Das bestehende Gründach darf zum Beispiel nicht aus einer baurechtlichen oder naturschutzrechtlichen Vorgabe resultieren, das heißt, dass sowohl das bestehende Gründach wie auch die geplante Sanierung freiwillig von Ihnen durchgeführt werden mussten/müssen. Außerdem müssen bei einer Sanierung alle weiteren Anforderungen erfüllt werden, die unsere Förderrichtlinie vorgibt.
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