranschaulicht den starken Anstieg der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfen nach dem AsylbLG durch die erhöhte Zuwanderung an Geflüchteten ab 2013 sowohl bei der Anzahl der Frauen als auch bei der der Männern (Linien). Der Frauenanteil nahm in dieser Zeit signifikant ab (Säulen), was sich durch den im Vergleich zu den Frauen überproportionaler Anstieg bei den männlichen Leistungsempfängern in den Jahren 2013 bis 2015 erklären lässt. Seit 2015 steigt der Frauenanteil wieder stetig an.
Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Hamburg 2010 bis 2019 nach Kontinent der Staatsangehörigkeit
Im Jahresverlauf zeigt sich, dass die Mehrheit der Personen, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, eine asiatische Staatsbürgerschaft* besitzt. In den Jahren 2013 bis 2015 gab es hier auch den größten Anstieg, gefolgt von einem Anstieg der Leistungsempfängerinnen und -empfänger mit europäischer und afrikanischer Staatsbürgerschaft, wobei auch hier deutlich wird, dass vor allem Männer einen starken Anstieg bei den Empfängern von Leistungen nach dem AsylbLG verzeichneten.
Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Hamburg 2019 nach Kontinent der Staatsangehörigkeit
Bei asiatischer* (64,1 Prozent), afrikanischer (61,9 Prozent) Staatsangehörigkeit und insbesondere bei Staatenlosigkeit, ungeklärter Herkunft oder ohne Angabe (72,5 Prozent) bewegte sich die Anteile der Männer an den Leistungsempfängerinnen und -empfängern nach dem AsylbLG im Jahr 2019 deutlich über den Anteilen der Frauen. Empfängerinnen und Empfänger aus Europa* hielten sich in etwa die Waage. Bei Unterstützten aus Amerika lag der Anteil männlicher Hilfebezieher bei 55,4 Prozent. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Gruppe mit amerikanischer Staatsbürgerschaft im Jahr 2019 mit insgesamt nur 157 Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach dem AsylbLG die kleinste war.
Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Hamburg 2010 bis 2019 nach Kontinent der Staatsangehörigkeit
davon Kontinent der Staatsangehörigkeit
Jahresende
insgesamt
Europa
Afrika
Amerika
Asien
staatenlos, ungeklärt, ohne Angabe
weiblich
2010
2.905
994
368
37
1.386
120
2011
3.000
992
405
36
1.448
119
2012
3.254
1.165
438
38
1.516
97
2013
3.913
1.541
423
42
1.778
129
2014
4.827
1.920
520
40
2.187
160
2015
7.679
2.353
574
10
4.551
191
2016
6.228
1.519
521
23
4.034
131
2017
4.156
1.362
445
21
2.230
98
2018
4.134
1.270
506
30
2.238
90
2019
3.761
1.105
538
70
1.973
75
männlich
2010
3.878
1.129
784
32
1.633
300
2011
3.999
1.128
799
23
1.736
313
2012
4.384
1.338
812
24
1.941
269
2013
5.391
1.761
883
31
2.422
294
2014
7.445
2.264
1.226
29
3.471
455
2015
15.377
2.746
1.780
17
10.267
567
2016
11.238
1.675
1.291
13
7.841
418
2017
7.540
1.472
1.053
12
4.685
318
2018
7.069
1.416
1.025
39
4.311
278
2019
5.904
1.222
874
87
3.523
198
insgesamt
2010
6.783
2.123
1.152
69
3.019
420
2011
6.999
2.120
1.204
59
3.184
432
2012
7.638
2.503
1.250
62
3.457
366
2013
9.304
3.302
1.306
73
4.200
423
2014
12.272
4.184
1.746
69
5.658
615
2015
23.056
5.099
2.354
27
14.818
758
2016
17.466
3.194
1.812
36
11.875
549
2017
11.696
2.834
1.498
33
6.915
416
2018
11.203
2.686
1.531
69
6.549
368
2019
9.665
2.327
1.412
157
5.496
273
Methodischer Hinweis
Dargestellt sind die Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) jeweils am Jahresende. Hierbei handelt es sich um eine Sozialleistung zur Sicherstellung der laufenden Lebensführung für ausländische Personen, die zum Erhebungszeitpunkt (noch) nicht als politisch verfolgt anerkannt waren. Werden diese ggf. später als politisch verfolgt anerkannt, erhalten sie bei Bedürftigkeit regelmäßig Leistungen nach SGB II („Hartz IV“) und sind in der Asylbewerberleistungsstatistik nicht (mehr) enthalten.
* Bei der Betrachtung der Staatsbürgerschaft gilt für Europa „einschließlich Russland und Türkei“ und für Asien „ohne Russland und Türkei, einschließlich Australien/Ozeanien/Antarktis.
Unter Russland ist die Russische Föderation zu verstehen.
Datenquelle
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein; Asylbewerberleistungsstatistik 2020