Härtefallfonds Energiesperren verhindern: Fragen und Antworten
Fragen und Antworten - Härtefallfonds Energiesperren verhindern
Arbeiten für die Sozialbehörde: Fragen und Antworten
- Was ist der Härtefallfonds?
- Kommt für mich eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds in Betracht?
- Ich habe von meinem Energieversorger schriftlich den Termin mitgeteilt bekommen, an dem meine Energie abgestellt werden soll. Was kann ich tun?
- Kann ich selbst prüfen, ob ich Unterstützung aus den Fonds beantragen kann?
- Mir wurde bereits Strom oder Gas abgestellt, was kann ich tun?
- Ich habe eine Abwendungsvereinbarung vom Energieversorgungsunternehmen erhalten. Was jetzt?
- Ich oder in meinem Haushalt lebende Personen beziehen Sozialleistungen nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz. An wen muss ich mich wenden?
- Ich wohne zur Untermiete – kommt der Härtefallfonds für mich in Betracht?
- Welche Unterlagen muss ich bei der verbindlichen Prüfung durch die Schuldnerberatungsstellen vorlegen?
- Was ist, wenn ich nach erfolgter Schuldenübernahme durch den Härtefallfonds eine weitere Sperrankündigung erhalte?
- Kann ich auch für eine andere Person bei der Schuldnerberatung vorsprechen, z.B. für meine pflegebedürftigen Angehörigen, wenn ich selbst also nicht Vertragspartnerin bzw. Vertragspartner des Energieversorgungsunternehmens bin?
- Jemand aus meinem Haushalt bezieht Sozialleistungen nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz. Was nun?
- Ich beziehe Energie von einem Anbieter, der nicht auf der Liste der teilnehmenden Energieversorgungsunternehmen steht. Was nun?
- Meine Schulden zur Abwendung einer Energiesperre wurden aus dem Härtefallfonds übernommen. Bekomme ich auch die künftigen Abschläge bezahlt?
- Ich habe ein negatives Prüfergebnis von der Schuldnerberatungsstelle erhalten, meine offenen Zahlungen werden nicht vom Härtefallfonds übernommen. Wie geht es jetzt für mich weiter?
- Kann ich für meine Firma oder einen Verein Unterstützung aus dem Fonds beantragen?
Was ist der Härtefallfonds?
Kommt für mich eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds in Betracht?
Ich habe von meinem Energieversorger schriftlich den Termin mitgeteilt bekommen, an dem meine Energie abgestellt werden soll. Was kann ich tun?
Kann ich selbst prüfen, ob ich Unterstützung aus den Fonds beantragen kann?
Mir wurde bereits Strom oder Gas abgestellt, was kann ich tun?
Ich habe eine Abwendungsvereinbarung vom Energieversorgungsunternehmen erhalten. Was jetzt?
Ich oder in meinem Haushalt lebende Personen beziehen Sozialleistungen nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz. An wen muss ich mich wenden?
Ich wohne zur Untermiete – kommt der Härtefallfonds für mich in Betracht?
Welche Unterlagen muss ich bei der verbindlichen Prüfung durch die Schuldnerberatungsstellen vorlegen?
Was ist, wenn ich nach erfolgter Schuldenübernahme durch den Härtefallfonds eine weitere Sperrankündigung erhalte?
Kann ich auch für eine andere Person bei der Schuldnerberatung vorsprechen, z.B. für meine pflegebedürftigen Angehörigen, wenn ich selbst also nicht Vertragspartnerin bzw. Vertragspartner des Energieversorgungsunternehmens bin?
Jemand aus meinem Haushalt bezieht Sozialleistungen nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz. Was nun?
Ich beziehe Energie von einem Anbieter, der nicht auf der Liste der teilnehmenden Energieversorgungsunternehmen steht. Was nun?
Meine Schulden zur Abwendung einer Energiesperre wurden aus dem Härtefallfonds übernommen. Bekomme ich auch die künftigen Abschläge bezahlt?
Ich habe ein negatives Prüfergebnis von der Schuldnerberatungsstelle erhalten, meine offenen Zahlungen werden nicht vom Härtefallfonds übernommen. Wie geht es jetzt für mich weiter?
Kann ich für meine Firma oder einen Verein Unterstützung aus dem Fonds beantragen?
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