Härtefallfonds Energiesperren verhindern: Fragen und Antworten

Fragen und Antworten - Härtefallfonds Energiesperren verhindern

Hohe Energiekosten können Haushalte in Not bringen. Um Härten abzumildern und in Ergänzung zu Maßnahmen des Bundes soll der sogenannte Härtefallfonds der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) Privatpersonen dabei helfen, Energiesperren (insbesondere Stromsperren) zu verhindern. Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.

Arbeiten für die Sozialbehörde: Fragen und Antworten

  1. Was ist der Härtefallfonds?
  2. Kommt für mich eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds in Betracht?
  3. Ich habe von meinem Energieversorger schriftlich den Termin mitgeteilt bekommen, an dem meine Energie abgestellt werden soll. Was kann ich tun?
  4. Kann ich selbst prüfen, ob ich Unterstützung aus den Fonds beantragen kann?
  5. Mir wurde bereits Strom oder Gas abgestellt, was kann ich tun?
  6. Ich habe eine Abwendungsvereinbarung vom Energieversorgungsunternehmen erhalten. Was jetzt?
  7. Ich oder in meinem Haushalt lebende Personen beziehen Sozialleistungen nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz. An wen muss ich mich wenden?
  8. Ich wohne zur Untermiete – kommt der Härtefallfonds für mich in Betracht?
  9. Welche Unterlagen muss ich bei der verbindlichen Prüfung durch die Schuldnerberatungsstellen vorlegen?
  10. Was ist, wenn ich nach erfolgter Schuldenübernahme durch den Härtefallfonds eine weitere Sperrankündigung erhalte?
  11. Kann ich auch für eine andere Person bei der Schuldnerberatung vorsprechen, z.B. für meine pflegebedürftigen Angehörigen, wenn ich selbst also nicht Vertragspartnerin bzw. Vertragspartner des Energieversorgungsunternehmens bin?
  12. Jemand aus meinem Haushalt bezieht Sozialleistungen nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz. Was nun?
  13. Ich beziehe Energie von einem Anbieter, der nicht auf der Liste der teilnehmenden Energieversorgungsunternehmen steht. Was nun?
  14. Meine Schulden zur Abwendung einer Energiesperre wurden aus dem Härtefallfonds übernommen. Bekomme ich auch die künftigen Abschläge bezahlt?
  15. Ich habe ein negatives Prüfergebnis von der Schuldnerberatungsstelle erhalten, meine offenen Zahlungen werden nicht vom Härtefallfonds übernommen. Wie geht es jetzt für mich weiter?
  16. Kann ich für meine Firma oder einen Verein Unterstützung aus dem Fonds beantragen?

Was ist der Härtefallfonds?


  • Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) stellt mit dem Härtefallfonds Geldmittel zur Verfügung, um für Privatpersonen mit einem geringen Einkommen und Vermögen den Eintritt von Energiesperren (insbesondere in der Stromversorgung) zu verhindern beziehungsweise bereits eingetreten Energiesperren wieder aufzuheben.
  • Es ist ein von der Stadt freiwillig bereitgestellter Fonds, aus dem Energieschulden übernommen werden können. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Schuldenübernahme. Es handelt sich um eine Billigkeitsleistung der FHH, die nicht zurückgezahlt werden muss.
  • Im Fall einer Schuldenübernahme übernimmt die FHH im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel den Großteil der Schulden, während das Energieversorgungsunternehmen den Rest der Schuld erlässt.

Kommt für mich eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds in Betracht?


Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Unterstützung in Betracht kommt:

  • Ihnen wurde eine Energiesperre mit einem konkreten Datum (zwingende Voraussetzung!) angekündigt oder Ihnen wurde der Strom oder das Gas bereits abgestellt. Eine Mahnung ist nicht ausreichend für eine Prüfung der Unterstützung aus dem Härtefallfonds. 
  • Sie und alle Mitglieder Ihrer Haushaltsgemeinschaft erhalten keine Sozialleistungen (SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz).
  • Sie und alle Mitglieder Ihrer Haushaltsgemeinschaft verfügen über ein niedriges Einkommen und über kein verfügbares Vermögen von über 4.000 Euro, mit dem die Schuld vollständig bezahlt werden könnte. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird durch die öffentlich geförderten Schuldnerberatungsstellen geprüft. Sie können vorab selbst mit einem Online-Tool prüfen, ob für Ihren Haushalt eine Schuldenübernahme in Betracht kommt.
  • Zu Beginn des Härtefallfonds am 1. Dezember 2022 können nur Kundinnen und Kunden von Vattenfall unterstützt werden. Es werden gegebenenfalls weitere Energieversorgungsunternehmen hinzukommen. Bitte überprüfen Sie die Liste der teilnehmenden Energieversorger.

Ich habe von meinem Energieversorger schriftlich den Termin mitgeteilt bekommen, an dem meine Energie abgestellt werden soll. Was kann ich tun?


  • Sofern Sie im Rahmen Ihrer Familien-, Haushalts- oder Bedarfsgemeinschaft bereits Sozialleistungen (SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz) beziehen, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Stelle (Jobcenter, Bezirksamt oder Amt für Migration).
  • Sofern Sie keine Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem AsylbLG beziehen und aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, die Schulden zu begleichen, wenden Sie sich bitte an eine der öffentlich geförderten Schuldnerberatungsstellen. Diese prüfen, inwieweit Sie für eine Kostenübernahme aus dem Härtefallfonds in Frage kommt.
  • Zur Prüfung müssen diese Unterlagen mitgebracht werden.


Kann ich selbst prüfen, ob ich Unterstützung aus den Fonds beantragen kann?


Ja. Sie können vorab unverbindlich selbst mit einem Online-Tool prüfen, ob für Ihren Haushalt eine Schuldenübernahme in Betracht kommt.

Eine verbindliche Prüfung kann nur durch eine öffentlich geförderte Schuldnerberatungsstelle durchgeführt werden.

Mir wurde bereits Strom oder Gas abgestellt, was kann ich tun?


  • Sofern Sie im Rahmen Ihrer Familie-, Haushalts- oder Bedarfsgemeinschaft bereits Sozialleistungen (SGB II, SGB XII oder AsylbLG) beziehen, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Stelle (Jobcenter, Bezirksamt oder Amt für Migration).
  • Sofern Sie keine Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen und aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, die Schulden zu begleichen, wenden Sie sich bitte an eine öffentlich geförderte Schuldnerberatungsstelle. Diese prüfen, inwieweit Sie für eine Kostenübernahme aus dem Härtefallfonds in Frage kommt. Zur Prüfung müssen diese Unterlagen mitgebracht werden.
  • Sie können vorab unverbindlich mit einem Online-Tool selbst prüfen, ob für Ihren Haushalt eine Schuldenübernahme in Betracht kommt.
  • Die Schuldnerberatungsstellen werden sich telefonisch an den Energieversorger wenden, um eine schnellstmögliche Aufhebung der Energiesperre zu erwirken.

Ich habe eine Abwendungsvereinbarung vom Energieversorgungsunternehmen erhalten. Was jetzt?


In der Regel bieten Energieversorgungsunternehmen eine sogenannte Abwendungsvereinbarung (zum Beispiel Vereinbarung von Ratenzahlungen) an, um eine Energiesperre zu vermeiden.

Sofern eine Energiesperrung bereits vollzogen oder angekündigt ist, können statt des Abschlusses einer Abwendungsvereinbarung die Schulden aus dem Härtefallfonds übernommen werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Ich oder in meinem Haushalt lebende Personen beziehen Sozialleistungen nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz. An wen muss ich mich wenden?


Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Sachbearbeitung Ihres Sozialleistungsträgers (Jobcenter, Bezirksamt oder Amt für Migration). Bitte legen Sie dort das Schreiben Ihres Energieversorgungsunternehmens vor, in dem die Sperrung Ihres Anschlusses angekündigt wird, beziehungsweise die Sperrung vollzogen wurde. Für Zahlungen aus dem Härtefallfonds kommen Sie nicht in Betracht.

Ich wohne zur Untermiete – kommt der Härtefallfonds für mich in Betracht?


Nein. Als Untermieterin oder Untermieter haben Sie keinen Vertrag mit dem Energieversorgungsunternehmen geschlossen. Sie sind nicht berechtigt, Zahlungen aus dem Härtefallfonds zu erhalten. Bei Fragen zur Schuldenregulierung stehen Ihnen die Schuldnerberatungsstellen aber ebenfalls zur Verfügung.

Welche Unterlagen muss ich bei der verbindlichen Prüfung durch die Schuldnerberatungsstellen vorlegen?


  • Das Schreiben des Energieversorgungsunternehmens, mit dem Ihnen ein Termin für die Sperre angekündigt, beziehungsweise eine Sperre vollzogen wurde. Aus dem Schreiben muss die Höhe des angemahnten Betrages, ein konkretes Sperrdatum, Ihre persönliche Anschrift und Ihre Vertragsnummer ersichtlich sein.
  • Alle einkommens- und vermögensrelevanten Unterlagen für Sie persönlich und alle Personen, die mit Ihnen in Ihrer Haushaltsgemeinschaft leben.
  • Zum Einkommen zählen neben dem Einkommen aus angestellter/selbstständiger Tätigkeit unter anderem auch Mieteinnahmen, BAföG, Renten, Wohngeld, Unterhalt, Kindergeld.
  • Zu den vermögensrelevanten Unterlagen zählen unter anderem Bargeld, Konten, Sparbücher, Wertpapiere sowie nicht selbst genutztes Wohneigentum - eine praktische Übersicht bietet diese Checkliste (PDF, 50 KB).
  • Sofern Sie für eine andere Person vorsprechen, benötigen Sie eine Vollmacht (PDF, 190 KB).

Was ist, wenn ich nach erfolgter Schuldenübernahme durch den Härtefallfonds eine weitere Sperrankündigung erhalte?


Sofern Ihre Energieschulden aus dem Härtefallfonds übernommen wurden, ist Ihre Energiesperre abgewendet. Sollten Sie auch weiterhin finanziell nicht in der Lage sein, die Energiekosten selbst tragen zu können, wenden Sie sich bitte erneut an die Schuldnerberatungsstellen und lassen prüfen, inwiefern Sie für gesetzliche Zuschüsse (Wohngeld) oder Leistungen nach SBG II oder SGB XII in Betracht kommen.

Kann ich auch für eine andere Person bei der Schuldnerberatung vorsprechen, z.B. für meine pflegebedürftigen Angehörigen, wenn ich selbst also nicht Vertragspartnerin bzw. Vertragspartner des Energieversorgungsunternehmens bin?


  • Optimalerweise spricht die Person bei den Schuldnerberatungsstellen vor, die auch Vertragspartnerin beziehungsweise Vertragspartner des Energieversorgungsunternehmens ist.
  • Sollte dies jedoch nicht möglich sein, dürfen Sie für andere Personen vorsprechen, die den Vertrag mit dem Energieversorgungsunternehmen abgeschlossen haben, zum Beispiel Ihre Eltern, Großeltern oder Ihren Ehepartner.
  • In diesem Fall benötigen Sie jedoch zusätzlich zu diesen Unterlagen eine Vollmacht (PDF, 190 KB). Diese Vollmacht benötigen Sie auch, wenn Sie mit der vollmachtgebenden Person in einem Haushalt wohnen.

Jemand aus meinem Haushalt bezieht Sozialleistungen nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz. Was nun?


Sobald eine Person aus Ihrer Haushaltsgemeinschaft laufende Leistungen nach SGB II /SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, fallen Sie nicht unter die förderungsfähige Personengruppe des Härtefallfonds.

Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Sachbearbeitung des Sozialleistungsträgers (Jobcenter, Bezirksamt oder Amt für Migration). Sie werden dort Unterstützung erhalten.

Ich beziehe Energie von einem Anbieter, der nicht auf der Liste der teilnehmenden Energieversorgungsunternehmen steht. Was nun?


Aktuell hat sich Ihr Energieversorger dem Härtefallfonds noch nicht angeschlossen. Ohne entsprechende Vereinbarung ist eine Übernahme der Kosten aus dem Härtefallfonds nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an Ihren Energieversorger und besprechen Sie, wie eine Energiesperre vermieden werden kann. Hier finden Sie die Liste der teilnehmenden Energieversorger.

Meine Schulden zur Abwendung einer Energiesperre wurden aus dem Härtefallfonds übernommen. Bekomme ich auch die künftigen Abschläge bezahlt?


Nein. Es wurde lediglich eine Abhilfe zur Beseitigung der Energiesperre geschaffen. Es werden weder künftige Abschläge gezahlt noch ergibt sich eine automatische Übernahme künftiger Energieschulden.

Ich habe ein negatives Prüfergebnis von der Schuldnerberatungsstelle erhalten, meine offenen Zahlungen werden nicht vom Härtefallfonds übernommen. Wie geht es jetzt für mich weiter?


Anhand Ihrer Angaben wurde ermittelt, dass die Voraussetzungen für eine Schuldenübernahme nicht vorliegen. Sie können sich mit Ihrem Energieversorgungsunternehmen in Verbindung setzen und gegebenenfalls Ratenzahlungen vereinbaren. Gleichzeitig steht Ihnen die Schuldnerberatungsstelle zur Seite und berät Sie bei Ihren finanziellen Fragen und (gesetzlichen) Unterstützungsmöglichkeiten.

Kann ich für meine Firma oder einen Verein Unterstützung aus dem Fonds beantragen?


Nein, der Fonds unterstützt nur private Haushalte.

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