Die zuständige Zentrale Behörde des Rheinlands hat die Zulassung zur internationalen Adoptionsvermittlung von Kindern aus der Republik Bulgarien widerrufen. Die befristete Zulassung für das Land Kirgisistan lief bereits zum 31. Dezember 2017 aus. Children and Parents darf damit keine Adoptionsbewerbungen mehr entgegen nehmen.
Bei Children and Parents e.V. waren deutschlandweit 60 laufende Verfahren in Bulgarien und fünf Verfahren in Kirgisistan anhängig. Auf den Zuständigkeitsbereich der GZA in Hamburg entfielen acht Verfahren. Sofern die Bewerberinnen und Bewerber eine Fortsetzung des Verfahrens wünschten und keine andere anerkannte Auslandsvermittlungsstelle mit der Übernahme des Verfahrens beauftragten, haben die Zentralen Adoptionsstellen die Verfahren übernommen. Eine Zulassung für Bulgarien besitzen die anerkannten Auslandsvermittlungsstellen „Eltern-Kind-Brücke e.V.“ in Eppelheim und „Zukunft für Kinder e.V.“ in Oberhausen.
Neben den anhängigen Vermittlungsverfahren bestanden im Zuständigkeitsbereich der GZA noch Berichtspflichten in drei Fällen (insgesamt vier Entwicklungsberichte über einen Zeitraum von zwei Jahren) gegenüber der bulgarischen Zentralen Behörde sowie in einem abgeschlossenen kirgisischen Adoptionsverfahren (insgesamt sechs Entwicklungsberichte über einen Zeitraum von drei Jahren).
Children and Parents e.V. hatte – sofern die Jugendämter nicht ohnehin schon in die nachgehende Berichterstattung eingebunden waren - die betreffenden Adoptiveltern gebeten, Kontakt mit den zuständigen örtlichen Vermittlungsstellen aufzunehmen, um dort die Übernahme der weiteren fachlichen Begleitung und Erstellung der Entwicklungsberichte zu beantragen.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die GZA wenden.