Hohe Energiekosten können Haushalte in Not bringen. Um Härten abzumildern und in Ergänzung zu Maßnahmen des Bundes soll der sogenannte Härtefallfonds der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) Privatpersonen dabei helfen, Energiesperren (insbesondere Stromsperren) zu verhindern.
Menschen in besonderen Notlagen, die ihre Energiekosten nicht bezahlen können und bei denen soziale Sicherungssysteme nicht greifen, können eine Unterstützung bekommen, indem ihre Schulden bei den Energieversorgungsunternehmen (EVU) übernommen werden. Die FHH stellt dafür bis 15 Millionen Euro zur Verfügung.
Der Härtefallfonds wird über die öffentlich geförderten Schuldnerberatungsstellen abgewickelt. Nur Personen, die keine Sozialleistungen (SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz) beziehen und für die keine Möglichkeit zur Selbsthilfe besteht, kommen für eine Unterstützung durch den Härtefallfonds in Betracht. Außerdem muss das EVU eine Energiesperre konkret mit Datum angekündigt haben.
Voraussetzung für eine Schuldenübernahme aus dem Härtefallfonds ist, dass das EVU eine entsprechende Vereinbarung mit der FHH geschlossen hat. Mit dem Grundversorger Vattenfall, der mehr als 70 Prozent aller Hamburger Haushalte mit Strom versorgt, liegt eine Vereinbarung vor. Alle weiteren EVU können ebenfalls eine derartige Vereinbarung mit der Stadt schließen. Hier finden Sie eine Liste der teilnehmenden Energieversorgungsunternehmen.