Unabhängig von dem geschlossenen Handelsabkommen zwischen der EU und dem VK haben Großbritannien (GBR – England, Schottland und Wales) sowie die unmittelbar der englischen Krone unterstehenden Inseln Man (IM), Guernsey (GG) und Jersey (JE) daher im Anwendungsbereich des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Vorschriften zur Tiergesundheit und zum Tierwohl ab 01.01.2021 den Status eines Drittlandes (Staat der nicht der Europäischen Union angehört).
Tiere und Waren mit Herkunft aus GBR bzw. von den unmittelbar der englischen Krone unterstehenden Inseln Man, Guernsey und Jersey, die unter die genannten Rechtsbereiche fallen, unterliegen daher ab 2021 den regulären Kontrollen an einer Grenzkontrollstelle bei physischen Eingang in die EU (= erstberührte Grenzkontrollstelle der EU).
In Nordirland hingegen findet das Nordirland-Protokoll Anwendung. In Bezug auf die genannten Rechtsbereiche werden Waren aus Nordirland daher wie Waren aus anderen EU-Staaten behandelt.