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Gebärdensprache Regelungen für Einreisende und Rückkehrende

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Stand: 15. März 2020

Regelungen für Einreisende und Rückkehrende

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Reisende in Risikogebiete für Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus sowie in Regionen mit Auftreten von entsprechenden Fällen sind einem erhöhten Risiko für eine Infektion ausgesetzt. Sie können sich und andere durch allgemeine Regeln wie gute Händehygiene und Husten- und Niesetikette schützen (www.infektionsschutz.de).

Reiserückkehrer sollten sich selbst grundsätzlich für mindestens 14 Tage nach Reiserückkehr täglich hinsichtlich Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten oder Atemwegsbeschwerden beobachten.

Darüber hinaus gelten aktuell besondere Hinweise für Reisende aus den genannten Gebieten nach Hamburg, wobei eine alleinige Durchreise durch Risikogebiete nicht als Aufenthalt gilt:

Hinweis Nummer 1:

Reisende, die aus den vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebieten zurückreisen oder einreisen (www.rki.de/covid-19-risikogebiete), wird dringend empfohlen, sich für die Dauer von 14 Tagen in die freiwillige häusliche Isolation zu begeben. In dieser Zeit sollten Kontakte, soweit möglich, reduziert beziehungsweise vermieden werden. Dabei sollten insbesondere Kontakte zu älteren und/oder chronisch kranken Menschen gemieden werden. Beim Auftreten von grippalen Krankheitszeichen wie Fieber, Husten oder Atemwegsbeschwerden sollte der Hausarzt oder der Arztruf 116117 angerufen werden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Hinweis Nummer 2:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen und die notwendigen Schritte absprechen. Das gilt aktuell besonders für die Rückkehr aus Skigebieten in Österreich und der Schweiz, da bei Reiserückkehrenden aus diesen Gebieten in Hamburg und anderen Bundesländern vermehrt Infektionen gemeldet wurden.

Hinweis Nummer 3:

Schülerinnen und Schüler inklusive Ganztag/GBS sowie in einer Kita oder in der Kindertagespflege betreute Kinder, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, nehmen – unabhängig von Symptomen – nicht am Schulbetrieb teil beziehungsweise besuchen keine Kita, vermeiden unnötige Kontakte und bleiben vorsorglich 14 Tage zu Hause (die 14 Tage sind ab dem Zeitpunkt des Verlassens des Risikogebietes zu zählen). Grundlage hierfür ist eine Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehörde.

Hinweis Nummer 4:

Hinweis Nummer 1,

Bei Beschäftigten gemäß Hinweis Nummer 1, die in sensiblen Versorgungs- oder Infrastrukturbereichen tätig sind (zum Beispiel Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Pflege, der öffentlichen Unterbringung, des Erziehungswesens, zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung sowie der infrastrukturellen Daseinsvorsorge), kann im Rahmen der Risikoabwägung zwischen der Ansteckungsgefahr und der notwendigen Tätigkeitsaufnahme abgewogen werden. Das Risiko der Infektionsweitergabe bei Aufnahme einer Tätigkeit innerhalb von 14 Tagen nach Verlassen des Risikogebietes ist nach derzeitigem Kenntnisstand soweit vermindert, dass eine Arbeitsaufnahme für diese Berufsgruppen möglich erscheint, wenn

a) ein nach 4-6 Tagen nach Verlassen des Risikogebietes durchgeführter Test auf SARS-CoV-2 negativ ausfällt (Kostenübernahme durch Arbeitgeber wird empfohlen),

b) weder vor noch nach diesem Zeitpunkt innerhalb der 14-Tage-Frist Krankheitszeichen oder positive Testergebnisse beim Reisenden auftreten und dies dem Arbeitgeber täglich bestätigt wird,

c) in den 14 Tagen nach Verlassen des Risikogebietes keinerlei Krankheitszeichen oder positive Testergebnisse bei Mitreisenden aufgetreten sind und

d) die Möglichkeiten von betrieblichen Schutzmaßnahmen ausgeschöpft werden.

Hinweis Nummer 5:

Für selbständig tätige Personen gelten die Ziffern 1 und 4 gleichermaßen.

Hinweis Nummer 6:

Reisende aus Ländern und Regionen, in denen SARS-CoV-2-Fälle vorkommen, die aber keine Risikogebiete sind (www.rki.de/covid-19-fallzahlen), wird vor Dienstantritt empfohlen, telefonisch mit dem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und gegebenenfalls Maßnahmen abzustimmen (zum Beispiel Nutzung von Homeoffice). Das gilt aktuell besonders für die Rückkehr aus Skigebieten in Österreich und der Schweiz, da bei Reiserückkehrenden aus diesen Gebieten in Hamburg und anderen Bundesländern vermehrt Infektionen gemeldet wurden. Beim Auftreten von grippalen Krankheitszeichen wie Fieber, Husten oder Atemwegsbeschwerden sollte der Hausarzt oder der Arztruf 116117 angerufen werden, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Dann sollten auch unnötige Kontakte vermieden und wenn irgend möglich zu Hause geblieben und die Hust- und Niesetikette sowie eine gute Händehygiene beachtet werden.

Hinweis Nummer 7:

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden. Das zuständige Gesundheitsamt kann unter https://tools.rki.de/plztool/ ermittelt werden.

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