Leichte Sprache Der Schutz und die Rechte von Patienten

Leichte Sprache: Der Schutz von kranken Menschen

Symbolbild Leichte Sprache

Kranke Menschen sind in einer besonderen Situation.
Die kranken Menschen müssen geschützt werden.
Es gibt ein darum ein besonderes Gesetz
für den Schutz der kranken Menschen.

Das Gesetz heißt:
Patienten-Rechte-Gesetz.
Sie können das Gesetz im Internet ansehen:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl113s0277.pdf%27%5D

Europäisches Logo für einfaches Lesen

Es gibt Erklärungen zum Gesetz im Internet.
Die Erklärungen sind von der Patienten-Beauftragten
der Bundes-Regierung.

Die Erklärungen finden Sie auf der Internet-Seite:
http://www.patientenbeauftragte.de
Die Erklärungen sind in schwerer Sprache.

Wir erklären hier wichtige Sachen zu den Rechten von Patienten.
Die Erklärungen sind in Leichter Sprache.
Die Erklärungen stimmen.
Manchmal haben wir aber Sachen nicht erklärt.
Zum Beispiel:
Wenn Sachen sehr selten sind.
Wenn Sie nicht sicher sind:
Bitte lesen Sie den Text vom Gesetz in schwerer Sprache.

Die Patienten-Verfügung

Ein Blatt Papier mit der Überschrift "Vertrag"

Die Patienten-Verfügung ist ein Text.
Sie schreiben in dem Text:
Diese Sachen sollen passieren:
Wenn ich schwer krank bin.
Und diese Sachen sollen nicht passieren.

Die Patienten-Verfügung ist zur Sicherheit.
Manchmal kann man nicht mehr selbst entscheiden:
Wenn man schwer krank ist.
Die Patienten-Verfügung hilft dann.
Der Arzt und die Familie wissen dann:
Was Sie möchten.

Es gibt Hilfe:
Wenn Sie eine Patienten-Verfügung machen wollen.
Sie finden die Hilfe im Internet.
Es gibt Hilfe von der Bundes-Regierung.
Die Internet-Seite ist https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Patientenverfuegung.html

Es gibt auch Hilfe von der Stadt Hamburg.
Die Stadt Hamburg hat eine Info-Broschüre gemacht.
Die Broschüre heißt: Ich sorge vor!
Sie können in der Broschüre viele Tipps lesen.
Sie können die Broschüre im Internet herunter-laden.
https://www.hamburg.de/betreuungsrecht-vorsorgemoeglichkeiten/

Kranke Menschen können manchmal 
nicht mehr selbst entscheiden.
Diese Menschen bekommen dann einen Betreuer.
Es gibt eine Broschüre über die Betreuung.
Die Broschüre können Sie im Internet herunter-laden.
https://www.hamburg.de/betreuungsrecht/veroeffentlichungen/128410/wegweiser-betreuungsrecht/

Die Patienten-Beauftragte der Bundes-Regierung

Der Bundestag

Die Bundes-Regierung hat eine Person bestimmt:
Die sich um die Rechte von kranken Menschen kümmert.
Das Amt von der Person heißt:
Patienten-Beauftragte.
Die Patienten-Beauftragte kümmert sich darum:

  • Dass die kranken Menschen nicht vergessen werden:
    Wenn neue Gesetze gemacht werden.
  • Dass die Fragen von kranken Menschen beantwortet werden.
  • Dass es genug Infos für kranke Menschen gibt.

Sie können mehr Infos über die Patienten-Beauftragte im Internet lesen: http://www.patientenbeauftragte.de/index.php?idcat=3

Die Patienten-Beratung in Hamburg

Ein Beratungsgespräch

Es gibt viele Beratungs-Stellen für kranke Menschen
in Hamburg.
Sie können die Adressen im Internet finden:
http://www.hamburg.de/patientenrechte/125020/patientenberatung.html

Info

Wer hat den Text in Leichter Sprache gemacht?
Büro für Leichte Sprache Köln
E-Mail: info@leichte-sprache.koeln

Kirsten Scholz hat den Text in Leichter Sprache geschrieben und die Bilder gemalt.

Dirk Stauber, Sandra Mambrini und Wolfgang Klein haben den Text auf Leichte Sprache geprüft.

Themenübersicht auf hamburg.de