Gewalt in der Partnerschaft ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat! "Wer schlägt, muss gehen" lautet daher die eindeutige Botschaft. Die Täter sind meist Männer, die Opfer sind überwiegend Frauen. Der Tatort ist oft der Raum, der Geborgenheit und Sicherheit gewährleisten soll: das Zuhause.
Was können Opfer tun?
Opfer von häuslichen Gewalttaten sollten sofort – bei Tag und Nacht - unter Notruf 110 (Telefon und Fax) die Polizei verständigen.
Die Polizei kann die gewalttätige Person aus der Wohnung verweisen und ihr das Betreten der Wohnung für zunächst zehn Tage verbieten. Das Verbot verlängert sich, wenn das Opfer in dieser Zeit die Überlassung der gemeinsamen Wohnung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt (Anträge finden Sie unten). Es bleibt solange bestehen, bis das Gericht über den Antrag entschieden hat, längstens jedoch 20 Tage.
Beim Gericht können auch Schutzanordnungen beantragt werden - wie zum Beispiel Näherungs- und Belästigungsverbote. Darüber hinaus kann die Zuweisung der gemeinschaftlichen Wohnung beantragt und zugleich dem Täter untersagt werden, die Wohnung zu kündigen oder ihre Nutzung zu erschweren. Verstöße dagegen sind eine Straftat und können mit Freiheitsentzug bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden.
AUCH INTERESSANT
- Broschüre "Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt": Bundesregierung
- Leitfaden Häusliche Gewalt für Ärzte und Pflegepersonal: Dieser Leitfaden hilft Fachkräften dabei, typische Verletzungen im Interesse des Opfers standardisiert zu dokumentieren (Externer Link; PDF-Datei, 300KB)
- Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe - Frauen gegen Gewalt e.V.
- Studie "Zwangsheirat in Hamburg": Ergebnisse einer Befragung der Lawaetz-Stiftung im Auftrag der Stadt Hamburg 2006 (Externer Link; PDF-Datei, 825 KB)
Hilfe für Kinder
Leidtragende der Gewalt in der Partnerschaft sind meist auch die Kinder. Sie müssen die Übergriffe miterleben und werden schlimmstenfalls selbst zu ihrem Ziel.
Um den Kindern schnell helfen zu können, rufen Sie rund um die Uhr den Kinder- und Jugendnotdienst unter Tel. (040) 428 15 32 00 an.
Beratung und Information
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
- Rund um die Uhr erreichbar unter 08000 116 016
- Kostenlos
- Online-Beratung möglich
- Barrierefrei: Beratung für Hörgeschädigte, Leichte Sprache
- Mehrsprachig
Opferhilfe Hamburg e.V.
Beratung und psychotherapeutische Hilfe bei häuslicher Gewalt und Stalking.
Interkulturelle Beratung für Migrantinnen und Migranten
Hilfestellung auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben und Informationen rechtliche Möglichkeiten für Opfer häuslicher Gewalt und/oder von angedrohter oder vollzogener Zwangsheirat.
Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Opfer von Gewalttaten
Butenfeld 34, 22529 Hamburg, Tel.: (040) 7410-52127
Die Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle bietet für Opfer von Gewalt medizinische Versorgung und Diagnostik bei akuten Verletzungen an. Damit wird auch die Beweissicherung unterstützt.
Schutz
Hamburger Frauenhäuser
Die Frauenhäuser in Hamburg sind eine Zufluchtsstätte für alle Frauen mit oder ohne Kinder, die von ihren Ehemännern, Freunden, Vätern, Söhnen seelisch und/oder körperlich misshandelt werden.
Hintergrundinformationen
Jede vierte Frau im Alter von 16 bis 85 Jahren hat mindestens einmal in ihrem Leben körperliche und/oder sexuelle Gewalt durch Beziehungspartnerinnen und Beziehungspartner erlebt. Dies belegt die repräsentative Studie "Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland" (2004). Zu einem vergleichbaren Ergebnis für Deutschland kommt auch die im März 2014 veröffentlichte repräsentative Studie der Europäischen Grundrechteagentur zum Ausmaß von Gewalt gegen Frauen in Europa.
Zwei Drittel der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen haben schwere oder sehr schwere körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlitten.
Gewaltsame Kindheitserfahrungen, Trennung oder Trennungsabsicht sowie Alkoholkonsum des Partners gehören zu den Hochrisikofaktoren für schwere häusliche Gewalt. Als weitere Risikofaktoren gelten die soziale Isolation von Frauen, Schwangerschaft und Geburt sowie ungleiche Rollenverteilungen im Geschlechterverhältnis. Das Fehlen von Bildungs- und Ausbildungsressourcen bei Frauen (und Männern) ist darüber hinaus ein hoch relevanter Risikofaktor.
Die Ergebnisse der Studie "Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen" (2009 veröffentlicht) belegen insgesamt, dass die Mehrheit der Täter und Opfer von schwerer Misshandlung im mittleren und höheren Bildungssegment verortet, nicht erwerbslos ist, keinen Migrationshintergrund hat und sich nicht in schwierigen sozialen Lagen befindet.